Rechtsprechung
BFH, 25.06.1970 - IV 17/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit des Buchführungsergebnisses - Nachkalkulation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 159
- DB 1971, 24
- BStBl II 1970, 838
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.03.1964 - IV 179/60 U
Zulässigkeit einer Schätzung des Umsatzes
Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 17/65
Umstände, die in dem individuellen Betrieb vorliegen und das Ergebnis unwahrscheinlich machen (z. B. ein sich aus der Buchführung ergebender unwahrscheinlich niedriger Rohgewinnsatz), können eher zu einer Schätzung führen als Umstände, die nur den in anderen Betrieben gewonnenen allgemeinen Erfahrungen entnommen sind (vgl. das BFH-Urteil IV 179/60 U vom 18. März 1964, BFH 79, 410, BStBl III 1964, 381).Sie muß einwandfrei erfolgen, den Unsicherheiten Rechnung tragen (Urteil des RFH VI A 765/36 vom 30. September 1936, RStBl 1936, 996) und zu dem Ergebnis führen, daß das Buchführungsergebnis nicht richtig sein kann (BFH-Urteil IV 179/60 U, a. a. O.).
- BFH, 26.10.1955 - IV 131/54 U
Ordnungsgemäßheit der Buchführung bei doppelter Buchführung - Mängel, die zur …
Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 17/65
Da jede Buchführung Menschenwerk ist und als solches notwendigerweise nicht vollkommen sein kann (Urteil des BFH IV 131/54 U vom 26. Oktober 1955, BFH 62, 6, BStBl III 1956, 3), hat die Rechtsprechung der Buchführung die formelle Richtigkeit nur abgesprochen, wenn wesentliche Mängel vorliegen (vgl. das BFH-Urteil IV R 57/67 vom 31. Juli 1969, BFH 97, 246, BStBl II 1970, 125). - BFH, 31.07.1969 - IV R 57/67
Ordnungsgemäße Besetzung - Urteilsfällung - Beisitzer - Warenbestand - …
Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 17/65
Da jede Buchführung Menschenwerk ist und als solches notwendigerweise nicht vollkommen sein kann (Urteil des BFH IV 131/54 U vom 26. Oktober 1955, BFH 62, 6, BStBl III 1956, 3), hat die Rechtsprechung der Buchführung die formelle Richtigkeit nur abgesprochen, wenn wesentliche Mängel vorliegen (vgl. das BFH-Urteil IV R 57/67 vom 31. Juli 1969, BFH 97, 246, BStBl II 1970, 125). - BFH, 20.01.1965 - I 348/61
Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 17/65
Für die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung spielt es -- entgegen der Ansicht des Steuerpflichtigen -- keine Rolle, ob er buchführungspflichtig war; entscheidend ist, daß er die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG gewählt hatte (vgl. das BFH-Urteil I 348/61 vom 20. Januar 1965, HFR 1965, 313).
- BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77
Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung - …
Eine Nachkalkulation, die unter Beachtung aller dargestellten Voraussetzungen durchgeführt wird, erbringt den Nachweis, daß das erklärte Buchführungsergebnis unrichtig ist, selbst wenn es aufgrund einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ermittelt worden sein sollte (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; in BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96). - BFH, 28.05.1986 - I R 265/83
Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben - …
Nach den Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) fehlt es jedoch an dieser Voraussetzung, weil die Buchführung des Klägers formell ordnungsmäßig ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838). - BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82
Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis - …
Ferner hätten die ins Gewicht fallenden Abweichungen für die Umsatzsteuer und Einkommensteuer getrennt beurteilt werden müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838).Der Hinweis der Revision auf das Urteil in BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838 geht fehl.
Auch eine Nachkalkulation ist nicht frei von Unsicherheiten (BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838).
- FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
Grenzen für die Hinzuschätzung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Da jede Buchführung Menschenwerk ist und als solches notwendigerweise nicht vollkommen sein kann, hat die Rechtsprechung der Buchführung die formelle Richtigkeit nur abgesprochen, wenn wesentliche Mängel vorliegen (Urteil des BFH vom 25. Juni 1970, IV 17/65, BStBl. II 1970, 838 m. w. N.).Insofern besteht zwischen einer Schätzung, die das wahrscheinliche Gewinnergebnis feststellen soll, und einer Nachkalkulation, die dartun soll, dass das formell richtig erscheinende Buchführungsergebnis sachlich falsch ist und deshalb außer Acht gelassen werden kann, die also erst eine Schätzung ermöglichen soll, ein wesentlicher Unterschied (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 25. Juni 1970, IV 17/65, BStBl. II 1970, 838 m. w. N.).
- FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07
Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie
Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH, dass die Vermutung durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer so genannten qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden kann (Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BStBl II 1970, 838;… vom 22. August 1985 IV R 29 und 30/84, BFH/NV 1986, 719). - BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit …
Eine Nachkalkulation gibt bei formell ordnungsmäßiger Buchführung nur dann zur Schätzung des Umsatzes oder des Gewinns Anlaß, wenn die Verprobung unter Anwendung strenger Maßstäbe das Buchführungsergebnis als unrichtig erweist (BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838). - FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht …
Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (…BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl. 1970 11, 838; FG Bremen in EFG 2004, 78). - FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 15 K 12031/08
Zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde; Schätzungsbefugnis; Finanzamt; …
Zwar kann diese Vermutung nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer so genannten qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden kann (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BStBl II 1970, 838 ; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400 , BStBl II 1975, 96 ;… vom 22. August 1985 IV R 29 und 30/84, BFH/NV 1986, 719, vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573;… Beschluss vom 19 Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747). - BFH, 22.06.2004 - X B 148/03
Zulassung der Revision wegen Divergenz nur bei Fehlerhaftigkeit des FG-Urt. im …
Im Wege der Auslegung können seine Einwendungen in der Beschwerdebegründung jedoch dahin gehend verstanden werden, dass er die Abweichung der angefochtenen Vorentscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1970 IV 17/65 (BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838) und vom 7. Dezember 1977 I R 16-17/75 (BFHE 124, 18, BStBl II 1978, 278) rügt.Im Übrigen scheidet eine Divergenz der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen in BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838 und in BFHE 124, 18, BStBl II 1978, 278 schon deshalb aus, weil das FG davon ausging, dass die Buchführung des Klägers nicht formell ordnungsgemäß war, während die genannten BFH-Urteile die Anforderungen an die Zulässigkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei formell ordnungsmäßiger Buchführung konkretisieren.
- FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20
Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung des erklärten Gewinn des Klägers aus …
Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH, dass die Vermutung der sachlichen Richtigkeit einer formell ordnungsgemäßen Buchführung aus § 158 AO z. B. durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden kann (Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BStBl II 1970, 838;… vom 22. August 1985 IV R 29 und 30/84, BFH/NV 1986, 719). - FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH
- FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides; …
- BFH, 16.02.1995 - IV R 29/84
Verwerfung des Buchführungsergebnisses und Aufstellung einer Kalkulation - …
- BFH, 18.09.1974 - I R 94/72
Gewinnschätzung - Umsatzschätzung - Buchführungsergebnis - Formelle …
- BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation
- FG Hamburg, 11.11.2003 - VII 182/99
Hinzuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung im Getränkegrosshandel
- FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23
Formell ordnungsmäßige Buchführung - Übertragung von Werten auf das nächste …
- FG Saarland, 20.08.2002 - 2 K 64/98
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Verstoß gegen gesetzliche …
- BFH, 07.12.1977 - I R 17/75
- BFH, 07.12.1977 - I R 1617/75
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Abweichen des Betriebsergebnisses - …
Rechtsprechung
BFH, 16.09.1970 - I R 64/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Tod eines Gesellschafters - Einkommensteuerveranlagung des Gesellschafters - Bemessungszeitraum - Abweichendes Wirtschaftsjahr - Progression
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 81
- DB 1970, 2251
- BStBl II 1970, 838
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- RFH, 19.10.1938 - VI 487/38
Auszug aus BFH, 16.09.1970 - I R 64/68
Scheidet ein Gesellschafter -- wie hier durch Tod -- aus der Gesellschaft aus und wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern -- einschließlich der Erben des ausgeschiedenen Gesellschafters oder ohne sie -- fortgeführt, so ist auf den Todestag ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden, für das der Gewinnanteil des ausgeschiedenen Gesellschafters festzustellen ist (Urteil des RFH VI 487/38 vom 19. Oktober 1938, RStBl 1938, 1102; Urteil des BFH IV 458/60 vom 13. Dezember 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 215, Rechtsspruch 45, mit weiterer Rechtsprechung). - BFH, 13.12.1962 - IV 458/60
Auszug aus BFH, 16.09.1970 - I R 64/68
Scheidet ein Gesellschafter -- wie hier durch Tod -- aus der Gesellschaft aus und wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern -- einschließlich der Erben des ausgeschiedenen Gesellschafters oder ohne sie -- fortgeführt, so ist auf den Todestag ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden, für das der Gewinnanteil des ausgeschiedenen Gesellschafters festzustellen ist (Urteil des RFH VI 487/38 vom 19. Oktober 1938, RStBl 1938, 1102; Urteil des BFH IV 458/60 vom 13. Dezember 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 215, Rechtsspruch 45, mit weiterer Rechtsprechung).
- BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84
Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige …
Der im BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 64/68 (BFHE 100, 81, BStBl II 1970, 838) vertretenen Auffassung, nach der das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im übrigen fortgeführten Gesellschaft stets zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres führen soll, folgt der Senat nicht. - BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84
Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erstreckt sich auch …
Die im BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 64/68 (BFHE 100, 81, BStBl II 1970, 838) vertretene Auffassung, nach der das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im übrigen fortgeführten Gesellschaft zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres führen soll, kann sich der Senat - auch nach erneuter Prüfung - nicht anschließen.Einer Anrufung des Großen Senats wegen Abweichung von dieser Entscheidung (§ 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) bedurfte es nicht, da die im Urteil in BFHE 100, 81, BStBl II 1970, 838 vertretene Rechtsauffassung nicht entscheidungserheblich war.
- BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74
Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
Die gegenteilige Auffassung, die der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1962 IV 458/60 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 348 - HFR 1963, 348 -) und vom 16. September 1970 I R 64/68 (BFHE 100, 81, BStBl II 1970, 838) vertreten habe, sei mit dem Gesetz nicht vereinbar.