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   BFH, 28.11.1969 - III 95/64   

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https://dejure.org/1969,1142
BFH, 28.11.1969 - III 95/64 (https://dejure.org/1969,1142)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1969 - III 95/64 (https://dejure.org/1969,1142)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1969 - III 95/64 (https://dejure.org/1969,1142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit einer Rückstellung für Schadenbearbeitungskosten und der in der Schadenrückstellung enthaltenen Schadenermittlungskosten bei der Einheitswertfeststellung für das Betriebsvermögen eines Sachversicherungsunternehmens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BewG i. d. F. vor BewG 1965 § 62 Abs. 2; BewG i. d. F. vor BewG 1965 § BewDV a. F. § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 50
  • VersR 1970, 722
  • BStBl II 1970, 236
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.07.1967 - I 219/63

    Ansatz der Rohstoffe in der Bilanz als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III 95/64
    Wie der I. Senat in dem Urteil I 210/63 vom 31. Juli 1967 (BFH 90, 128, BStBl II 1968, 22) dargelegt hat, werden im Herstellungsbereich unter Einzelkosten die Kosten verstanden, deren Maßeinheit (Zeit, Menge) für das einzelne Erzeugnis direkt beurteilt werden kann; Gemeinkosten sind die Kosten, deren Maßeinheit nur indirekt, auf Grund einer Annahme, beurteilt werden kann.

    Er trägt keine Bedenken, danach die von der Klägerin in die Schadenrückstellung eingestellten anteiligen Personalkosten insoweit zu den unmittelbaren Schadenermittlungskosten zu rechnen, als sie die Gehälter und Reisekosten der Angestellten der Schadenabteilung betreffen, soweit diese Angestellten tatsächlich mit der Schadenermittlung beschäftigt sind (vgl. hierzu die Ausführungen im BFH-Urteil I 219/63, a.a.O., über die Fertigungslöhne als Einzelkosten).

  • BFH, 08.09.1961 - III 125/61 S

    Bewertungsrechtlicher Abzug von Pensionsanwartschaften vom Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III 95/64
    Das ergebe sich eindeutig aus dem BFH-Urteil III 125/61 S vom 8. September 1961 (BFH 74, 42, BStBl III 1962, 19).
  • BFH, 25.10.1951 - III 43/50 S

    Anwendbarkeit der allgemeinen Bewertungsvorschriften des Reichsbewertungsgesetzes

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III 95/64
    Die Klägerin könne sich auch nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) III 43/50 S vom 25. Oktober 1951 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 56 S. 91 - BFH 56, 91 -, BStBl III 1952, 37) betreffend die Rückstellung für zukünftige, bereits verursachte Bergschäden berufen.
  • BFH, 21.03.1958 - III 170/56 S

    Rücklagen für Beitragsrückerstattung als versicherungstechnische Rücklagen im

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III 95/64
    Es handelt sich dabei, wie der Senat bereits in dem Urteil III 170/56 S vom 21. März 1958 (BFH 66, 605, BStBl III 1958, 234) betont hat, insoweit um eine Klarstellung.
  • BFH, 31.05.1967 - I 208/63

    Bestimmung der Höhe von Rechnungsabgrenzungsposten - Passive Abgrenzung von im

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III 95/64
    Der I. Senat hat in dem Urteil I 208/63 vom 31. Mai 1967 (BFH 89, 191, BStBl III 1967, 607) zur Frage der Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Kreditgebühren bei Teilzahlungsbanken ausgeführt: "Die Höhe des passiven Rechnungsabgrenzungspostens bemißt sich somit nach dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Gegenleistung.
  • BFH, 17.08.1967 - IV 285/65

    Bilanzierung von Einnahmen für nach dem Bilanzstichtag anfallende Leistungen

    Auszug aus BFH, 28.11.1969 - III 95/64
    Der IV. Senat hat in dem Urteil IV 285/65 vom 17. August 1967 (BFH 90, 322, BStBl II 1968, 80) bei der Frage der Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Gebühren bei einem Ehevermittlungsinstitut ausgeführt: "Entgegen der Ansicht des FG sind aber nicht die Unkosten abzugrenzen, die in künftigen Jahren noch anfallen und aus der vereinnahmten Vergütung zu bestreiten sind.
  • BFH, 19.01.1972 - I 114/65

    Krankenversicherungsunternehmen - Negative Alterungsrückstellungen - Positive

    Der BdF, der dem Verfahren nach § 122 Nr. 2 FGO beigetreten ist, hält dagegen in Anlehnung an das Urteil des BFH III 95/64 vom 28. November 1969 (BFH 98, 50, BStBl II 1970, 236) Rückstellungen für Schadenbearbeitungskosten überhaupt nicht und Rückstellungen für Schadenermittlungskosten nur in Höhe der unmittelbaren Kosten (Einzelkosten) für zulässig.

    Der III. Senat des BFH hat durch Urteil III 95/64 (a. a. O.) zum BewG entschieden, daß Rückstellungen für die Schadenermittlungskosten nur in Höhe der unmittelbaren Kosten (Einzelkosten) zulässig sind.

    Der III. Senat des BFH hat in dem Urteil III 95/64 (a. a. O.) solche Rückstellungen nach dem BewG nicht für zulässig erklärt.

  • BFH, 10.05.1972 - III R 76/66

    Alterungsrückstellungen - Abzugsfähigkeit - Einheitsbewertung des

    An der hiervon abweichenden Auffassung im Urteil des BFH III 95/64 vom 28. November 1969 (BFH 98, 50, BStBl II 1970, 236), § 62 Abs. 2 BewG habe als lex specialis für den Abzug von im Versicherungswesen als versicherungstechnische Rücklagen bezeichneten Passivposten den Vorrang vor der allgemeinen Vorschrift des § 62 Abs. 1 BewG, hält der Senat nicht mehr fest.

    Für den Bereich der Sachversicherung hat der erkennende Senat mit Urteil III 95/64 (a. a. O.) entschieden, daß Rückstellungen für die Schadenermittlungskosten nur in Höhe der unmittelbaren Kosten (Einzelkosten) zulässig sind.

    Unter Aufgabe seiner im Urteil III 95/64 (a. a. O.) vertretenen Ansicht schließt sich der erkennende Senat dieser Auffassung an.

    a) Bereits mit Urteil III 95/64 (a. a. O.) hat der Senat den Abzug einer Rückstellung für Schadenbearbeitungskosten gemäß § 62 Abs. 2 BewG abgelehnt.

  • BFH, 30.11.1973 - III R 63/71

    Deckungsrückstellung - Haftpflichtrente - Unfallrente - Einheitsbewertung -

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 28. November 1969 III 95/64 (BFHE 98, 50, BStBl II 1970, 236) ausgeführt hat, bestand der Zweck der Neufassung des § 62 Abs. 2 BewG a. F., der mit § 103 Abs. 2 BewG inhaltsgleich war, darin, die versicherungstechnischen Rücklagen insoweit vom Abzug auszuschließen, als sie Rücklagen im steuerlichen Sinn sind.

    Wegen der steuerlichen Behandlung der zwei anderen Gruppen von versicherungstechnischen Rücklagen hatte der erkennende Senat früher, zuletzt noch im Urteil III 95/64 die Auffassung vertreten, § 62 Abs. 2 BewG a. F. (= § 103 Abs. 2 BewG) habe als lex specialis Vorrang vor der allgemeinen Vorschrift des § 62 Abs. 1 BewG a. F. (= § 103 Abs. 1 BewG).

    Zu dieser Entscheidung ist der Senat in erster Linie dadurch gekommen, weil er in Übereinstimmung mit dem I. Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten hat, daß wegen der sachlichen Übereinstimmung des § 103 Abs. 2 BewG und des § 11 Nr. 2 KStG die Abzugsfähigkeit von versicherungstechnischen Rücklagen im Bewertungsrecht und im Ertragsteuerrecht nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden muß (vgl. den 1. Absatz des Urteils III 95/64).

  • BFH, 02.04.2003 - II R 21/00

    Lebensversicherung, Abzugsfähigkeit der Rückstellungen für Schlussgewinnanteile

    Der in § 103 Abs. 2 BewG ebenso wie in § 53 Abs. 1 BewDV verwendete Begriff der versicherungstechnischen Rücklagen ist veraltet und mittlerweile --so in § 20 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)-- durch den Ausdruck "versicherungstechnische Rückstellungen" ersetzt worden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1969 III 95/64, BFHE 98, 50, BStBl II 1970, 236, 238).

    Vielmehr müssen die nach § 103 Abs. 2 BewG abziehbaren Rückstellungen lediglich Posten betreffen, die unter Berücksichtigung der Eigenart des Versicherungsgeschäftes wie Schulden wirken (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1973 III R 63/71, BFHE 111, 162, BStBl II 1974, 159; vom 10. Mai 1972 III R 76/66, BFHE 106, 449, BStBl II 1972, 823, sowie vom 19. Januar 1972 I 114/65, BFHE 104, 422, BStBl II 1972, 392; anders noch BFH in BFHE 98, 50, BStBl II 1970, 236, 238, 239).

  • BFH, 29.04.1970 - III 217/63

    Gewerblichen Urproduktion - Förderung von Erdöl - Inland - Grundlage der

    Was die Berücksichtigung des anteiligen Gewinnes hierbei betrifft, so wird auf das Urteil des erkennenden Senats III 85/65 vom 8. März 1968 (BFH 92, 339, BStBl II 1968, 575) zur Bewertung halbfertiger Bauten und hinsichtlich der Berücksichtigung anteiliger Verwaltungskosten auf die Entscheidung des erkennenden Senats III 95/64 vom 28. November 1969, zu IV 2 am Ende (BFH 98, 50, BStBl II 1970, 236) hingewiesen.
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