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   BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09   

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https://dejure.org/2009,358
BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09 (https://dejure.org/2009,358)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - IX R 3/09 (https://dejure.org/2009,358)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - IX R 3/09 (https://dejure.org/2009,358)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

  • Judicialis

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • streifler.de

    Zum Zweck des § 34 Abs. 2 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Abfindung für die unbefristete Reduzierung der Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers als begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S.d. Einkommenssteuergesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Teilabfindung für Arbeitszeitreduzierung als Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abfindung für Arbeitszeitreduzierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindung für eine Arbeitszeitreduzierung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eine Abfindung für die unbefristete Reduzierung der Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers als begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S.d. Einkommenssteuergesetzes

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abfindung für Arbeitszeitreduzierung: Steuerbegünstigte Entschädigung

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Abfindung wegen Arbeitszeitverringerung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ermäßigter Steuersatz für Abfindung wegen Arbeitszeitreduzierung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber zahlt Abfindung fürs Verringern der Arbeitszeit: Die Entschädigung ist steuerbegünstigt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigte Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern

  • sozialplan-eup.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 EStG

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Abfindungen wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit sind steuerlich begünstigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Abfindungen wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit sind steuerlich begünstigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Abfindungen wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit sind steuerlich begünstigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilabfindung für Arbeitszeitreduzierung kann eine steuerbegünstigte Entschädigung sein - Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung - Abfindung nicht voll zu versteuern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.11.2009)

    Abfindung auch bei Reduzierung der Arbeitszeit steuervergünstigt // Wegfall der Stelle nicht Voraussetzung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerbegünstigung bei Entschädigung für die Reduzierung der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Teilabfindung: Steuerbegünstigte Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG § 24 Nr 1
    Abfindung; Teilabfindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 261
  • NJW 2010, 639
  • NZA 2010, 150
  • BB 2009, 2563
  • BB 2010, 39
  • DB 2009, 2581
  • BStBl II 2010, 1030
  • NZA-RR 2010, 257
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Sollte die Rechtsprechung des XI. Senats (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BFHE 197, 54, BStBl II 2002, 181, und vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.) jedoch so verstanden werden, wie dies das FG und das FA in dem Sinne getan haben, eine Entschädigung setze voraus, das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis müsse --in vollem Umfang-- beendet werden (anders aber --ohne Begründung im Sinne der oben dargestellten Grundsätze-- BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588, bei Ausgleichszahlungen aus Anlass einer betriebsinternen Umsetzung auf einen geringer entlohnten Arbeitsplatz), könnte der erkennende Senat dem nicht folgen.

    Wenn der XI. Senat auf den Zusammenhang des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG mit den Tatbeständen des § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG wie auch zu den in § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG aufgeführten Tatbeständen abstellt, die zu erkennen gäben, dass eine Entschädigung die Beendigung der Einkünfteerzielung verlange (so insbesondere in seinem Urteil in BFH/NV 2000, 1195), führt dies zu einer nicht systemgerechten Verengung des Kontextes: Wie die ebenso durch § 34 Abs. 2 Nr. 3 und 4 EStG begünstigten Einkünfte zeigen, verlangt das Gesetz eben nicht generell die Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit (so zutreffend Sieker, a.a.O.).

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07

    Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Dem Zweck des § 34 Abs. 2 EStG, die Auswirkungen des progressiven Tarifs abzuschwächen (vgl. dazu Sieker, a.a.O., EStG § 34 Rz A 1, A 151 ff.) genügt es, wenn die Zuordnung der Einkünfte zum Katalog des § 34 Abs. 2 EStG von einem besonderen Ereignis abhängig gemacht (so zutreffend Geserich, a.a.O.) und nur dann begünstigt besteuert werden, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558, m.w.N.).

    Das FG wird ferner ermitteln müssen, ob es im Streitjahr zu einer Zusammenballung der Einkünfte der Klägerin gekommen ist (vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 558).

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 63/97

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Sollte die Rechtsprechung des XI. Senats (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BFHE 197, 54, BStBl II 2002, 181, und vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.) jedoch so verstanden werden, wie dies das FG und das FA in dem Sinne getan haben, eine Entschädigung setze voraus, das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis müsse --in vollem Umfang-- beendet werden (anders aber --ohne Begründung im Sinne der oben dargestellten Grundsätze-- BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588, bei Ausgleichszahlungen aus Anlass einer betriebsinternen Umsetzung auf einen geringer entlohnten Arbeitsplatz), könnte der erkennende Senat dem nicht folgen.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Das FG wird in einer neuen Verhandlung und Entscheidung zu prüfen haben, ob die Klägerin bei der Änderung ihres Arbeitsvertrags unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat (vgl. zu diesem Erfordernis die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Sollte die Rechtsprechung des XI. Senats (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BFHE 197, 54, BStBl II 2002, 181, und vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.) jedoch so verstanden werden, wie dies das FG und das FA in dem Sinne getan haben, eine Entschädigung setze voraus, das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis müsse --in vollem Umfang-- beendet werden (anders aber --ohne Begründung im Sinne der oben dargestellten Grundsätze-- BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588, bei Ausgleichszahlungen aus Anlass einer betriebsinternen Umsetzung auf einen geringer entlohnten Arbeitsplatz), könnte der erkennende Senat dem nicht folgen.
  • BFH, 10.07.2008 - IX R 84/07

    Abfindung als Entschädigung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Sie muss deshalb unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2005 - I R 128/04

    Steuerliche Anerkennung von Wertpapierstichtagsgeschäften mit dem Ziel des sog.

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09
    Einer Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 3 FGO wegen Abweichung von der Rechtsprechung des XI. Senats bedarf es schon deshalb nicht, weil die Zuständigkeit für Entschädigungen i.S. von § 24 Nr. 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach dem Geschäftsverteilungsplan des BFH für das Jahr 2009 (BStBl II 2009, 175) auf den IX. Senat (vgl. dort A. Sachliche Zuständigkeit der Senate, IX. Senat Nr. 1 Buchst. f) übergegangen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. November 2005 I R 128, 129/04, BFH/NV 2006, 1261; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

    Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II.2., m.w.N., und vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II.1.a).
  • FG Münster, 17.03.2017 - 1 K 3037/14

    Besteuerung der Abfindung - Fünftelregelung möglich auch wenn Arbeitnehmer die

    Sie muss außerdem auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09, BStBl. II 2010, 1030; vom 10. Juli 2012 VIII R 48/09, BStBl. II 2013, 155 m.w.N.).

    Hinzukommen muss weiterhin, dass es sich um ein "besonderes Ereignis" handelt (BFH-Urteil BStBl. II 2010, 1030).

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst a EStG muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl BFH Urteil vom 25.8.2009 - IX R 3/09 - BFHE 226, 261, 263 mwN) .
  • BFH, 27.01.2010 - IX R 31/09

    Maßstäbe für die Zusammenballung von Einkünften nach § 34 EStG

    Vielmehr ist der Wortlaut des § 34 Abs. 2 EStG entsprechend dem Normzweck, die Auswirkungen des progressiven Tarifs abzuschwächen, auf solche Einkünfte zu beschränken, die "zusammengeballt" zufließen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. Urteil vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261; aus dem Schrifttum instruktiv Sieker, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 34 Rz B 5, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2021 - IX R 3/20

    Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung als ermäßigt

    Eine solche Entschädigung muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (BFH-Urteil vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09

    Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung

    Eine tarifbegünstigte Entschädigung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung dafür zahlt, dass dieser einer Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit zustimmt (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, m.w.N.).

    Hinzukommen muss weiterhin, dass es sich um ein "besonderes Ereignis" handelt (BFH-Urteil in BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II.1.b bb (2) der Entscheidungsgründe).

    Vielmehr ist ein "besonderes Ereignis" schon dann anzunehmen, wenn die Beendigung oder Änderung des Vertrags vom Arbeitgeber ausgeht oder wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; in BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II.2. der Entscheidungsgründe).

  • FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

    Nach dem BFH-Urteil vom 25. August 2009 (IX R 3/09, BFHE 226, 261) reiche es nämlich aus, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht in vollem Umfang aufgebe, solange nur Einnahmen wegfielen und dafür Ersatz geleistet werde.

    Zudem hat der BFH mit Urteil vom 25. August 2009 (IX R 3/09, BFHE 226, 261) entschieden, dass eine Entschädigung nicht voraussetzt, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis in vollem Umfang beendet wird.

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 33/13

    Außerordentliche Einkünfte beim Wechsel von unselbständiger zu selbständiger

    Vielmehr ist der Wortlaut des § 34 Abs. 2 EStG entsprechend dem Normzweck, die Auswirkungen des progressiven Tarifs abzuschwächen, auf solche Einkünfte zu beschränken, die "zusammengeballt" zufließen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030; vom 27. Januar 2010 IX R 31/09, BFHE 229, 90, BStBl II 2011, 28).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 12/17

    Entschädigung für den Verlust von Versorgungsanwartschaften - Zwangslage bei

    aa) Der erkennende Senat hat bereits klargestellt, dass er der möglicherweise anders zu verstehenden Rechtsprechung des XI. Senats (z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BFHE 197, 54, BStBl II 2002, 181, und vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) insoweit nicht folgt (Senatsurteil vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030).

    Der Senat hat dies insbesondere bei einer Entschädigung für die unbefristete Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses bejaht (BFH-Urteil in BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030).

  • FG München, 05.12.2019 - 10 K 2705/18

    Tarifermäßigung für Auszahlung eines Versorgungsguthabens aus betrieblicher

    Sie muss nach der Rechtsprechung des BFH unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt (veranlasst) und dazu bestimmt sein, diesen Verlust auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (st. Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030; vom 10. Juli 2012 VIII R 48/09, BFHE 238, 337, BStBl II 2013, 155 m.w.N.).

    Hinzukommen muss weiterhin, dass es sich um ein "besonderes Ereignis" handelt (BFH-Urteil in BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030).

  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den

  • FG München, 04.09.2013 - 10 K 2411/10

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG -- Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • FG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 K 130/13

    Durchführung der Vergleichsberechnung ohne steuerfreie Lohnersatzleistungen;

  • FG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 K 3037/14
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2010 - 13 K 143/06

    Abfindungszahlung eines Versicherers, mit der ein Schadensersatzanspruch nach §

  • FG München, 04.05.2016 - 2 V 567/16

    Abgelehnter Antrag im Streit um Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer

  • FG München, 30.05.2016 - 2 K 1846/13

    Einkünfte aus dem Wettbewerbsverbot

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