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   BFH, 25.07.1968 - V 150/65   

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https://dejure.org/1968,3018
BFH, 25.07.1968 - V 150/65 (https://dejure.org/1968,3018)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1968 - V 150/65 (https://dejure.org/1968,3018)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1968 - V 150/65 (https://dejure.org/1968,3018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Person - Personengruppe - Unternehmereigenschaft - Auftreten nach außen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 194
  • BStBl II 1968, 731
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.09.1964 - V 190/62
    Auszug aus BFH, 25.07.1968 - V 150/65
    Zutreffend hat die Vorinstanz auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen, nach der rechtliche Beziehungen zwischen Familienangehörigen, um steuerlich anerkannt zu werden, eindeutig vereinbart und klar vollzogen werden müssen (vgl. Urteil des BFH V 190/62 vom 11. September 1964, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 328).
  • BFH, 12.10.1961 - V 255/58
    Auszug aus BFH, 25.07.1968 - V 150/65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welche von mehreren Personen oder Personengruppen (z. B. der Ehemann oder die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft) der Unternehmer ist, darauf an, wer als Unternehmer nach außen hin auftritt (Urteile des BFH V 255/58 vom 12. Oktober 1961, HFR 1962, 144, und V 80/63 vom 24. Juni 1965, Umsatzsteuer-Rundschau 1966 S. 68).
  • BFH, 24.06.1965 - V 80/63
    Auszug aus BFH, 25.07.1968 - V 150/65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welche von mehreren Personen oder Personengruppen (z. B. der Ehemann oder die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft) der Unternehmer ist, darauf an, wer als Unternehmer nach außen hin auftritt (Urteile des BFH V 255/58 vom 12. Oktober 1961, HFR 1962, 144, und V 80/63 vom 24. Juni 1965, Umsatzsteuer-Rundschau 1966 S. 68).
  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Für die Frage, ob bei Eheleuten der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft als Unternehmer in Betracht kommt, gilt nichts anderes; auch insoweit kommt es darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (z.B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731; BFH-Beschluss vom 27. Juni 1994 V B 190/93, BFH/NV 1995, 654).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1649/09

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Trennung von Speiselieferung und Gestellung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673) kommt es für die Frage, ob der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft Unternehmer ist, darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (vgl. unter 3. der Urteilsgründe mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731; dazu auch BFH-Beschluss vom 27. Juni 1994 V B 190/93, BFH/NV 1995, 654).

    Bei der steuerrechtlichen Qualifikation nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze handelt es sich im Wesentlichen um eine Frage der tatsächlichen Feststellung und der freien Beweiswürdigung durch die Tatsacheninstanz (§ 96 FGO), also den erkennenden Senat (BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731).

  • BFH, 17.03.1970 - II 65/63

    Eine Firma als Steuerschuldner und Adressat eines Steuerbescheides

    Denn die unter der Firma "Fritz Schulze, Inhaber Hans Maier" betriebenen Geschäfte wurden im Namen des Kaufmanns Hans Maier junior abgeschlossen (vgl. zum Begriff des Unternehmers Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 150/65 vom 25. Juli 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 93 S. 194 - BFH 93, 194 -, BStBl II 1968, 731).
  • BFH, 30.07.1990 - V B 48/90

    Beschwerde gegen eine Ablehung des Antrages auf Prozeßkostenhilfe

    Letzteres betrifft nur das Innenverhältnis, nicht aber die Frage, wer nach außen als Leistender auftritt (BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl 1968, 731).
  • BFH, 27.06.1994 - V B 190/93

    Bestimmung des Unternehmers bei einem Ehemann, einer Ehefrau oder einer aus den

    Nach dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juli 1987 I R 297/83 (BFH/NV 1988, 673) kommt es für die Frage, ob der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft Unternehmer ist, darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (vgl. unter 3. der Urteilsgründe mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731).
  • BFH, 01.07.1987 - I R 297/83

    Versäumnis der Frist zur Einlegung der Revision - Voraussetzungen für eine

    Auch für die Frage, ob der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft Unternehmer ist, kommt es darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731).
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