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   BFH, 05.04.2017 - X R 6/15   

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https://dejure.org/2017,22359
BFH, 05.04.2017 - X R 6/15 (https://dejure.org/2017,22359)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2017 - X R 6/15 (https://dejure.org/2017,22359)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2017 - X R 6/15 (https://dejure.org/2017,22359)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, AO1977§180Abs2V § 8, EStG VZ 2005
    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.7.2017 als NV-Entscheidung abrufbar.

  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 8 AO1977§180Abs2V, EStG VZ 2005

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Abs. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO §§ 8, 180 Abs. 2
    Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Wertverlusts eines unbebauten Grundstücks als Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 15 Abs. 2
    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei zunächst geplantem jedoch auch 10 Jahre nach Grundstückserwerb nicht realisiertem Immobilienprojekt

  • Betriebs-Berater

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.7.2017 als NV-Entscheidung abrufbar.

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Wertverlusts eines unbebauten Grundstücks als Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1
    Berücksichtigung des Wertverlusts eines unbebauten Grundstücks als Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geplantes Immobilienprojekt nicht realisiert: Kein gewerblicher Grundstückshandel!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel - bei einem geplanten Objekt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das zweite BMF-Schreiben (2004)
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines
    Gewinnermittlung und Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
    Beendigung des gewerblichen Grundstückshandels
    Liebhaberei
    Wechsel zwischen Liebhaberei und Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht oder umgekehrt
    Allgemeines

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerungsabsicht, Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 289
  • BB 2017, 2262
  • DB 2017, 2203
  • BStBl II 2017, 1130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14

    Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    b) Die Gewinnerzielungsabsicht kann indes wie die Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188) auch nachträglich wieder wegfallen.
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11

    Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich.
  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 39/06

    Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht -

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich.
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    Jedoch sind die laufenden Ergebnisse von diesem Zeitpunkt an steuerrechtlich ebenso irrelevant wie wenn die Gewinnerzielungsabsicht von Beginn an gefehlt hätte (vgl. mit eingehender Begründung das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; das BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, unter II.5.c; beide für den Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Liebhaberei; ferner Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.4.a, für den Übergang vom Gewerbebetrieb zur Liebhaberei).
  • BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03

    LuF - Anlaufverluste

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bleiben sog. "eingefrorenes Betriebsvermögen" (zur Begrifflichkeit BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 97/03, BFH/NV 2005, 2176, unter 1.d der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    Jedoch sind die laufenden Ergebnisse von diesem Zeitpunkt an steuerrechtlich ebenso irrelevant wie wenn die Gewinnerzielungsabsicht von Beginn an gefehlt hätte (vgl. mit eingehender Begründung das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; das BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, unter II.5.c; beide für den Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Liebhaberei; ferner Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.4.a, für den Übergang vom Gewerbebetrieb zur Liebhaberei).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    Jedoch sind die laufenden Ergebnisse von diesem Zeitpunkt an steuerrechtlich ebenso irrelevant wie wenn die Gewinnerzielungsabsicht von Beginn an gefehlt hätte (vgl. mit eingehender Begründung das insoweit grundlegende BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; das BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, unter II.5.c; beide für den Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Liebhaberei; ferner Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809, unter II.4.a, für den Übergang vom Gewerbebetrieb zur Liebhaberei).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich.
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger

    Auszug aus BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2014  13 K 3148/11 aufgehoben.
  • BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15

    Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen

    Diese Norm enthält die erkennbare Wertung, dass die Veräußerung von Grundstücken oder Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurechte), nach einer Haltedauer von über zehn Jahren --jedenfalls im Grundsatz-- privater Natur ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 2017 X R 6/15, BFHE 258, 289, Rz 19).
  • FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14

    Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich

    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur die Aufgabe der Tätigkeit den Strukturwandel zur Liebhaberei vermeiden (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2017 X R 6/15, BFH/NV 2017, 1161).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 3 K 10/19

    Nichtanerkennung von erklärten negativen Einkünften aus der geplanten

    Im Übrigen ergibt sich aus der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG das nach einem Ablauf von zehn Jahren Immobilienpreissteigerungen regelmäßig privater Natur sind (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2017 X R 6/15, BFHE 258, 289, BStBl II 2017, 1130).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 13 B 1583/17

    Erteilung von Genehmigungen einer GbR als Unternehmen zur Ausführung des

    Stellt das Finanzamt auf dieser Grundlage das die Mitunternehmerschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG kennzeichnende Innehaben einer gewissen Mitunternehmerinitiative, verstanden vor allem als Teilnahme bzw. Teilnahmemöglichkeit an unternehmerischen Entscheidungen, und eines gewissen Mitunternehmerrisikos, verstanden als gesellschaftsrechtliche oder dem wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens, vgl. zu diesen Voraussetzungen zuletzt etwa BFH, Urteil vom 13. Juli 2017 - IV R 41/14 - BStBl. II 2017, 1130 Rn. 20; eingehend Bitz, in: Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, 126. Ergänzungslieferung 2018, § 15 Rn. 23, jeweils m.w.N., in Abrede, steht damit zugleich - auch wenn sich die maßgeblichen Begrifflichkeiten nicht vollständig decken mögen - personenbeförderungsrechtlich der Verdacht im Raum, dass der streitgegenständliche Taxibetrieb ungeachtet einer im Rechts- und Geschäftsverkehr möglicherweise weiterhin als Vertragspartner auftretenden Antragstellerin tatsächlich nicht mehr länger in eigener Verantwortung der Antragstellerin und für deren Rechnung, sondern - getrennt in zwei Taxibetriebe - in jeweils eigener Verantwortung und für jeweils eigene Rechnung der beiden Gesellschafter erfolgt.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17

    Steuerliche Nichtanerkennung von Verlusten aus einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Im Übrigen ergibt sich aus der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, dass nach einem Ablauf von zehn Jahren Immobilienpreissteigerungen regelmäßig privater Natur sind (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2017 X R 6/15, BFHE 258, 289, BStBl II 2017, 1130).
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