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   BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70   

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https://dejure.org/1971,657
BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70 (https://dejure.org/1971,657)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1971 - IV R 241/70 (https://dejure.org/1971,657)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1971 - IV R 241/70 (https://dejure.org/1971,657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Nichtselbständig tätiger Oberarzt - Universitätsklinik - Vertretung des Klinikdirektors - Behandlung der Privatpatienten - Mitarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Chefarzt

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 567
  • DB 1972, 855
  • BStBl II 1972, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.03.1955 - IV 181/54 U

    Einnahmen angestellter Schriftleiter als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70
    Diesen Grundsatz der selbständigen Beurteilung schränkte der BFH nur für den Fall ein, daß die Nebeneinkünfte aus einer Tätigkeit stammen, die mit der selbständigen oder nichtselbständigen Arbeit des Steuerpflichtigen so eng zusammenhängt, daß sie gewissermaßen als deren Hilfstätigkeit erscheint (BFH-Urteil IV 181/54 U vom 3. März 1955, BFH 60, 400, BStBl III 1955, 153).
  • BFH, 19.01.1968 - VI R 83/66

    Hochschullehrer - Ausschuß für ärztliche Prüfungen - Bestellung zum Mitglied -

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70
    Die Einkunftsart von Nebeneinkünften ist grundsätzlich aus dem Rechtsverhältnis zu beurteilen, aufgrund dessen die Einkünfte bezogen werden (vgl. BFH-Urteil VI R 83/66 vom 19. Januar 1968, BFH 91, 308, BStBl II 1968, 309).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70
    Diese Auffassung gab der BFH für die Beurteilung von Nebeneinkünften im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG auf (BFH-Urteil VI 183/59 S vom 24. November 1961, BFH 74, 97, BStBl III 1962, 37).
  • BFH, 10.04.1953 - IV 429/52 U

    Einkünfte eines Arztvertreters als Einkünfte aus selbständiger oder

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70
    Zur Frage der Vertretung des Klinikdirektors nimmt das FA auf die Entscheidung des BFH IV 429/52 U vom 10. April 1953 (BFH 57, 361, BStBl III 1953, 142) Bezug.
  • BFH, 20.02.1979 - VIII R 52/77

    Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und gewerblicher Tätigkeit

    Die weitgehende Entscheidungsbefugnis des Klägers im fachlichen Bereich, also bei der Durchführung der Arbeit, steht der Annahme eines Dienstverhältnisses nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1971 IV R 241/70, BFHE 103, 567, BStBl II 1972, 213, betreffend mitarbeitenden Arzt eines Chefarztes).
  • FG Bremen, 16.03.2005 - 2 K 179/04

    Einkünfte eines Krankenhausarztes aus ärztlicher Notfalldiensttätigkeit als

    Es müsse dasselbe gelten wie in denjenigen Fällen, in denen ein fest angestellter Krankenhausarzt für die Mitarbeit im Bereich der Privatstation eines liquidationsberechtigten Chefarztes eine Vergütung erhalte; in diesen Fällen erziele der Krankenhausarzt nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteil vom 11. November 1971 IV R 241/70, BFHE 103, 567 , BStBI II 1972, 213) ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

    Das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 11. November 1971 IV R 241/70 (BFHE 103, 567 , BStBI II 1972, 213) betreffe Vergütungen, die ein nichtselbständig tätiger Oberarzt in einer Universitätsklinik von dem Klinikdirektor für die Vertretung oder die Mitarbeit bei der Behandlung der Privatpatienten des Klinikdirektors erhalte.

  • FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 5303/01

    Ablösungszahlung für Verzicht auf die Ausübung eines Andienungs- und

    Bei Zuflüssen von dritter Seite könnten die Einnahmen insbesondere dann Ertrag der nichtselbständigen Arbeit sein, wenn sie - wie z.B. Mitarbeiterbeteiligungen an Liquidationseinnahmen eines Chefarztes (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1971 IV R 241/70, BStBl II 1972, 213) - im Zusammenhang mit einer konkreten dem Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsleistung oder aufgrund konkreter Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber - wie z.B. die unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassung von Belegschaftsaktien oder von Aktienoptionsrechten an Mitarbeiter verbundener Unternehmen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21.02.1986 VI R 9/80, BStBl II 1986, 768; vom 24.01.2001 I R 100/98, BStBl II 2001, 509 ff.; vom 24.01.2001 I R 119/98, BStBl II 2001, 512 ff.; und BFH-Beschluss vom 23.07.1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684 ff.) - erfolgten.
  • FG Niedersachsen, 10.04.2003 - 11 K 130/01

    Haftung des Arbeitgebers für die von ihm einzubehaltende und abzuführende

    Eine weitgehende Entscheidungsbefugnis in der Durchführung der Arbeit steht dabei der Annahme eines Dienstverhältnisses nicht entgegen (BFH-Urteile vom 11. November 1971 IV R 241/70, BStBl II 1972, 213; vom 20. Februar 1979 VIII R 52/77, BStBl II 1979, 414).
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