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   BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00, IX R 52/99   

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https://dejure.org/2002,1665
BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00, IX R 52/99 (https://dejure.org/2002,1665)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2002 - IX R 101/00, IX R 52/99 (https://dejure.org/2002,1665)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2002 - IX R 101/00, IX R 52/99 (https://dejure.org/2002,1665)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zeitliche Voraussetzung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei der Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kinderzulage bei Haushaltszugehörigkeit im Anschaffungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflichtiger - Kind - Anschaffung einer Wohnung - Haushalt - Kinderzulage

  • Judicialis

    EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 9 Abs. 5 S. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2
    Kinderzulage schon bei Haushaltszugehörigkeit des Kinds zum Zeitpunkt der Anschaffung der Eigentumswohnung, die ihm anschließend überlassen wird - Anschluss an BFH-Urteil vom 13. 9. 2001 IX R 15/99

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    BFH zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Kinderzulage für auswärts studierende Kinder

  • RA Kotz (Leitsatz und Auszüge)

    Kinderzulage und auswärtiges Studium der Kinder

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 9 Abs 5
    Haushaltszugehörigkeit; Kinderzulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 575
  • NZM 2002, 880
  • FamRZ 2002, 1028 (Ls.)
  • BB 2002, 1358 (Ls.)
  • DB 2002, 1303
  • BStBl II 2003, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.09.2001 - IX R 15/99

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 IX R 15/99 (BFHE 197, 35) entschieden hat, fordert § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG keine gegenwärtige und dauerhafte Haushaltszugehörigkeit.

    Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des FA auch nicht aus § 11 Abs. 1 Satz 2 EigZulG; der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Urteil in BFHE 197, 35.

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1308/99

    Gewährung der Kinderzulage

    Auszug aus BFH, 23.04.2002 - IX R 101/00
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 264 veröffentlichten Entscheidung die Ansicht, die Kinderzulage sei zu Recht nicht gewährt worden.
  • FG Berlin, 20.08.2002 - 9 K 9172/02

    Untätigkeitsklage wegen Nichtentscheidung über einen Antrag auf Gewährung einer

    Dies geschah unter Anwendung eines während des Einspruchsverfahrens gegen den letzten Änderungsbescheid vom 16. Februar 2000 ergangenen Urteils des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. September 2001 IX R 15/99, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 197, 35 sowie BFH/NV 2001, 246 ), wonach Steuerpflichtige für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung, aber nicht mehr bei Bezug der wohnung zu seinem Haushalt gehört hat, Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG auch dann beanspruchen können, wenn die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nicht auf Dauer angelegt war (bestätigt durch BFH-Urteil vom 23. April 2002 IX R 101/00, BFH/NV 2002, 966 ).
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