Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.11.1967

Rechtsprechung
   BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67   

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https://dejure.org/1967,1320
BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67 (https://dejure.org/1967,1320)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1967 - IV R 80/67 (https://dejure.org/1967,1320)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1967 - IV R 80/67 (https://dejure.org/1967,1320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Entgeltlicher Erwerb - Unwirksamkeit des Erwerbvorgangs - Rückgabe - Berichtigung der Einkommensteuerveranlagungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 341
  • DB 1968, 292
  • BStBl II 1968, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.02.1959 - I 154/58
    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Hierbei könne dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift für laufend veranlagte Steuern überhaupt zum Zuge komme (vgl. Urteil des BFH I 154/58 U vom 17. Februar 1959, BFH 68, 658, BStBl III 1959, 250).

    Nach der Rechtsprechung des RFH und des BFH, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, findet diese Vorschrift nicht auf die Einkommensteuer Anwendung (vgl. Urteil des BFH I 154/58 U; besonders das dort zitierte Urteil des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RStBl 1936, 116, weist auf die großen Schwierigkeiten hin, die sich einer Wie deraufrollung der Einkommenbesteuerung für unter Umständen viele Jahre entgegenstellen).

  • BFH, 30.03.1967 - IV 394/62

    Einheitliche Gewinnfeststellung einer Erbengemeinschaft als Unternehmer

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Dann aber sind ihm auch die Gewinne aus dieser gewerblichen Betätigung zuzurechnen (vgl. Urteil des Senats IV 394/62 vom 30. März 1967, BFH 89, 18, BStBl III 1967, 519).
  • BFH, 28.10.1964 - I 143/64 S

    Vereinbarkeit der Regelung, dass Entscheidungen bestehen bleiben die auf nichtig

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Unter dem dort gebrauchten Begriff des weggefallenen Merkmals sei nach der Rechtsprechung des BFH das konkrete Sachverhaltsmerkmal zu verstehen, d. h. das konkrete Merkmal eines tatsächlichen Lebensvorganges oder der durch den Steuerpflichtigen vollzogene außersteuerrechtliche (z. B. bürgerlich-rechtliche) gesetzliche Tatbestand (vgl. BFH-Urteil II 162/62 U vom 4. März 1964, BFH 79, 210, BStBl III 1964, 308; I 143/64 S vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 542 BStBl III 1965, 196).
  • BFH, 04.03.1964 - II 162/62 U

    Grunderwerbsteuerfreiheit für die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Unter dem dort gebrauchten Begriff des weggefallenen Merkmals sei nach der Rechtsprechung des BFH das konkrete Sachverhaltsmerkmal zu verstehen, d. h. das konkrete Merkmal eines tatsächlichen Lebensvorganges oder der durch den Steuerpflichtigen vollzogene außersteuerrechtliche (z. B. bürgerlich-rechtliche) gesetzliche Tatbestand (vgl. BFH-Urteil II 162/62 U vom 4. März 1964, BFH 79, 210, BStBl III 1964, 308; I 143/64 S vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 542 BStBl III 1965, 196).
  • BFH, 17.02.1959 - I 154/58 U

    Auswirkungen nichtiger und anfechtbarer Rechtsgeschäfte auf die Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Hierbei könne dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift für laufend veranlagte Steuern überhaupt zum Zuge komme (vgl. Urteil des BFH I 154/58 U vom 17. Februar 1959, BFH 68, 658, BStBl III 1959, 250).
  • BFH, 30.09.1960 - VI 240/58 U

    Verlust von erhöhten Absetzungen auf Grund der rückwirkenden Auflösung eines

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Im übrigen könnten Geschäftsvorgänge nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden (vgl. z. B. Urteil des BFH VI 240/58 U vom 30. September 1960, BFH 71, 577, BStBl III 1960, 465).
  • BFH, 14.10.1966 - IV 61/64

    Unsicherheit über das Besteuerungsmerkmale der Steuerschuldnerschaft

    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Eine Nichtzurechnung der später erzielten Gewinne bei K. käme unter diesem Gesichtspunkt nur in Betracht, wenn Umstände erkennbar wären, daß K. von da an die Gewinne nicht mehr für sich, sondern für denjenigen, dem sie nach Klärung der Rechts- und Sachlage endgültig zustehen sollten, erzielt hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats IV 61/64 vom 14. Oktober 1966. BFH 87, 387, BStBl III 1967, 175).
  • RFH, 09.01.1936 - III A 226/35
    Auszug aus BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67
    Nach der Rechtsprechung des RFH und des BFH, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, findet diese Vorschrift nicht auf die Einkommensteuer Anwendung (vgl. Urteil des BFH I 154/58 U; besonders das dort zitierte Urteil des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RStBl 1936, 116, weist auf die großen Schwierigkeiten hin, die sich einer Wie deraufrollung der Einkommenbesteuerung für unter Umständen viele Jahre entgegenstellen).
  • OLG Hamm, 12.04.2007 - 27 U 190/06

    Anspruch auf Rückzahlung von Einnahmen einer Gesellschaft wegen der fehlerhaften

    Das gilt selbst dann, wenn sie auf einer Unwirksamkeit des ursprünglichen Rechtsgeschäfts beruht (vgl. BFH, Urt. v. 17.8.1967, IV R 80/67, BFHE 90, 341).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 150/70

    Begriffsbestimmung des Bauherrn - Beurteilung der Bauherrneigenschaft -

    Hiermit übereinstimmend hat der BFH im Urteil vom 17. August 1967 IV R 80/67 (BFHE 90, 341, BStBl II 1968, 93) zum Fall der Rückgabe eines entgeltlich erworbenen Gewerbebetriebs wegen Unwirksamkeit des Erwerbsvorgangs ausgesprochen, dieser Vorgang führe in der Regel nicht zu einer Berichtigung der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG, weil sich an der tatsächlichen gewerblichen Betätigung des Steuerpflichtigen in der Vergangenheit nichts geändert habe.
  • FG München, 20.04.1998 - 13 K 2593/95

    Verteilung von Einkünften aus Kapitalvermögen auf geschiedene Eheleute; Defintion

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Rechtsprechung
   BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1078
BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67 (https://dejure.org/1967,1078)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1967 - IV R 173/67 (https://dejure.org/1967,1078)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1967 - IV R 173/67 (https://dejure.org/1967,1078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 378
  • DB 1968, 692
  • BStBl II 1968, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U

    Entnahme aus einem OHG Vermögen

    Auszug aus BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67
    Dem Stpfl. ist darin zuzustimmen, daß auch im gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren nach § 6 der Verordnung über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom 3. Januar 1944 (RGBl I S. 11) zu prüfen ist, ob bei Wirtschaftsgütern, die der Stpfl. aus dem Betrieb in einen anderen ihm gehörigen Betrieb überführt, deshalb keine Entnahme vorliege, weil die Wirtschaftsgüter den betrieblichen Bereich nicht verlassen hätten (vgl. besonders Urteil des BFH VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei

    Daraus, daß nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Entnahmen mit dem Teilwert anzusetzen sind und daß die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung im ganzen - ähnlich wie entnommene Wirtschaftsgüter - mit der Bewirkung der geschuldeten Leistung durch den Veräußerer (Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe) notwendig in das Privatvermögen des Veräußerers übergeht (BFH-Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127; Herrmann/Heuer, a. a. O., EStG § 16 Rdnr. 190), läßt sich kein Rechtfertigungsgrund für eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und damit für die rechtliche Schlußfolgerung ableiten, die Kaufpreisforderung sei mit dem Teilwert anzusetzen.
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    b) Der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 23. November 1967 IV R 173/67 (BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93) entschieden, daß die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung ebenso wie der Erlös selbst unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers übergeht.
  • BFH, 16.03.1989 - IV R 153/86

    Uneinbringliche Vorauszahlung des Betriebserwerbers an Bevollmächtigten des

    Der Senat braucht sich deshalb auch nicht mit den Einwendungen gegen die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; in BFHE 120, 212, 216, BStBl II 1977, 127, 129; in BFHE 124, 327, 329, BStBl II 1978, 295, 296; vom 28. Januar 1981 I R 234/78, BFHE 133, 30, 32, BStBl II 1981, 464, 465; vom 26. Juni 1985 IV R 22/83, BFH/NV 1987, 24, 25) auseinanderzusetzen, nach der die Forderung aus der Veräußerung des Betriebs im ganzen mit der Bewirkung der vom Veräußerer geschuldeten Leistung (Betriebsübertragung) unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers übergeht.
  • BFH, 09.11.1999 - II R 45/97

    Restkaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH soll die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung im ganzen, d.h. aus der Veräußerung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen (so BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BFHE 180, 436, BStBl II 1996, 527), mit dem Bewirken der geschuldeten Leistung durch den Veräußerer notwendig in dessen Privatvermögen übergehen (so BFH- Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295, sowie vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 129), weil mit der Veräußerung die betriebliche Tätigkeit ende und danach Betriebsvermögen begriffsnotwendig ausgeschlossen sei.
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 150/79

    Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, soweit Verbindlichkeiten bei

    Dieser Beurteilung steht es nicht entgegen, daß bei einer Betriebsveräußerung die Kaufpreisforderung ebenso wie der gezahlte Kaufpreis selbst unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127; vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHF 90, 378, BStBl II 1968, 93).
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