Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,622
BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03 (https://dejure.org/2003,622)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - IX R 56/03 (https://dejure.org/2003,622)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - IX R 56/03 (https://dejure.org/2003,622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9, § 21; AO 1977 § 42

  • Judicialis

    EStG § 9; ; EStG § 21; ; AO 1977 § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 9 21; AO (1977) § 42
    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf Wohnungsrecht gegen Vereinbarung einer dauernden Last

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Werbungskostenüberschusses aus einem Mietverhältnis; Mietverhältnis mit einem Mietzins in Höhe der dauernden Last als Gestaltungsmissbrauch; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Mietvertrag im Zusammenhang mit Wohnrecht ist grundsätzlich nicht missbräuchlich

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundstücksübertragung - Gestaltung von Mietverträgen nach Grundstücksübertragungen

  • mds-moehrle.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mietverträge nach einer Grundstücksübertragung unter nahen Angehörigen als Gestaltungsmissbrauch? (RA Dr. Ulrich Koops)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42
    Dauernde Last; Gestaltungsmissbrauch; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 70
  • NJW 2004, 2118
  • NZM 2004, 434
  • BB 2004, 985
  • DB 2004, 796
  • BStBl II 2004, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.07.1995 - IX R 66/93

    Ablösung eines Wohnrechts und anschließende Vermietung

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    So verhält es sich, wenn der Abschluss eines Mietvertrages mit der entgeltlichen Aufgabe des unentgeltlichen Wohnungsrechts verbunden wird und dieses Vertragsgeflecht den Verzichtenden im Ergebnis so stellt, wie er stünde, wenn die vertraglichen Vereinbarungen auf der Nutzungsebene nicht abgeschlossen worden wären und er unverändert sein unentgeltliches Nutzungsrecht ausüben würde (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 25. Juli 1995 IX R 66/93, BFH/NV 1996, 123).

    Bei einer solchen Sachlage liegt ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO 1977 vor (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 123).

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat insoweit auf das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren IX R 60/98 Bezug.

    Insoweit nimmt der Senat ebenfalls auf sein Urteil vom heutigen Tage im Verfahren IX R 60/98 Bezug.

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Rechtsmissbrauch durch Mietverträge nach Grundstücksübertragung zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    Im Hinblick darauf hat das FG zu Recht offen gelassen, ob das streitige Mietverhältnis nach den Maßstäben des sog. Fremdvergleichs anzuerkennen wäre (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    So verhält es sich, wenn der Abschluss eines Mietvertrages mit der entgeltlichen Aufgabe des unentgeltlichen Wohnungsrechts verbunden wird und dieses Vertragsgeflecht den Verzichtenden im Ergebnis so stellt, wie er stünde, wenn die vertraglichen Vereinbarungen auf der Nutzungsebene nicht abgeschlossen worden wären und er unverändert sein unentgeltliches Nutzungsrecht ausüben würde (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 25. Juli 1995 IX R 66/93, BFH/NV 1996, 123).
  • FG Hessen, 26.05.2003 - 13 K 1469/02

    Dauernde Last; Dingliches Wohnrecht; Vermietung; Angehöriger; Mietvertrag -

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1389 veröffentlicht.
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    a) Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    Im Hinblick darauf hat das FG zu Recht offen gelassen, ob das streitige Mietverhältnis nach den Maßstäben des sog. Fremdvergleichs anzuerkennen wäre (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    a) Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • FG Saarland, 17.10.2000 - 2 K 77/97

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
    Danach kann ein Gestaltungsmissbrauch nicht allein mit der Begründung bejaht werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb vereinbarte Versorgungsleistung an den Übertragenden (als dauernde Last) entspreche der Höhe nach im Wesentlichen der vereinbarten Miete (vgl. auch Stöcker, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1991, 80, 81; Spiegelberger, Die Steuerberatung --Stbg-- 1995, 481, 486 f.; a.A. FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Oktober 2000 2 K 77/97, juris-Dokument-Nr. STRE200170117; Stein, Finanz-Rundschau --FR-- 1999, 474, 475).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    (1) Der BFH bejaht in ständiger Rechtsprechung einen Missbrauch zivilrechtlicher oder steuerrechtlicher Gestaltungen, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuervermeidung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648; BFH-Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07, BStBl II 2009, 999; BFH-Urteil vom 18.12.2013 I R 25/12, BFH/NV 2014, 904).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

    Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFHE 205, 70, 72).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht