Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38203
BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15 (https://dejure.org/2018,38203)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2018 - IX R 5/15 (https://dejure.org/2018,38203)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - IX R 5/15 (https://dejure.org/2018,38203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, HGB § 255, HGB § 272 Abs 2 Nr 4, GmbHG § 26, GmbHG § 32a Abs 1, GmbHG § 32a Abs 3, AO § 42 Abs 1 S 1, MoMiG, EStG VZ 2010
    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • Bundesfinanzhof

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • IWW

    § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 17 EStG, § 17 Abs. 2 EStG, § 42 der Abgabenordnung (AO), § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Sätze 5, 6 Buchst. a EStG, § 17 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 32a Abs. 1, 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 32a GmbHG, Art. 9 MoMiG, § 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung, §§ 26 ff. GmbHG, § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 42 Abs. 1 Satz 1 AO, § 26 ff. GmbHG, §§ 4 Abs. 4a, 4h EStG, § 8a des Körperschaftsteuergesetzes, § 8 Nr. 1 Buchst. a des Gewerbesteuergesetzes, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 135 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 17 Abs. 1 u. 2; HGB §§ 255, 272 Abs. 2 Nr. 4; GmbHG a. F. § 32a Abs. 1 u. 3; AO § 42 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • rewis.io

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts - Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung bei Einzahlung des Gesellschafters in Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesellschaftereinlage statt Bürgschaftsinanspruchnahme - und die nachträglichen Anschaffungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Aufwendungen eines Gesellschafters

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Einzahlungen auf Kapitalrücklage sind auch für Bürgen nachträgliche Anschaffungskosten

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Steuertipp: Einlage eines Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten bei einer GmbH-Beteiligung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Anzeigepflicht für Steuergestaltungen - Steuergefährdung auch ohne Steuergefährdung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auch in der Krise

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zuzahlungen in Eigenkapital der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesellschafterbürgschaft: Besser Einlage leisten als aus Bürgschaft zahlen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einlage zur Abwendung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme" von RA/FAStR/FAHuGesR/FAIStR Dr. Michael Seppelt, original erschienen in: BB 2018, 2928 - 2930.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme als Bürge" von RA/StB Dr. Thomas Otto, original erschienen in: StuB 2019, 148 - 153.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 262, 135
  • ZIP 2018, 2407
  • BB 2018, 2928
  • BB 2019, 46
  • DB 2018, 2911
  • BStBl II 2019, 194
  • NZG 2019, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Steuerrechtlich handelt es sich um eine Einlage des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen; hierdurch erhöhen sich auch die Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung (BFH-Urteile vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168, und vom 14. März 2011 I R 40/10, BFHE 233, 393, BStBl II 2012, 281).

    Vor diesem Hintergrund ist es steuerrechtlich auch nicht von Bedeutung, wie die Kapitalgesellschaft den vom Gesellschafter eingezahlten Betrag verwendet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

    b) Bei der Ermittlung der Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Einzahlung in die Kapitalrücklage der A-GmbH zu berücksichtigen; sie erhöhte die Anschaffungskosten des Klägers für seine Beteiligung (BFH-Urteil in BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

    Denn es spielt insoweit keine Rolle, wie die A-GmbH den vom Gesellschafter eingezahlten Betrag verwendet (BFH-Urteil in BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Für die Beurteilung, ob eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war, hat der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung (eingehend hierzu Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 36/15, BFHE 258, 427, m.w.N.) darauf abgestellt, ob sie eigenkapitalersetzend war.

    Mit Blick auf die Aufhebung des in § 32a GmbHG a.F. kodifizierten Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG und der Einführung eines gesetzlichen Nachrangs sämtlicher Gesellschafterfinanzierungen im Insolvenzfall (vgl. Art. 9 MoMiG, § 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung) hat der Senat neue Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus bisher eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG entwickelt (s. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 258, 427).

    b) Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe (BFH-Urteil in BFHE 258, 427) ist der handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten in Ermangelung einer abweichenden Definition im Einkommensteuergesetz auch der Beurteilung nach § 17 Abs. 2 EStG zugrunde zu legen.

    Darunter fallen insbesondere Nachschüsse i.S. der §§ 26 ff. GmbHG, sonstige Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wie Einzahlungen in die Kapitalrücklage, Barzuschüsse oder der Verzicht auf eine werthaltige Forderung (s. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 258, 427, m.w.N.).

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Ein sogenannter Altfall, in dem nach dem vom FG zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2009 II ZR 260/07 (BGHZ 179, 249) zivilrechtlich die alte Rechtslage zum Eigenkapitalersatzrecht weiterhin Geltung beanspruche, liege vorliegend nicht vor.
  • BFH, 25.08.2010 - I R 103/09

    Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral - International

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    c) Die --freiwillige und ohne Gewährung von Vorzügen seitens der Kapitalgesellschaft erbrachte-- Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage ist handelsbilanzrechtlich als Zuzahlung i.S. des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2010 I R 103/09, BFHE 231, 57, BStBl II 2011, 215).
  • BFH, 14.03.2011 - I R 40/10

    Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Steuerrechtlich handelt es sich um eine Einlage des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen; hierdurch erhöhen sich auch die Anschaffungskosten des Gesellschafters für seine Beteiligung (BFH-Urteile vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168, und vom 14. März 2011 I R 40/10, BFHE 233, 393, BStBl II 2012, 281).
  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014 11 K 3617/13 E aufgehoben.
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 9. Mai 2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BStBl II 2018, 94, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 9. Mai 2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BStBl II 2018, 94, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    Diese Schwelle wird erst dann überschritten, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (vgl. statt vieler BFH-Urteile vom 08.03.2017 - IX R 5/16, BFHE 257, 211, BStBl II 2017, 930, Rz 17, sowie vom 20.07.2018 - IX R 5/15, BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194, Rz 28).
  • FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16

    Einkommensteuer: Behandlung des Forderungsausfalls aus einem

    Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind allerdings weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. Juli 2017 IX R 36/15 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2019, 208 m. w. N. auch zur bisherigen Rechtsprechung) geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 20. Juli 2018 IX R 5/15, BStBl II 2019, 194, und vom 2. Juli 2019 IX R 13/18, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 265, 333).
  • BFH, 18.07.2023 - IX R 21/21

    Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener

    Nach dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 09.08.2019 (BRDrucks 356/19, S. 122) sollte die Berücksichtigung von Darlehensverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG, wenn bereits die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen bei einer Krise der darlehensnehmenden Kapitalgesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, sicherstellen, dass in der Krise aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung gewährte oder stehen gelassene Darlehen --abweichend von den Senatsurteilen vom 11.07.2017 - IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208) und vom 20.07.2018 - IX R 5/15 (BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194)-- auch dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn das Darlehen nach den Grundsätzen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zu behandeln ist (BRDrucks 356/19, S. 122).

    Das Festhalten an der Einfügung von § 17 Abs. 2a EStG belegt, dass der Gesetzgeber bestimmte Darlehensverluste als nachträgliche Anschaffungskosten abweichend von den Senatsurteilen vom 11.07.2017 - IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208) und vom 20.07.2018 - IX R 5/15 (BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194) entsprechend den bis dahin gültigen Rechtsprechungsgrundsätzen berücksichtigt wissen wollte.

    (1) § 17 Abs. 2a Satz 3 EStG dient der Verwirklichung des objektiven Nettoprinzips und der Finanzierungsfreiheit der Gesellschafter, indem die Vorschrift nach dem Vorgesagten eine steuermindernde Berücksichtigung bestimmter Darlehensverluste in Abweichung von den Senatsurteilen vom 11.07.2017 - IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208) und vom 20.07.2018 - IX R 5/15 (BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194) und in Anknüpfung an die bis dahin gültigen Rechtsprechungsgrundsätze als nachträgliche Anschaffungskosten bei Verlusten aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehen gewährleistet (vgl. BRDrucks 356/19, S. 122).

  • FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 7 K 101/18

    Darstellen der gewählten Vorgehensweise einer Einlage in die Kapitalrücklage mit

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.07.2018 (Aktenzeichen IX R 5/15) sei es nach Ansicht der Klägerin auch nicht entscheidend, dass im Streitfall keine tatsächlichen Zahlungsflüsse stattgefunden haben.

    ee) Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BFH vom 20.07.2018 (Aktenzeichen IX R 5/15, BStBl. II 2019, 194), wonach ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorliegt, wenn die zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter einer GmbH in gleicher Höhe Einzahlungen in das Gesellschaftsvermögen leisten, damit die GmbH ihre gegenüber nicht mit den Gesellschaftern identischen Gläubigern bestehenden betrieblichen Verbindlichkeiten, für die sich die einlegenden Gesellschafter verbürgt hatten, ablösen kann.

  • FG München, 03.05.2019 - 8 K 933/18

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Dazu werde auch auf das BFH-Urteil vom 20. Juli 2018 (IX R 5/15) verwiesen, wonach Aufwendungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung führe, wohl unabhängig davon, ob die Bürgschaft bereits im Erwerbszeitpunkt bestanden habe.

    Auch der Verweis der Klägerin auf das Urteil des BFH vom 20. Juli 2018 (IX R 5/15, BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194) zu § 17 EStG führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 7 K 2351/17

    Voraussetzungen einer gemischten Schenkung an Mitgesellschafter durch gegen

    Die disquotale Einlage des Gesellschafters V in Höhe von 4.950.000 EUR in den Jahren von 2006 bis 2010 stellt Eigenkapital der GmbH im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) dar, das allein der Gesellschaft - und nicht den Gesellschaftern - zusteht (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juli 2018 IX R 5/15, BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 39. Auflage 2020, § 272, Rz. 9).
  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 7 K 2352/17

    Gegen einen Wertausgleich erfolgender Verzicht eines Gesellschafters auf die

    Die disquotale Einlage des Gesellschafters V in Höhe von 4.950.000 EUR in den Jahren von 2006 bis 2010 stellt Eigenkapital der GmbH im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) dar, das allein der Gesellschaft - und nicht den Gesellschaftern - zusteht (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juli 2018 IX R 5/15, BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 39. Auflage 2020, § 272, Rz. 9).
  • FG Sachsen, 16.07.2019 - 6 K 1503/17

    Berücksichtigung von weiteren Anschaffungskosten für die Berechnung des

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Gesellschaft, um deren Anteile es geht, ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hat und ihre Vermögenswerte veräußert sind, so dass sie sich als leere Hülle ohne Arbeitnehmer und ohne Anlagevermögen darstellt (vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juli 2018, BFHE 262, 135 m. w. N.).
  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 326/18

    Abzug von Schuldzinsen für die Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens als

    Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl I 2008, 2026) sind die gesetzlichen Grundlagen für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen entfallen und der BFH hat insofern neue Grundsätze formuliert (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2017 IX R 36/15, BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208; vom 20.07.2018 IX R 5/15, BFHE 262, 135, BStBl II 2019, 194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht