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   BFH, 01.10.1970 - V R 69/70   

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https://dejure.org/1970,757
BFH, 01.10.1970 - V R 69/70 (https://dejure.org/1970,757)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1970 - V R 69/70 (https://dejure.org/1970,757)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - V R 69/70 (https://dejure.org/1970,757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 278
  • DB 1971, 659
  • BStBl II 1971, 36
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.06.1970 - V B 45/70

    Ernstlich zweifelhaft - Selbstverbrauch - Zuführung von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus BFH, 01.10.1970 - V R 69/70
    Der Senat hat in seinem Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970 (BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644) ausgeführt, daß die Selbstverbrauchsteuerpflicht nicht von dem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal abhängig gemacht werden kann, sie entstehe nur dann und insoweit, als sie einen Vorsteuerabzug rückgängig mache.
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 06.05.1971 - V R 162/70

    Erhebung der Umsatzsteuer - Selbstverbrauch - Abhängigkeit vom Vorsteuerabzug

    Der Senat hat wiederholt die Auffassung des FG abgelehnt, die Selbstverbrauchsteuer sei nur nach einem vorangegangenen Vorsteuerabzug zu erheben (Beschlußdes BFH V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteil des BFH V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).

    § 30 UStG 1967 enthält jedoch eine in sich abgeschlossene lückenlose Regelung (vgl. schon BFH-Urteil V R 69/70, a. a. O.).

    Die Berechnungsbeispiele, die für die Fälle der Überführung von Wirtschaftsgütern aus den nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich aufzeigen, daß die dem Nichtunternehmer seinerzeit in Rechnung gestellte Umsatzsteuer -- weil nicht als Vorsteuer absetzbar -- zusätzlicher Aufwand ist, verkennen, daß mit Erwerb eines Wirtschaftsguts durch einen Nichtunternehmer die Umsatzsteuer endgültig auf diesen abgewälzt wird; die Umsatzsteuerbelastung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, selbst wenn das Wirtschaftsgut schon nach kurzer Zeit in den unternehmerischen Bereich zurückgelangen sollte (vgl. BFH-Urteil V R 69/70, a. a. O.).

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Damit sei das angeschaffte Kraftfahrzeug dem privaten Bereich des Klägers zugeführt und eine nicht mehr rückgängig zu machende endgültige Umsatzsteuerbelastung ausgelöst worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, BStBl II 1971, 36).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 101/70

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch -

    Für den Selbstverbrauch (§ 30 Abs. 2 UStG 1967) hat dies der Senat bereits ausgesprochen und es sogar als unerheblich angesehen, daß die Überschrift des § 30 UStG 1967 eine gewisse Beziehung zwischen Vorsteuerabzug und Selbstverbrauchsteuer herstellt (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; BFH-Urteil V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).
  • BFH, 08.02.1980 - III R 79/78

    Ein aus Vorder- und Hinterteil zweier gebrauchter Schiffe zusammengesetztes

    Es muß vielmehr ein Wirtschaftsgut "neu" angeschafft oder hergestellt werden, wobei ein solches Wirtschaftsgut aber auch ein gebrauchtes Wirtschaftsgut sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, BStBl II 1971, 36; vom 26. Januar 1978 V R 154/74, BFHE 124, 392, BStBl II 1978, 363).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 113/74

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch - Abstellung auf Zeit

    Der BFH habe wiederholt entschieden, die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch sei nicht von einem vorangegangenen Vorsteuerabzug abhängig (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1970 V B 45/70, BFHE 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, BStBl II 1971, 36, und vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 13.07.1972 - V R 159/71

    Selbstverbrauchsteuer - Bemessungsgrundlage - Erhöhte Absetzungen - Abnutzbare

    Zu dem Zweck der Besteuerung des Selbstverbrauchs gehört u. a. das Rückgängigmachen des bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorgenommenen Vorsteuerabzugs, wenn auch nicht immer in der Durchführung eine Übereinstimmung zwischen Vorsteuerabzug und der Selbstverbrauchsteuer besteht (vgl. BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644, und Urteile V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36, und V R 162/70 vom 6. Mai 1971, BFH 102, 171, BStBl II 1971, 509).
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