Rechtsprechung
BFH, 19.08.1971 - IV R 121/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mitarbeit von Familienmitgliedern - Abschluß von Arbeitsverträgen - Gewährung von Unterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitsverträge oder Unterhaltsgewährung bei Mitarbeit von Familienmitgliedern im Betrieb des Steuerpflichtigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 463
- DB 1972, 317
- BStBl II 1972, 172
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.11.1960 - IV 316/58 U
Einordnung der durch die Mitarbeit einer Ehefrau in der Praxis des Ehemanns …
Auszug aus BFH, 19.08.1971 - IV R 121/66
Dieser Beurteilung steht auch das Urteil des BFH IV 316/58 U vom 17. November 1960, BFH 72, 327, BStBl III 1961, 123, nicht entgegen, wonach das Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau für sich allein nicht ausschließe, daß die durch die Mitarbeit der Ehefrau verursachten sachlichen Ausgaben für den Steuerpflichtigen Betriebsausgaben seien.
- BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen
Da es dem Steuerpflichtigen freisteht, einen Angehörigen unentgeltlich, gegen Gewährung lediglich von Unterhalt oder auf arbeitsvertraglicher Grundlage im Betrieb zu beschäftigen (BFH-Urteile vom 19. August 1971 IV R 121/66, BFHE 103, 463, BStBl II 1972, 172, und in BFH/NV 1998, 293), kann, wenn der Steuerpflichtige sich für den Abschluß eines Arbeitsvertrags entscheidet, diesem die Anerkennung nicht unter Hinweis auf eine übliche Mithilfe im Rahmen des Familienverbundes versagt werden, wenn der Arbeitsvertrag den vorstehend dargelegten Anforderungen genügt (vgl. auch § 13a Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 EStG). - BFH, 18.06.1997 - III R 81/96
Unterhaltsleistungen bei fehlgeschlagenem Arbeitsvertrag?
Die steuerrechtliche Beurteilung hat von dem diesbezüglichen Verhalten des Steuerpflichtigen auszugehen (BFH-Urteil vom 19. August 1971 IV R 121/66, BFHE 103, 463, BStBl II 1972, 172 [BFH 19.08.1971 - IV R 121/66]), auch wenn dieses zu einem für ihn ungünstigen, bei einer anderen Gestaltung seiner Verhältnisse vermeidbaren steuerlichen Ergebnis führt.Der BFH hat dementsprechend bereits in dem Urteil vom 13. Januar 1965 VI 85/64 (HFR 1965, 502) entschieden, daß eine steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen nach § 33a EStG nicht in Betracht kommt, wenn die Beteiligten bewußt davon abgesehen haben, über die Mitarbeit ihrer Kinder in ihrem Betrieb einen Arbeitsvertrag zu schließen; denn für Eltern besteht keine sittliche Pflicht, ihren volljährigen Kindern Unterhalt zu gewähren, wenn diese selbst zum Erwerb des Unterhalts in der Lage sind (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 103, 463, BStBl II 1972, 172 [BFH 19.08.1971 - IV R 121/66]).
- BFH, 27.10.1978 - VI R 166/76
Zahlungen eines Arbeitnehmers an den Ehegatten für Reinigung eines Arbeitszimmers …
Nach der Rechtsprechung stände es einem Steuerpflichtigen frei, ob er mit seiner Ehefrau einen Arbeitsvertrag schließe oder ihr auf familienrechtlicher Grundlage Unterhalt gewähre (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19, August 1971 IV R 121/66, BFHE 103, 463, BStBl II 1972, 172). - BFH, 27.10.1978 - VI R 174/76
Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung
Nach der Rechtsprechung stände es einem Steuerpflichtigen frei, ob er mit seiner Ehefrau einen Arbeitsvertrag schließe oder ihr auf familienrechtlicher Grundlage Unterhalt gewähre (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. August 1971 IV R 121/66, BFHE 103, 463 , BStBl II 1972, 172 ).