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   BFH, 18.03.1971 - V R 101/67   

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https://dejure.org/1971,277
BFH, 18.03.1971 - V R 101/67 (https://dejure.org/1971,277)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1971 - V R 101/67 (https://dejure.org/1971,277)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1971 - V R 101/67 (https://dejure.org/1971,277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit - Zeitliche Beschränkung - Örtliche Zuständigkeit des FA - Umsatzbesteuerung - Ort des Unternehmens - Änderung der örtlichen Zuständigkeit - Passivlegitimation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 23
  • DB 1971, 1507
  • BStBl II 1971, 518
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.08.1970 - III R 116/69

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit - Schwebendes Verfahren - Zeitliche

    Auszug aus BFH, 18.03.1971 - V R 101/67
    Die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit in einem vor dem 1. Januar 1966 vor dem FG anhängigen Verfahren kann ohne die zeitliche Beschränkung des § 79 AO a. F. erhoben werden (BFH-Entscheidung III R 116/69 vom 7. August 1970, BFH 100, 169).

    Es kann demnach die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit in dem am 1. Januar 1966 vor dem FG noch anhängigen Verfahren ohne die zeitliche Beschränkung des § 79 Abs. 2 AO a. F. erhoben werden (Entscheidung des BFH III R 116/69 vom 7. August 1970, BFH 100, 169, BStBl II 1970, 794).

  • BFH, 16.02.1968 - III B 7/67

    Möglichkeiten der Aussetzung der Vollziehung im Verfahren über den Erlaß von

    Auszug aus BFH, 18.03.1971 - V R 101/67
    Der Senat stimmt daher im Ergebnis dem Beschluß III B 7/67 vom 16. Februar 1968 (BFH 92, 28, BStBl II 1968, 443) zu, wonach sich die Passivlegitimation nicht ändert, wenn die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung einer Steuerart durch ministerielle Anordnung generell auf ein in einem anderen Gerichtsbezirk gelegenes FA übergeht.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Das wird in der Regel --insbesondere bei mehreren Betrieben des einheitlichen Unternehmens (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--)-- der Ort der Geschäftsleitung sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518; Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 21 Rz. 2, m.w.N.), der aber --entgegen der Auffassung der Revision-- nicht mit dem Sitz des Unternehmens zusammenfallen muss (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 21 AO 1977 Tz. 2: Sitz des Unternehmens unerheblich).

    Beide Orte können zusammentreffen, müssen es aber nicht (BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518); denn das Betreiben des Unternehmens ist eine umfassendere Tätigkeit als die (bloße) Umsatztätigkeit (vgl. Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 21 AO 1977 Rz. 32).

    Dies wird --wie in BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518 ausgeführt-- im Allgemeinen dort sein, von wo aus der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden.

  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

    Wird nach Erhebung der Klage statt der beklagten eine andere Finanzbehörde für den Steuerfall zuständig, so bleibt die prozessuale Stellung der beklagten Behörde hiervon grundsätzlich unberührt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. April 1969 V R 5/66, BFHE 96, 89, BStBl II 1969, 593; vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 63 FGO Rz. 25, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Wird nach Erhebung der Klage statt der beklagten eine andere Finanzbehörde für den Steuerfall zuständig, so bleibt die prozessuale Stellung der beklagten Behörde hiervon grundsätzlich unberührt (BFH-Urteil vom 17. April 1969 V R 5/66, BStBl II 1969, 593; vom 18. März 1971 V R 101/67, BStBl II 1971, 518; Stöcker in: Beermann/Gosch, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung mit Nebengesetzen, EuGH-Verfahrensrecht, Kommentar, § 63 FGO Rz. 25, mit weiteren Nachweisen).

    Die wird im allgemeinen dort sein, von wo aus der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführungen vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18. März 1971 V R 101/67, BStBl II 1971, 518).

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 6 V 1776/05

    Ort der sonstigen Leistung bei Reiseleistungen

    Ein Unternehmer betreibt sein Unternehmen im Allgemeinen dort, wo er seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18.3.1971 V R 101/67, BStBl II 71, 518).

    Ein Unternehmer betreibt sein Unternehmen im Allgemeinen dort, wo er seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18.3.1971 V R 101/67, BStBl II 71, 518).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 3 K 3006/15

    Kindergeldrecht / allgemeines Verfahrensrecht

    Etwas anderes gilt hier nicht etwa ausnahmsweise deshalb, weil die Ausgangsbehörde unzuständig war und die Behörde, die die Einspruchsentscheidung erlassen hat, für die Ausgangsentscheidung zuständig gewesen wäre (vgl. BFH, Urteil vom 18.03.1971 V R 101/67, BStBl II 1971, 518, Juris Rn. 19 f. und Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 367 AO Rn. 4).
  • FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01

    Rechnung; Berichtigung; Rückforderung; Vorsteuer; Grundstück; Treu und Glauben;

    Wird nach Erhebung der Klage statt der beklagten eine andere Finanzbehörde für den Steuerfall zuständig, so bleibt die prozessuale Stellung der beklagten Behörde hiervon grundsätzlich unberührt (BFH-Urteile vom 17.04 1969 V R 5/66, BStBl II 1969, 593; vom 18.03 1971 V R 101/67, BStBl II 1971, 518; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 63 FGO Rz. 25, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung wegen Umsatzsteuer: Bestimmung des örtlich

    Dies wird im Allgemeinen dort sein, von wo aus der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 86/99, BFH/NV 2001, 742, m.w.N.; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2008 3 K 649/08, juris).
  • FG Düsseldorf, 22.07.2009 - 5 K 3371/05

    Schönheitschirurgische Leistungen in den Niederlanden

    Ein Unternehmer betreibt sein Unternehmen im Allgemeinen dort, wo er seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18.3.1971 V R 101/67, BStBl II 71, 518).
  • BFH, 22.12.1998 - VII B 157/98

    Zuständigkeit des FA; USt

    Das ist im allgemeinen der Ort, an dem die Geschäftsleitung ihren Sitz hat (vgl. Schmieszek in Beermann, a.a.O., § 21 AO 1977 Rdnr. 4; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 21 Anm. 2; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518), selbst wenn der Unternehmer dort keine Betriebsstätte hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1960 V 182/58 U, BFHE 71, 341, BStBl III 1960, 376).
  • BFH, 23.11.1972 - VIII R 42/67

    Zuständigkeitsvereinbarungen beim Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze; Keine

    Nach § 63 Abs. 1 FGO ist die Klage allein gegen das FA zu richten, das den angefochtenen Bescheid erlassen hat, auch wenn es hierfür nicht zuständig war (Entscheidung des BFH vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518).
  • BFH, 10.11.1977 - V R 67/75

    Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit -

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

  • FG Sachsen, 02.05.2001 - 2 K 1237/99

    Fehlerhaftes Auswahlermessen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung; Erlass einer

  • FG Düsseldorf, 24.11.1998 - 5 V 6241/98

    Streit über die Möglichkeit zum Umsatzsteuervorabzug; Identifizierungsmöglichkeit

  • BFH, 15.10.1976 - VI B 67/76

    Antragsgegner für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - 3 K 649/08

    § 195 S. 2, 3 Abgabenordnung (AO) als Sonderregelung bzgl. der Außenprüfung

  • FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 4107/01

    Umsatzsteuer; Haftung; Geschäftsführer; Voranmeldung; Mitwirkungspflicht;

  • FG Brandenburg, 17.06.1999 - 4 V 535/99

    Antrag auf Gesamtvollstreckung; Änderung der Amtsgerichtszuständigkeit durch

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.05.2001 - 2 K 1237/99
  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.1995 - IV 180/95

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Yachtvercharterung; Vorlage einer Ablichtung

  • FG Brandenburg, 19.05.1999 - 4 K 730/99

    Örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern für die Umsatzsteuer im Bezirk eines

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