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   BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68   

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https://dejure.org/1970,247
BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68 (https://dejure.org/1970,247)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1970 - VI R 157/68 (https://dejure.org/1970,247)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1970 - VI R 157/68 (https://dejure.org/1970,247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche Wirtschaftsgüter - Zentrale Gasheizungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 95 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 5
  • DB 1971, 756
  • BStBl II 1971, 165
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.05.1968 - VI R 341/66

    Betriebsgrundstück - Heizanlage - Einbau durch Mieter - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Die Gasheizungsanlage ist nicht unmittelbar und ausschließlich auf den in den Räumen ausgeübten Betrieb bezogen, sondern hat in erster Linie die Funktion, das Gebäude als solches besser nutzbar zu machen (vgl. auch das Urteil des Senats VI R 341/66 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 372, BStBl II 1968, 563).
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 59/67

    Bestimmung des Begriffs bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens -

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 59/67 vom 17. Mai 1968 (BFH 92, 257, BStBl II 1968, 565) von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält er daran nicht mehr fest.
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 30/67

    Betriebsgebäude - Einbau von Gegenständen - Bewegliche Sache - Unbewegliche Sache

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Der BFH hat die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum beweglichen oder unbeweglichen Anlagevermögen nach der endgültigen betrieblichen Verwendung des Wirtschaftsguts beurteilt (Urteil VI 55/65 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 313, BStBl III 1967, 125, betreffend Verbindung neu angeschaffter Gegenstände mit bereits vorhandenen Wirtschaftsgütern des beweglichen Anlagevermögens, und Urteil VI R 30/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 373, BStBl II 1968, 563, betreffend Einbau u. a. eines Garagenkipptores in ein bestehendes Gebäude).
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 209/67

    Mieter - Schaufensteranlage - Gemietete Geschäftsräume - Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    So hat er etwa in dem Urteil VI R 209/67 vom 17. Mai 1968 (BFH 92, 383, BStBl II 1968, 581) bei einer von einem Mieter eingebauten Schaufensteranlage die Anwendung des § 95 Abs. 2 BGB abgelehnt.
  • BFH, 29.07.1966 - VI 55/65

    Rechtmäßigkeit der Gewährung der Investitionszulage im Falle der Verbindung von

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Der BFH hat die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum beweglichen oder unbeweglichen Anlagevermögen nach der endgültigen betrieblichen Verwendung des Wirtschaftsguts beurteilt (Urteil VI 55/65 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 313, BStBl III 1967, 125, betreffend Verbindung neu angeschaffter Gegenstände mit bereits vorhandenen Wirtschaftsgütern des beweglichen Anlagevermögens, und Urteil VI R 30/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 373, BStBl II 1968, 563, betreffend Einbau u. a. eines Garagenkipptores in ein bestehendes Gebäude).
  • BFH, 09.08.1966 - I 86/65

    Gewährung der Investitionszulage für Aufwendungen des Mieters zum Ausbau von

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Ähnliche Überlegungen liegen auch der Entscheidung des I. Senats I 86/65 vom 9. August 1966 (BFH 87, 195, BStBl III 1967, 65), die den Ausbau von gemieteten Geschäftsräumen betraf, zugrunde.
  • BFH, 01.12.1970 - VI R 170/69

    Bewegliche Wirtschaftsgüter - Gebäude - Vorübergehende Zwecke - Grund und Boden -

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Zwar wird in § 50 Abs. 3 BewG a. F. (§ 94 Abs. 1 Satz 1 BewG 1965) ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden abweichend von § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB als Grundstück und damit als unbewegliches Vermögen behandelt -- eine Beurteilung, die auch für das Einkommensteuerrecht gilt, wie der Senat in der Entscheidung VI R 170/69 vom 1. Dezember 1970, BStBl II 1971, 159, ausgeführt hat.
  • BFH, 24.11.1970 - VI R 143/69

    Mieter eines Gebäudes - Auswechslung einer Gehtreppe - Fahrtreppe - Bestandteil

    Auszug aus BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68
    Wenn etwa ein Mieter Einbauten vornimmt, die erst die Benutzung des Gebäudes ermöglichen, z. B. indem er eine Holztreppe durch eine feuersichere Betontreppe ersetzt, so spricht dies für einen Dauerzweck und nicht etwa dafür, daß es sich um eine auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnittene Einfügung handelt, die nach Ende der Mietzeit wirklich wieder entfernt wird (vgl. auch das Urteil VI R 143/69 vom 24. November 1970, BStBl II 1971, 157).
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Ein vorübergehender Zweck ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn die Nutzungsdauer der eingefügten Sachen länger als die voraussichtliche Mietdauer ist und nach den gesamten Umständen damit gerechnet werden kann, daß die eingebauten Sachen später wieder entfernt werden (BFH-Urteile vom 24. November 1970 VI R 143/69, BFHE 100, 562, BStBl II 1971, 157; vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68, BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165).
  • BFH, 28.10.1999 - III R 55/97

    Investitionszulage für Alarmanlagen

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Voraussetzungen in § 95 Abs. 2 BGB für Scheinbestandteile auch für den Bereich des Investitionszulagenrechts maßgebend sind (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 215, unter Ziff. 3. a der Gründe, und vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68, BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165, zu § 19 des Berlinhilfegesetzes).

    Ist die Nutzungsdauer kürzer als die voraussichtliche Mietdauer, so liegt bereits aus diesem Grund kein Einfügen für einen nur vorübergehenden Zweck vor (vgl. BFH-Urteile in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165; vom 24. November 1970 VI R 143/69, BFHE 100, 562, BStBl II 1971, 157).

  • BFH, 10.06.1988 - III R 152/85

    Qualifizierung von Betriebsvorrichtungen, wesentlichen Gebäudebestandteilen und

    Eine für die Annahme von Scheinbestandteilen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68, BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165) erforderliche Einfügung nur zu einem vorübergehenden Zweck scheidet im Streitfall schon deshalb aus, weil das Büro- und Verwaltungsgebäude, vor dessen Fenstern die Außenjalousien angebracht sind, im Eigentum der Klägerin steht.
  • BFH, 09.04.1997 - II R 95/94

    Für die Frage, ob eine von einem Mieter hergestellte Bodenbefestigung (Parkplatz)

    Die Frage, welche Folge es hat, wenn die Lebensdauer der eingefügten Sachen nicht länger ist als die Zeitspanne, für die sie eingefügt wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68, BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165), kann offenbleiben, da diese Sachverhaltskonstellation nach Auffassung des FG nicht vorliegt.

    Selbst nach der - in einem obiter dictum vertretenen - Auffassung des VI. Senats des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165, dürfte dieser Umstand allenfalls im Rahmen der Würdigung der "Gesamtheit aller Umstände" zur Ermittlung des wahren Willens der Beteiligten von Bedeutung sein (vgl. aber in diesem Zusammenhang die BGH-Rechtsprechung, nach der eine massive Bauart des Bauwerks und mithin dessen Zerstörung bei einer Entfernung der Annahme eines Scheinbestandteils regelmäßig nicht entgegensteht, z. B. BGH in BGHZ 8, 1, 5, und in NJW 1996, 916).

  • BFH, 14.08.2006 - III B 171/05

    NZB: Divergenz, Heizungsanlage als Scheinbestandteil

    Auch weiche das FG-Urteil von dem BFH-Urteil vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68 (BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165) ab.

    Das FG-Urteil weicht auch nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165 ab.

    Auch wenn die Heizungsanlage nach dem Ausbau noch einen beachtlichen Wiederverwendungswert hat, ist sie nur dann ein Scheinbestandteil, wenn sie für den speziellen Zweck des Mieters eingefügt worden ist und nicht allgemein dazu dient, die Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165).

  • FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05

    Bestimmung des Abschreibungsbeginns sowie die Höhe der Absetzungen für

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter an, indes ist die Einfügung zu einem vorübergehenden Zweck bereits dann nicht gegeben, wenn die Lebensdauer der eingefügten Sache - wie auch im vorliegenden Fall - nicht länger ist als die Zeitspanne, für die sie eingefügt ist - hier die voraussichtliche Nutzungsberechtigung von 25 Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1970 , VI R 157/68 BStBl II 1971, 165).
  • BFH, 28.11.1975 - III R 156/73

    Bewegliches Wirtschaftsgut - Installierung eines Klimagerätes in Außenmauer -

    In einem solchen Fall verneine zwar der BFH in seinem Urteil vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68 (BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165) anscheinend einen Scheinbestandteil.

    Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen möglicher Abweichung von dem BFH-Urteil VI R 157/68 zugelassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - 11 K 636/05

    Keine Sonderabschreibungen für Mietereinbauten und Erhaltungsaufwendungen

    In Bezug auf die Schaufensteranlage und den Teppichboden ist weiter maßgeblich, dass die Sache nach ihrer Entfernung noch einen beachtlichen Wiederverwendungswert aufweisen muss (BFH, Urteil vom 04.12.1970 - VI R 157/68 -, BStBl II 1971, 165).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07

    Energieversorgung: Eigentumserwerb und Eigentumszuordnung an Wärmeversorgungs-

    Für die Feststellung eines vorübergehenden Zwecks der Einfügung einer Sache in ein Grundstück kommt es nicht darauf an, ob die Beteiligten das Fortbestehen des Eigentums an dieser Sache als Mobiliareigentum wollen, sondern ob sie wirklich die Entfernung der Sache zu einem späteren Zeitpunkt wollen (vgl. BFHE 101, 5).
  • FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01

    Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker

    Das Vorliegen eines Scheinbestandteils i. S. des § 95 Abs. 2 BGB scheitert an dem Umstand, dass die Mehrfachparkanlage nicht zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden wurde (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 24.11.1970 VI R 143/69, BStBl II 1971, 157, und vom 4.12.1970 VI R 157/68, BStBl II 1971, 165).
  • FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98

    Herstellungskosten eines Gebäudes; unselbständige Gebäudeteile; Einkommensteuer

  • BFH, 20.03.1975 - IV R 16/72

    Heizanlage eines Fabrikgebäudes ist unselbständiger Gebäudebestandteil

  • FG Thüringen, 25.06.1997 - III 199/96

    Anspruch auf Investitionszulagen für Sicherheits- und Überwachungssysteme;

  • FG Thüringen, 28.08.1996 - I 123/96

    Anspruch auf Investitionszulage für Einbruchmeldeanlage und ein Gemälde für

  • BFH, 29.10.1976 - III R 131/74

    Keine Investitionszulage für Einbau einer Zentralheizung in gemieteten

  • FG Thüringen, 15.12.1993 - I K 54/93

    Investitionszulage für eine Alarmanlage, eine Schaufensteranlage,

  • FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 2250/97
  • FG Brandenburg, 13.09.1995 - 3 K 1207/94

    Bewegliches Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagengesetz; Juristische

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