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   BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94   

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BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94 (https://dejure.org/1996,1290)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1996 - VI R 18/94 (https://dejure.org/1996,1290)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1996 - VI R 18/94 (https://dejure.org/1996,1290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 124 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Steuerbescheid - Beachtlichkeit des Bekanntgabewillens - Rechtzeitigkeit der Aufgabe - Ausreichende Dokumentierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 124 Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, AO 1977 § 122, AO 1977 § 124, AO 1977 § 125
    Berufliche Veranlassung; GmbH-Anteil; Verlust; Werbungskosten

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 538
  • NJW 1997, 760 (Ls.)
  • BB 1996, 2134
  • BB 1996, 2396
  • DB 1996, 2110
  • BStBl II 1996, 627
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.09.1984 - III R 58/83

    Scheinverwaltungsakt - Einheitswertbescheid - Computerausdruck

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
    Dabei kann der Nachweis, daß ein dem Steuerpflichtigen in der äußeren Form und mit dem Inhalt eines Steuerbescheides zugegangenes Schriftstück von Anfang an nicht in der Absicht geschaffen wurde, einen Verwaltungsakt zu erstellen und bekanntzugeben, ohne erhöhte Beweisanforderungen geführt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1984 III R 58/83, BFHE 142, 204, BStBl II 1985, 42).
  • BFH, 16.05.1990 - X R 147/87

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung -

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
    Dafür, daß der Bekanntgabewille vor Verlassen des Herrschaftsbereiches der Behörde aufgegeben worden sein muß, spricht zum einen, daß Rechtsfolgen bereits an den Zeitpunkt anknüpfen, zu dem der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat (§ 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977; vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518, und vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 368, BStBl II 1990, 942); zum anderen sprechen Gründe der Praktikabilität und der Rechtssicherheit dafür.
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
    Dafür, daß der Bekanntgabewille vor Verlassen des Herrschaftsbereiches der Behörde aufgegeben worden sein muß, spricht zum einen, daß Rechtsfolgen bereits an den Zeitpunkt anknüpfen, zu dem der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat (§ 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977; vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518, und vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 368, BStBl II 1990, 942); zum anderen sprechen Gründe der Praktikabilität und der Rechtssicherheit dafür.
  • BFH, 24.11.1988 - V R 123/83

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung bei einem Bescheid, der mit Bekanntgabewillen so auf den Weg gebracht wurde, daß er nach dem üblichen Verwaltungsablauf auch versendet werden sollte, für den Fall der Aufgabe des ursprünglichen Bekanntgabewillens aus Gründen der Rechtssicherheit gefordert, daß sich die Aufgabe in der ausdrücklichen Aufhebung des Verwaltungsaktes niederschlägt und dies klar und eindeutig, z. B. durch einen Vermerk in den Akten, dokumentiert wird (BFH-Urteil vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344 unter Fortführung des Senatsurteils vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832).
  • BFH, 27.06.1986 - VI R 23/83

    Keine Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei fehlendem Bekanntgabewillen des für

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung bei einem Bescheid, der mit Bekanntgabewillen so auf den Weg gebracht wurde, daß er nach dem üblichen Verwaltungsablauf auch versendet werden sollte, für den Fall der Aufgabe des ursprünglichen Bekanntgabewillens aus Gründen der Rechtssicherheit gefordert, daß sich die Aufgabe in der ausdrücklichen Aufhebung des Verwaltungsaktes niederschlägt und dies klar und eindeutig, z. B. durch einen Vermerk in den Akten, dokumentiert wird (BFH-Urteil vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344 unter Fortführung des Senatsurteils vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832).
  • BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66

    Geschlossener Tatbestand - Ergänzung aus anderen Vorschriften - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
    Ausweislich der Akten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Mai 1968 VI R 7/66, BFHE 92, 333, BStBl II 1968, 589) wurde im Verlauf des Einspruchsverfahrens nach vorangegangener Vorsprache des Klägers an Amtsstelle und Erteilung weiterer Informationen der betreffende Bescheid am 18. Dezember 1991 zur Abhilfe des Einspruchs verfügt.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Daraus folgt in Übereinstimmung mit der Regelung in § 130 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass ein Bescheid nicht wirksam wird, wenn dem Steuerpflichtigen zuvor oder gleichzeitig ein deutlich als solcher gekennzeichneter Widerruf zugeht (Güroff in Beermann/Gosch, AO § 124 Rz 11; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 8, 14; offengelassen im Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627).

    Eine klare und eindeutige Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens in den Akten der Finanzbehörde ist in diesen Fällen entbehrlich (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627).

  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur Klärung dieser Zweifelsfrage kommt nicht in Betracht, da eine Dokumentation, die nicht aus sich heraus verständlich ist, sondern noch einer zusätzlichen Vernehmung von Amtspersonen als Zeugen bedarf, nicht klar und eindeutig ist (BFH-Entscheidung in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627).

    Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

    Bei einem Bescheid, der den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hat und dem Steuerpflichtigen tatsächlich bereits zugegangen ist, kann der Bekanntgabewille des zuständigen Bediensteten nicht mehr aufgegeben werden (BFH BStBl. II 1996, 627; Klein/Brockmeyer, aaO § 122 Rn. 3).

    Ein Meinungswechsel des Finanzamts vor der Bekanntgabe im Sinne von § 122 Abs. 2 AO ist also nicht mehr möglich (vgl. BFH, BStBl. II 1996, 627, 628).

  • BFH, 28.05.2009 - III R 84/06

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid

    Unbeachtlich ist die Aufgabe des Bekanntgabewillens jedoch, wenn der Bescheid --wie im Streitfall-- den Herrschaftsbereich der Behörde bereits verlassen hat (BFH-Urteil vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Frotscher, a.a.O., § 122 Rz 12).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2006 - 13 K 40/06

    Wirksame Bekanntgabe eines Zinsbescheides bezüglich Aussetzungszinsen; Frist für

    Der Verwaltungsakt wird insbesondere dann nicht wirksam, wenn seine Bekanntgabe ohne Bekanntgabewillen erfolgte (vgl. BFH-Urteil vom 12.08.1996 - VI R 18/94, BStBl. II 1996, 627).

    Eine Aufgabe des Bekanntgabewillens kann nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, durch klare und eindeutige Dokumentation des Aufgabewillens lediglich bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, bis zu dem der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hat (vgl. BFH-Urteil vom 12.08.1996 - VI R 18/94, BStBl. II 1996, 627).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung

    Wirksam sei die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur dann, wenn die Aufgabe des zunächst vorhandenen Bekanntgabewillens bei einem dem Betroffenen gleichwohl bekannt gegebenen Steuerbescheid in den Akten klar und eindeutig dokumentiert sei (BFH, BStBl II 1996, 627 ).

    Die Rechtzeitigkeit der Aufgabe des Bekanntgabewillens muss in den Akten klar und eindeutig dokumentiert sein (vgl. BFH Urteil vom 12. August 1996 VI R 18/94, BStBl II 1996, 627 ).

  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels;

    Denn eine klare und eindeutige Dokumentation des Aufgabewillens zu einem Zeitpunkt, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hatte (s. dazu BFH Urteil vom 12.08.1996, VI R 18/94, BStBl II 1996, 627; vgl. auch Urteil FG Hamburg vom 20.04.2004, VI 228/02), ist nicht erkennbar.
  • FG München, 18.09.2001 - 13 K 5249/98

    Abhilfebescheid; Bekanntgabewille; gemeinsamer Bekanntgabewille von

    Die Klage ist als Anfechtungsklage gem. § 40 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zulässig (s. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 358, BStBl II 1996, 627 ).

    Das Nichtvorhandensein des gemeinsamen Bekanntgabewillens vor Versendung des Steuerbescheids ist in den Akten klar und eindeutig dokumentiert, so dass es auf die rechtzeitige Mitteilung des Nichtvorhandenseins des Bekanntgabewillens gegenüber den Steuerpflichtigen nicht ankommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 358, BStBl II 1996, 627 zur Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens, welche erfolgen muss, bevor der Bescheid den Machtbereich der Behörde verlassen hat; letzteres ist hier der Fall).

  • FG Köln, 17.06.2021 - 15 K 888/18

    Berücksichtigung des Gewinnes für eine sog. "passive Entstrickung" einer

    Die Dokumentation muss aus sich heraus verständlich sein, was nicht der Fall ist, wenn es einer zusätzlichen Vernehmung von Amtspersonen als Zeugen bedarf (siehe hierzu BFH-Urteil vom 12. August 1996, VI R 18/94, BStBl II 1996, 627).
  • FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09

    Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe -

    In der Rechtsprechung (z.B. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 12. August 1996 VI R 18/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 627) sei ein zur Unwirksamkeit führender fehlender Bekanntgabewille des Finanzamts bei Erlass von Steuerbescheiden nur anerkannt worden, wenn das Finanzamt diesen noch vor Zugang dokumentiere und es den Bekanntgabewillen unverzüglich, noch vor Zugang des fraglichen Steuerbescheids, widerrufe.
  • BFH, 14.04.2000 - X B 123/99

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe

  • FG München, 28.06.2005 - 6 K 4957/03

    Bekanntgabewille bei maschineller Bearbeitung; gesonderter Feststellung des

  • FG München, 04.03.2005 - 6 V 4843/04

    Bekanntgabewille bei einem Steuerbescheid

  • FG Hamburg, 20.04.2004 - VI 228/02

    Nichtigkeit eines "zweiten" Steuerbescheides

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