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   BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67   

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https://dejure.org/1968,274
BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67 (https://dejure.org/1968,274)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1968 - IV R 174/67 (https://dejure.org/1968,274)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - IV R 174/67 (https://dejure.org/1968,274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anschaffungskosten eines Bezugsrechts auf eine junge Aktie bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 251
  • DB 1969, 286
  • BStBl II 1969, 105
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.09.1957 - I 165/54 S

    Kapitalerhöhung

    Auszug aus BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
    Dieser Ansicht steht weder das Urteil des VI. Senats VI 140/64 vom 21. Januar 1966 (BFH 85, 21, BStBl III 1966, 220) noch das Urteil des I. Senats I 165/54 S entgegen.

    Diese handelsrechtliche Theorie der Doppelmaßnahme habe der BFH aber in dem Urteil I 165/54 S vom 17. September 1957 (BFH 65, 437, BStBl III 1957, 401) aufgegeben.

    Der erkennende Senat hat nicht zu prüfen, ob sich der VI. Senat mit seinem Urteil in Gegensatz zu dem Urteil I 165/54 S setzte, in dem der I. Senat die Theorie einer allerdings nicht handelsrechtlichen, sondern steuerrechtlichen Doppelmaßnahme aufrechterhielt und eine Gewinnrealisierung bei Aktien, die sich in einem Privatvermögen befanden (§ 20 EStG), bejahte.

    Der I. Senat des BFH entschied in dem bereits erwähnten Urteil I 165/54 S, daß beim Bezug von Freiaktien auf im Privatvermögen befindliche Aktien in Höhe des Nominalwerts der neuen Aktien Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) vorlägen, weil die AG in Höhe des Nominalbetrages von den Gesellschaftern bei einer Ausschüttung zu versteuernde Rücklagen in Einlagen umwandele, die im Falle der Rückzahlung von den Gesellschaftern nicht zu versteuern wären.

  • BFH, 12.04.1967 - VI 144/64

    Beurteilung der Veräußerung einer auf Grund eines Bezugsanspruchs erworbenen

    Auszug aus BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
    Der VI. Senat des BFH hat in dem zu § 23 EStG ergangenen, die Veräußerung von jungen Aktien betreffenden Urteil VI 144/64 vom 12. April 1967 (BFH 89, 120, BStBl III 1967, 554) ebenfalls die Ansicht vertreten, daß das Bezugsrecht ein von der Substanz der alten Aktie abgespaltenes Recht ist.

    Dieser Ansicht steht das erwähnte, die Besteuerung eines Spekulationsgewinns (§ 23 EStG) betreffende Urteil des VI. Senats des BFH VI 144/64 nicht entgegen.

    In seinem bereits erwähnten, den § 23 EStG betreffenden späteren Urteil VI 144/64 bejahte dann der VI. Senat ausdrücklich die Abspaltungstheorie.

  • BFH, 15.02.1966 - I 95/63

    Spekulative An- und Verkäufe von Wertpapieren als Betriebsvorfälle bei einem

    Auszug aus BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
    Falls sich die Aktien in Sammelverwahrung befänden, müsse allerdings, wenn man dem Urteil des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) I 95/63 vom 15. Februar 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 171 - BFH 85, 171 -, BStBl III 1966, 274) folge, ein Durchschnittsbuchwert ermittelt werden.

    Zu der vom I. Senat im Urteil I 95/63 (a.a.O.) bejahten Frage, ob in einem Sammeldepot liegende Wertpapiere mit einem durchschnittlichen Anschaffungspreis bewertet werden müssen, braucht der Senat nicht Stellung zu nehmen.

  • BFH, 21.01.1966 - VI 140/64

    Kapitalerhöhung

    Auszug aus BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
    Dieser Ansicht steht weder das Urteil des VI. Senats VI 140/64 vom 21. Januar 1966 (BFH 85, 21, BStBl III 1966, 220) noch das Urteil des I. Senats I 165/54 S entgegen.

    Das Urteil VI 140/64 befaßte sich mit der Frage, ob vor der oben behandelten gesetzlichen Regelung der Ausgabe von Freianteilen Gratisaktien bei einem buchführenden Gewerbetreibenden mit einem abgespaltenen Teil des Buchwerts der Altaktie bewertet werden müßten und damit ein Gewinn realisiert sei.

  • BFH, 25.07.1967 - II S 3/67

    Berücksichtigung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ohne Begründung

    Auszug aus BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
    Der VI. Senat des BFH hat in dem zu § 23 EStG ergangenen, die Veräußerung von jungen Aktien betreffenden Urteil VI 144/64 vom 12. April 1967 (BFH 89, 120, BStBl III 1967, 554) ebenfalls die Ansicht vertreten, daß das Bezugsrecht ein von der Substanz der alten Aktie abgespaltenes Recht ist.
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Diese Grundsätze gelten auch für Anteile, die Gegenstand einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung sind (Anschluß an das Urteil vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105).

    Der Prüfer vertrat dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 2. Juli 1930 I A a 591/29, RStBl 1930, 762) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) die Auffassung, daß die Anschaffungskosten der Altaktien mit Rücksicht auf eine durch das Entstehen der Bezugsrechte eintretende Substanzabspaltung bei den Altaktien um die den Bezugsrechten im Wege der Gesamtwertmethode zuzuordnenden anteiligen Anschaffungskosten der Altaktien zu kürzen seien.

    Der Senat hat durch das Urteil in BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105 für eine im Betriebsvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung entschieden, daß im Falle einer Kapitalerhöhung, bei der neue Aktien zu einem Kurs ausgegeben werden, der unter dem Kurs der Altaktien liegt, der Buchwert jeder Altaktie in dem Umfang zu vermindern ist, der sich aus dem Verhältnis des Börsenkurses des Bezugsrechts zum Börsenkurs der Altaktie ergibt (sog. Gesamtwertmethode).

    Danach waren die im Senatsurteil in BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105 entwickelten Grundsätze auch im Streitfall anzuwenden.

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    (4) Abweichendes ergibt sich schließlich nicht daraus, dass bei Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen nach § 3 KapErhStG die Anschaffungskosten der Altanteile anteilig den neuen Aktien zuzuordnen sind und die Rechtsprechung u.a. auch im Falle des verbilligten Bezugsrechtserwerbs eine Aufspaltung der Anschaffungskosten befürwortet (eingehend BFH-Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2002 2 BvR 575/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 292; ebenso bezügl.
  • FG Hessen, 10.12.1996 - 9 K 5273/90

    Zulässigkeit einer Klage bei fehlendem Einspruch gegen den Steuerbescheid;

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