Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1971 - III R 86/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,479
BFH, 23.07.1971 - III R 86/69 (https://dejure.org/1971,479)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1971 - III R 86/69 (https://dejure.org/1971,479)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1971 - III R 86/69 (https://dejure.org/1971,479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Einfamilienhauses - Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren - Wesentliche Abweichung - Besondere Gestaltung - Größe der Grundstücksfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 213
  • BStBl II 1971, 797
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.05.1970 - III R 65/68

    Einfamilienhaus - Hauptbau - Anbau - Beeinträchtigung der Eigenart - Arztpraxis

    Auszug aus BFH, 23.07.1971 - III R 86/69
    Der Senat hat allerdings schon in seiner Entscheidung III R 65/68 vom 27. Mai 1970 (BFH 99, 493 [496], BStBl II 1970, 678) zum Ausdruck gebracht, daß die Wohngepflogenheiten in jüngster Zeit auch zur Modefrage geworden sind.
  • BFH, 10.02.1978 - III R 107/76

    Zur Frage, wann Einfamilienhausgrundstücke mit freistehender Schwimmhalle im

    Dabei sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797) davon auszugehen, daß es eine "Einfamilienhausnorm" nicht gebe.

    Die Grundstücksgröße sei mit 2 238 qm deutlich unter dem vom BFH in seinem Urteil III R 86/69 festgestellten Grenzbereich von 2 400 qm.

    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß die wesentliche Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern sich auch aus dem Zusammenwirken beider Faktoren ergeben kann (vgl. BFH-Urteil III R 86/69).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil III R 86/69) kann die besondere Gestaltung i. S. des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG nicht nur allein auf der äußeren und inneren architektonischen Anlage des Hauses, wie der Größe der Wohnfläche oder der Form der Anordnung der Wohnräume beruhen.

    Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung III R 86/69 dargelegt, daß eine Grundstücksfläche von 2 400 qm im Grenzbereich der Fälle liege, in denen allein wegen der Grundstücksgröße eine besondere Gestaltung vorliege, die zu einer wesentlichen Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern führe.

    Eine derartige Wohnfläche hebt sich trotz der geänderten Wohngepflogenheiten (vgl. Urteil III R 86/69) deutlich von der der Masse der Einfamilienhäuser ab.

    Der Unterschied zu den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern ist dann wesentlich, wenn die besondere Gestaltung oder Ausstattung erfahrungsgemäß nach den Marktverhältnissen oder dem am Hauptfeststellungszeitpunkt geltenden Mietpreisrecht sich in der Höhe der Miete nicht ausdrückt und dadurch unter Berücksichtigung der dem Einheitswertverfahren zugrunde liegenden Erwägungen eine erhebliche Unterbewertung herbeigeführt wird (Urteil III R 86/69).

  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht

    Die wesentliche Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern kann sich nach den zutreffenden Ausführungen des FG auch aus dem Zusammenwirken beider Faktoren ergeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797).

    Sie kann sich vielmehr auch aus der Gestaltung des Grund und Bodens, wie z. B. aus der Größe der Grundstücksfläche oder der Anlage der umbauten Fläche ergeben (Urteil III R 86/69).

    Nach der Rechtsprechung des Senates (Urteile III R 86/69 und III R 107/76) ist der Unterschied zu den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern dann wesentlich, wenn die besondere Gestaltung oder Ausstattung erfahrungsgemäß nach den Marktverhältnissen oder dem am Hauptfeststellungszeitpunkt geltenden Mietpreisrecht sich in der Höhe der Miete nicht ausdrückt und dadurch unter Berücksichtigung der dem Einheitswertverfahren zugrunde liegenden Erwägungen eine erhebliche Unterbewertung herbeigeführt wird.

  • BFH, 12.02.1986 - II R 192/78

    Wohnungsbegriff ab 1. Januar 1974 bei neu errichteten Ein- und

    Denn die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung von Einfamilienhäusern ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen Häusern meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt (so schon BFH-Urteil vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 146/87

    Anwendung des Sachwertverfahrens bei Einfamilienhäusern auch dann zulässig, wenn

    Die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung solcher Wohngrundstücke ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320), für die sich eine übliche Jahresmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen läßt.

    Das BVerfG hat in der genannten Entscheidung auch insbesondere nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797, und BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320) korrigiert.

  • FG Köln, 19.06.2002 - 4 K 207/99

    Bewertungsmethode für ein Zweifamilienhaus bei der Einheitsbewertung

    Denn die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung von Ein-bzw. Zweifamilienhäusern sei von der Überlegung getragen, dass es sich bei diesen Häusern meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handele (so schon BFH-Urteil vom 23.07.1971 - III R 86/69, BStBl. II 1971, 797).

    Für die bestehende Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.07.1971 - III R 86/69, BStBl. II 1971, 797), wonach bei Wohnflächengrößen von über 200 qm wegen der damit verbundenen Ausstattung das Sachwertverfahren angewandt werden müsse, sei kein Raum.

  • BFH, 29.11.1989 - II R 53/87

    Fehlerbeseitigende Fortschreibung, auch ohne daß ein klarliegender, einwandfrei

    Die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung von Einfamilienhäusern ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen Häusern meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig erstellte Häuser handelt (so schon BFH-Urteil vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797), für die sich eine übliche Jahresmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien vermieteter Vergleichsobjekte schätzen läßt.
  • BFH, 11.02.1977 - III B 28/75

    Streitwert - Anfechtung - Feststellung des Einheitswertes - Wertunterschied -

    Die Beschwerde der Klägerin entspricht diesen Voraussetzungen nur insoweit, als sie Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 23. Juli 1971 III R 86/69 (BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797) rügt.

    b) Der Senat kann nicht ersehen, inwiefern die Vorentscheidung von dem BFH-Urteil III R 86/69 abweichen soll.

  • BFH, 19.07.1995 - II B 9/95

    Anforderungen an eine Divergenz für die grundsätzliche Bedeutung einer

    Mit diesen Ausführungen weicht das FG nicht von der vom FA zitierten Entscheidung des BFH vom 23. Juli 1971 III R 86/69 (BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797) ab.

    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Sachwertverfahren zu bewerten ist, ist durch die bisherige Rechtsprechung des BFH jedenfalls insoweit hinreichend geklärt, als sowohl die besondere Gestaltung oder die besondere Ausstattung für sich allein als auch das Zusammenwirken beider Merkmale für die Anwendung des Sachwertverfahrens genügen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, und vom 5. März 1986 II R 146/77, BFHE 146, 178, BStBl II 1986, 386).

  • BFH, 21.10.1987 - II R 26/87

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewertung eines Zweifamilienhauses

    Die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung solcher Wohngrundstücke ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen Häusern meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797).
  • BFH, 27.01.1999 - II B 74/98

    EFH; Sachwertverfahren

    Der BFH hat wiederholt zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der besonderen Gestaltung oder Ausstattung in § 76 Abs. 3 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) Stellung bezogen und dabei stets auf Merkmale des Gebäudes oder Grundstücks abgehoben, die gegenständlich faßbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, sowie vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320).
  • BFH, 30.04.1985 - IX R 72/84

    Ermittlung des Nutzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus - Streben nach einem

  • BFH, 27.06.1980 - III R 115/79

    Keine generelle Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen der Belegenheit im

  • BFH, 05.10.1973 - III R 118/72

    Bewertung bestimmter Gruppen von Geschäftsgrundstücken nach dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht