Rechtsprechung
BFH, 05.04.2017 - X R 6/15 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, AO1977§180Abs2V § 8, EStG VZ 2005
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.7.2017 als NV-Entscheidung abrufbar.
- Bundesfinanzhof
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 8 AO1977§180Abs2V, EStG VZ 2005
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Abs. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO §§ 8, 180 Abs. 2
Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels - Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Wertverlusts eines unbebauten Grundstücks als Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 15 Abs. 2
Kein gewerblicher Grundstückshandel bei zunächst geplantem jedoch auch 10 Jahre nach Grundstückserwerb nicht realisiertem Immobilienprojekt - Betriebs-Berater
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- rewis.io
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.7.2017 als NV-Entscheidung abrufbar.
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Wertverlusts eines unbebauten Grundstücks als Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel
- rechtsportal.de
EStG § 15 Abs. 1
Berücksichtigung des Wertverlusts eines unbebauten Grundstücks als Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geplantes Immobilienprojekt nicht realisiert: Kein gewerblicher Grundstückshandel!
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerblicher Grundstückshandel - bei einem geplanten Objekt
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
- pwc.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbebetrieb
- Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
- Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
- Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
- Gewinnermittlung und Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
- Liebhaberei
- Wechsel zwischen Liebhaberei und Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht oder umgekehrt
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
- BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Papierfundstellen
- BFHE 258, 289
- BB 2017, 2262
- DB 2017, 2203
- BStBl II 2017, 1130
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14
Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
b) Die Gewinnerzielungsabsicht kann indes wie die Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188) auch nachträglich wieder wegfallen. - BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11
Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b;… vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.;… Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich. - BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme …
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b;… vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich.
- BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht - …
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.;… Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich. - BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78
Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Jedoch sind die laufenden Ergebnisse von diesem Zeitpunkt an steuerrechtlich ebenso irrelevant wie wenn die Gewinnerzielungsabsicht von Beginn an gefehlt hätte (vgl. mit eingehender Begründung das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; das BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, unter II.5.c; beide für den Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Liebhaberei; ferner Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.4.a, für den Übergang vom Gewerbebetrieb zur Liebhaberei). - BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03
LuF - Anlaufverluste
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bleiben sog. "eingefrorenes Betriebsvermögen" (zur Begrifflichkeit BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 97/03, BFH/NV 2005, 2176, unter 1.d der Entscheidungsgründe). - BFH, 15.05.2002 - X R 3/99
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Jedoch sind die laufenden Ergebnisse von diesem Zeitpunkt an steuerrechtlich ebenso irrelevant wie wenn die Gewinnerzielungsabsicht von Beginn an gefehlt hätte (vgl. mit eingehender Begründung das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; das BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, unter II.5.c; beide für den Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Liebhaberei; ferner Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.4.a, für den Übergang vom Gewerbebetrieb zur Liebhaberei). - BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08
Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur …
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Jedoch sind die laufenden Ergebnisse von diesem Zeitpunkt an steuerrechtlich ebenso irrelevant wie wenn die Gewinnerzielungsabsicht von Beginn an gefehlt hätte (vgl. mit eingehender Begründung das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; das BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, unter II.5.c; beide für den Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Liebhaberei; ferner Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.4.a, für den Übergang vom Gewerbebetrieb zur Liebhaberei). - BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b;… vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.;… Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich. - FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger …
Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2014 13 K 3148/11 aufgehoben.
- BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen …
Diese Norm enthält die erkennbare Wertung, dass die Veräußerung von Grundstücken oder Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurechte), nach einer Haltedauer von über zehn Jahren --jedenfalls im Grundsatz-- privater Natur ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 2017 X R 6/15, BFHE 258, 289, Rz 19). - FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14
Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich
Vielmehr kann in einem solchen Fall nur die Aufgabe der Tätigkeit den Strukturwandel zur Liebhaberei vermeiden (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2017 X R 6/15, BFH/NV 2017, 1161). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 3 K 10/19
Nichtanerkennung von erklärten negativen Einkünften aus der geplanten …
Im Übrigen ergibt sich aus der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG das nach einem Ablauf von zehn Jahren Immobilienpreissteigerungen regelmäßig privater Natur sind (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2017 X R 6/15, BFHE 258, 289, BStBl II 2017, 1130). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 13 B 1583/17
Erteilung von Genehmigungen einer GbR als Unternehmen zur Ausführung des …
Stellt das Finanzamt auf dieser Grundlage das die Mitunternehmerschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG kennzeichnende Innehaben einer gewissen Mitunternehmerinitiative, verstanden vor allem als Teilnahme bzw. Teilnahmemöglichkeit an unternehmerischen Entscheidungen, und eines gewissen Mitunternehmerrisikos, verstanden als gesellschaftsrechtliche oder dem wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens, vgl. zu diesen Voraussetzungen zuletzt etwa BFH, Urteil vom 13. Juli 2017 - IV R 41/14 - BStBl. II 2017, 1130 Rn. 20; eingehend Bitz, in: Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, 126. Ergänzungslieferung 2018, § 15 Rn. 23, jeweils m.w.N., in Abrede, steht damit zugleich - auch wenn sich die maßgeblichen Begrifflichkeiten nicht vollständig decken mögen - personenbeförderungsrechtlich der Verdacht im Raum, dass der streitgegenständliche Taxibetrieb ungeachtet einer im Rechts- und Geschäftsverkehr möglicherweise weiterhin als Vertragspartner auftretenden Antragstellerin tatsächlich nicht mehr länger in eigener Verantwortung der Antragstellerin und für deren Rechnung, sondern - getrennt in zwei Taxibetriebe - in jeweils eigener Verantwortung und für jeweils eigene Rechnung der beiden Gesellschafter erfolgt. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Steuerliche Nichtanerkennung von Verlusten aus einem landwirtschaftlichen Betrieb …
Im Übrigen ergibt sich aus der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, dass nach einem Ablauf von zehn Jahren Immobilienpreissteigerungen regelmäßig privater Natur sind (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2017 X R 6/15, BFHE 258, 289, BStBl II 2017, 1130).