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BFH, 16.01.1970 - VI R 165/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Klagerücknahme ohne Einwilligung der Verfahrensbeteiligten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 325
- NJW 1970, 2263
- BStBl II 1970, 327
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.03.1967 - III R 136/66
Verpflichtung des Beklagten zur Stellungnahme bezüglich eines Antrages auf …
Auszug aus BFH, 16.01.1970 - VI R 165/69
Die Klägerücknahme ist auch noch in der Revisionsinstanz möglich (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - III R 136/66 vom 3. März 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 559 - BFH 87, 559 -, BStBl III 1967, 225).Hat ein Steuerpflichtiger sowohl die Revision als auch die Klage - wie hier - zurückgenommen, so nimmt die Rechtsprechung des BFH deshalb an, daß in erster Linie die Klage zurückgenommen worden sei (vgl. die Beschlüsse IV 315/64 vom 28. Oktober 1966, BFH 87, 50, BStBl III 1966, 681; III R 136/66 a.a.O.).
- BFH, 28.10.1966 - IV 315/64
Rücknahme von Klage und Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 16.01.1970 - VI R 165/69
Hat ein Steuerpflichtiger sowohl die Revision als auch die Klage - wie hier - zurückgenommen, so nimmt die Rechtsprechung des BFH deshalb an, daß in erster Linie die Klage zurückgenommen worden sei (vgl. die Beschlüsse IV 315/64 vom 28. Oktober 1966, BFH 87, 50, BStBl III 1966, 681;… III R 136/66 a.a.O.).
- BFH, 02.07.1998 - III B 45/98
NZB; Rücknahmeerklärung
Werden sowohl die Klage als auch die Revision zurückgenommen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) regelmäßig anzunehmen, daß in erster Linie die Rücknahme der Klage als Prozeßerklärung mit den weiterreichenden Folgen erklärt wurde (Beschluß des BFH vom 16. Januar 1970 VI R 165/69, BFHE 98, 325, BStBl II 1970, 327, m.w.N.). - BFH, 06.07.1977 - I R 182/76
Notwendige Streitgenossenschaft - Notwendigkeit der einheitlichen Feststellung …
Eine Einwilligung des weiteren Verfahrensbeteiligten - hier der am Revisionsverfahren gemäß § 122 Abs. 1 FGO beteiligten KG - ist nicht erforderlich (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1970 VI R 165/69, BFHE 98, 325, BStBl II 1970, 327). - BFH, 27.11.1984 - IV R 234/84 Durch die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde wird --bei Nichterreichen der Revisionssumme-- die Revision unzulässig mit der prozessualen Folge, daß die Rechtskraft des FG-Urteils eintritt, die eine Klagerücknahme ausschließt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.1.1970 VI R 165/69 und vom 14.7.1971 I R 127, 154/70).