Rechtsprechung
   BFH, 17.08.1967 - IV 73/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1144
BFH, 17.08.1967 - IV 73/63 (https://dejure.org/1967,1144)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1967 - IV 73/63 (https://dejure.org/1967,1144)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1967 - IV 73/63 (https://dejure.org/1967,1144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 319
  • BStBl II 1968, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.07.1900 - VI 170/00

    Findet § 656 B.G.B. auf Mäklerverträge über Heiratsvermittelung, die vor dem 1.

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV 73/63
    Das Reichsgericht hat jedenfalls schon im Urteil Rep VI 170/00 vom 12. Juli 1900 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 46 S. 177 [180]) ausgeführt, solche Verträge könnten zwar als mit einer idealen Auffassung der Ehe schwer vereinbar angesehen werden.
  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    Inwieweit im Verhältnis zwischen der Beklagten und ihren Kapitalanlegern ein Betrug in Rede steht, bedarf keiner abschließenden Entscheidung, weil hierdurch das eigenständig zu bewertende vertragliche Rechtsgeschäft zwischen Beklagter und Versicherungsgesellschaft nicht berührt ist (zur begrenzten Relevanz der Gläubigerschutzperspektive vgl. BFH, BStBl. II 1968, 79, 80).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt selbst der Umstand, dass ein gesetzwidriges Rechtsgeschäft in die Bücher der Gesellschaft eingeht und seinen Niederschlag im Jahresabschluss findet, nicht zu einer Bilanznichtigkeit (BGH, ZIP 1993, 1862, 1864; vgl. auch BFH, BStBl. II 1968, 79, 80).

  • BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    Zwar ist das Problem der - hier namentlich beweisrechtlich - zweifelhaften zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit einer Forderung für die Frage, ob die Forderung zu aktivieren ist, in aller Regel irrelevant (vgl. zu den "Naturalobligationen" BFH BStBl II 1968, 79).
  • BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler -

    Demgegenüber hat der BFH jedoch entschieden, daß ein Ehemäkler, der zur Buchführung verpflichtet ist, Forderungen aus Ehevermittlungsverträgen in der Bilanz auszuweisen habe, wenngleich diese Forderungen nach § 656 BGB nicht einklagbar sind (Urteil vom 17. August 1967 IV 73/63, BFHE 90, 319, BStBl II 1968, 79).
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 17. August 1967 IV 73/63 (BFHE 90, 319, BStBl II 1968, 79) entschieden, daß es mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vereinbar ist, wenn der Kaufmann in seine Bilanz Forderungen aus den von ihm erbrachten Leistungen aufnimmt, die zwar bürgerlich-rechtlich nicht erzwingbar sind (Naturalobligationen), mit deren Eingang er aber rechnet und bei gehöriger Sorgfalt auch rechnen darf.
  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

    aa) Hierzu gehören auch Forderungen (insbesondere Geldansprüche), die zivilrechtlich oder zumindest wirtschaftlich ( Haarmann in FS Haas 1996, S. 163 ff.) im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bereits entstanden sind (BFH vom 17.08.1967 - IV 73/63, BStBl. II 1968, 79).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 31/90

    Betriebsinhaber als möglicher Betriebserwerber bei der Bemessung des Teilwerts

    War der Teilwert niedriger - beispielsweise wegen gesunkener Wiederbeschaffungspreise -, so mußte dieser angesetzt werden, da nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG) auch steuerrechtlich für Umlaufgüter das strenge Niederstwertprinzip gilt (vgl. jetzt § 253 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches - HGB - BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 143/80, BFHE 139, 282, BStBl II 1984, 35), allerdings mit der Maßgabe, daß die Wirtschaftsgüter nicht niedriger als mit dem Teilwert angesetzt werden dürfen (§ 5 Abs. 5 i.V. m § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV 73/63, BFHE 90, 319, BStBl II 1968, 79).
  • BFH, 15.04.1970 - I R 107/68

    Bühnenvermittler - Makler - Gewerbetreibender - Vermittlungsgebühren - Mäklerlohn

    Der BFH hat zur Frage der Aktivierung von Gebührenforderungen eines Maklers (Mäklerlohn) in den Urteilen I 179/54 vom 14. Februar 1956 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 105), I 244/56 U vom 25. Februar 1958 (BFH 66, 431, BStBl III 1958, 168), IV 73/63 vom 17. August 1967 (BFH 90, 319, BStBl II 1968, 79) und I 104/65 vom 27. November 1968 (BFH 95, 37, BStBl II 1969, 296) Stellung genommen.
  • BFH, 17.08.1967 - IV 285/65

    Bilanzierung von Einnahmen für nach dem Bilanzstichtag anfallende Leistungen

    Der Senat hat in dem Urteil IV 73/63 vom 17. August 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 319 - BFH 90, 319 -) ausgeführt, daß die Bedeutung dieser Vorschriften infolge der Entwicklung der Verhältnisse nicht überbewertet werden darf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht