Rechtsprechung
   BFH, 18.11.1998 - X R 110/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,400
BFH, 18.11.1998 - X R 110/95 (https://dejure.org/1998,400)
BFH, Entscheidung vom 18.11.1998 - X R 110/95 (https://dejure.org/1998,400)
BFH, Entscheidung vom 18. November 1998 - X R 110/95 (https://dejure.org/1998,400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 10e, 34f; BauNVO §§ 10, 11 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Ferien- und Wochenendwohnungen - Begriffsdefinition - Steuerliche Begünstigung - Nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 34f; ; BauNVO § 10; ; BauNVO § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 10e, 34f; BauNVO § 10, § 11 Abs. 2
    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Ferien- und Wochenendwohnungen steuerbegünstigt? (IBR 1999, 442)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 2, EStG § 10e Abs 6, EStG § 34 f
    Ferienwohnung; Nutzung; Rückwirkung; Wohneigentumsförderung

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 488
  • NJW 1999, 2840 (Ls.)
  • NZM 1999, 628
  • BB 1999, 625 (Ls.)
  • DB 1999, 940 (Ls.)
  • BStBl II 1999, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen; nicht begünstigt ist deshalb auch eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf (Fortführung der Senatsurteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

    Im einzelnen wird auf die in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 wiedergegebenen Begründungen verwiesen.

    Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des Baugesetzbuchs, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120; BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.); die eigenmächtige Nutzungsänderung ist materiell und formell baurechtswidrig.

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen; nicht begünstigt ist deshalb auch eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf (Fortführung der Senatsurteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

    Im einzelnen wird auf die in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 wiedergegebenen Begründungen verwiesen.

  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Liegt die Wohnung in einem Sondernutzungsgebiet mit Nutzungsbeschränkung, kann der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung grundsätzlich nur durch eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden (Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, m.w.N.).

    Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des Baugesetzbuchs, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120; BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.); die eigenmächtige Nutzungsänderung ist materiell und formell baurechtswidrig.

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des Baugesetzbuchs, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120; BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.); die eigenmächtige Nutzungsänderung ist materiell und formell baurechtswidrig.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Ein nachträglich veränderter Sachverhalt kann anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden, wenn sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht ergibt, daß die Änderung des Sachverhaltes auch zu einer Korrektur bereits eingetretener steuerrechtlicher Rechtsfolgen berechtigt (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Ein nachträglich veränderter Sachverhalt kann anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden, wenn sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht ergibt, daß die Änderung des Sachverhaltes auch zu einer Korrektur bereits eingetretener steuerrechtlicher Rechtsfolgen berechtigt (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Grundsätzlich können zwar unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610) Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung auch von den Gerichten zu beachten sein.
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
    Selbst wenn es sich bei der zitierten Regelung um eine solche Billigkeitsmaßnahme handelte, dürfte sie jedoch im vorliegenden Verfahren, das allein die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes zum Gegenstand hat, nicht geprüft werden, da die Entscheidung über eine abweichende Festsetzung (§ 163 AO 1977) oder einen Erlaß (§ 227 AO 1977) aus Billigkeitsgründen Gegenstand eines besonderen Verwaltungsverfahrens ist (zur verfahrensrechtlichen Selbständigkeit z.B. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

    Deshalb kann darüber im Streitverfahren nicht entschieden werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und vom 21. September 2000 IV R 54/99, BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178).
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07

    Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren

    Da die Entscheidung über eine abweichende Steuerfestsetzung oder eine abweichende Feststellung von Besteuerungsgrundlagen jedoch Gegenstand eines eigenständigen Verwaltungsakts ist (§§ 163, 181 Abs. 1 AO), kann sie im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsstreits, in dem nur die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Änderungsbescheids zu beurteilen ist, nicht geprüft und erst nach Durchführung des Billigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225; Loose in Tipke/Kruse, a. a. O., § 163 AO Rz 20 f.).
  • BFH, 26.02.2002 - X R 47/98

    Wohneigentumsförderung im Beitrittsgebiet

    * auch rechtlich dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden darf (vgl. Senatsurteile in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225; Senatsbeschluss vom 9. Februar 1999 X B 63/99, BFH/NV 1999, 924).

    Sie bleibt es auch bis zum Zeitpunkt einer späteren nur für die Zukunft berechtigenden Genehmigung der Nutzungsänderung; vorher kommt deshalb eine Förderung nach den §§ 10e, 34f EStG nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Eine solche Baurechtswidrigkeit nach DDR-Recht schließt --solange sie nicht ggf. erst nach Maßgabe des BauGB und dem jeweiligen Landesrecht geheilt wird-- ebenso eine Förderung nach den §§ 10e, 34f EStG aus wie eine Baurechtswidrigkeit von Bauten im Bereich der alten Bundesländer, selbst wenn die Anlagen im Einzelfall durch die Behörden geduldet werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum einen Wohnungen, die sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (Urteil in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht