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   BFH, 25.05.1970 - I R 77/69   

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https://dejure.org/1970,878
BFH, 25.05.1970 - I R 77/69 (https://dejure.org/1970,878)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1970 - I R 77/69 (https://dejure.org/1970,878)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1970 - I R 77/69 (https://dejure.org/1970,878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerabzug vom Arbeitslohn - Ausländische Einkünfte - Doppelbesteuerungsabkommen - Progressionsvorbehalt - Ausländische Quellensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 lit. b, S. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 303
  • NJW 1971, 341 (Ls.)
  • DB 1970, 1861
  • BStBl II 1970, 640
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.11.1966 - I 29/65

    Anwendung des Steuersatzes, der sich bei Einziehung der von der inländischen

    Auszug aus BFH, 25.05.1970 - I R 77/69
    Wie der Senat mit Urteil I 29/65 vom 9. November 1966 (BFH 87, 273, BStBl II 1967, 88) entschieden hat, löst die Tatsache der Einkunftserzielung nach deutschem Einkommensteuerrecht zwei steuerliche Rechtsfolgen aus.
  • BFH, 21.02.2003 - VI R 74/00

    Entschädigungen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören nur dann zu den im Rahmen des § 46 Abs. 1 Nr. 2 EStG bzw. § 70 EStDV i.V.m. § 46 Abs. 5 EStG zu berücksichtigenden Einkünften, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen sind, wenn der Lohnsteuerabzug rechtmäßig unterblieben ist (vgl. zu § 46 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 1970 I R 77/99, BFHE 99, 303, BStBl II 1970, 640; Nolde in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 46 EStG Anm. 71; Kuhlmann in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 46 Rz. 45; Blümich/Heuermann, § 46 EStG Rz. 58).
  • FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15

    Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei

    Auch bei der vom Kläger bezogenen Entschädigung handelte es sich um einkommensteuerpflichtige Einkünfte im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a), § 19 EStG, welche nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25.5.1970 - I R 77/99, BFHE 99, 303, BStBl II 1970, 640) und welche den Grenzbetrag des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.H.v. 410 EUR überstiegen, so dass aufgrund der danach durchzuführenden Veranlagung eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das Streitjahr 2009 bestand.
  • BFH, 09.06.1971 - I R 51/69

    Ehegatten - Zusammenrechnung der Einkünfte - Gemeinsamer

    Sie können sich auch nicht gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich (sog. Progressionsvorbehalt) bei der deutschen Besteuerung auswirken, da -- anders als im Fall des Urteils des BFH I R 77/69 vom 25. Mai 1970 (BFH 99, 303, BStBl II 1970, 640) -- inländische Einkünfte der Ehefrau, auf die ein durch diese ausländischen Einkünfte erhöhter Steuersatz anzuwenden wäre, nicht vorliegen.
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