Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,295
BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65 (https://dejure.org/1971,295)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1971 - VIII 13/65 (https://dejure.org/1971,295)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1971 - VIII 13/65 (https://dejure.org/1971,295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung - Stille Reserven - Geschäftswert - Bemessung des Beitrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 48
  • DB 1972, 316
  • BStBl II 1972, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.04.1968 - IV R 122/66

    Personengesellschaft - Einbringung eines Einzelunternehmens - Aufstockung der

    Auszug aus BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit den Grundsätzen des BFH-Urteils IV R 122/66 vom 4. April 1968, BFH 92, 330, BStBl II 1968, 580 an.

    Wie das FG insoweit zutreffend angenommen hat, setzt das jedoch voraus, daß sämtliche stillen Reserven einschließlich eines vorhandenen Geschäftswertes in einem einheitlichen Vorgang im wesentlichen aufgedeckt werden (BFH-Urteil IV R 122/66 vom 4. April 1968, BFH 92, 330, BStBl II 1968, 580).

  • BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende

    Auszug aus BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
    Mit dem Ansatz eines Geschäftswertes ist in einem solchen Fall Zurückhaltung zu üben (BFH-Urteile I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BFH 63, 76, BStBl III 1956, 226, betreffend Umwandlung einer GmbH in eine KG; I R 94/70 vom 14. Oktober 1970, BFH 100, 407, BStBl II 1971, 28, betreffend Ansatz eines Geschäftswertes nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes bei Verpachtung eines Unternehmens).
  • BFH, 14.10.1970 - I R 94/70

    Einheitswert des gewerblichen Betriebs - Pächter - Geschäftswert -

    Auszug aus BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
    Mit dem Ansatz eines Geschäftswertes ist in einem solchen Fall Zurückhaltung zu üben (BFH-Urteile I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BFH 63, 76, BStBl III 1956, 226, betreffend Umwandlung einer GmbH in eine KG; I R 94/70 vom 14. Oktober 1970, BFH 100, 407, BStBl II 1971, 28, betreffend Ansatz eines Geschäftswertes nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes bei Verpachtung eines Unternehmens).
  • BFH, 29.07.1966 - IV 413/62
    Auszug aus BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
    Im letzten Fall hat insbesondere, wenn es sich um einen nicht ins Gewicht fallenden und nach Ansicht der Beteiligten wirtschaftlich vernachlässigenswerten Geschäftswert handelt, die Gesellschaft für die Übernahme des Unternehmens einen günstigen Preis bezahlt (BFH-Urteil IV 413/62 vom 29. Juli 1966, BFH 86, 686).
  • BFH, 21.08.1961 - I 32/61 U

    Umfang der zulässigen Buchwertsherabsetzung bei Veränderung der

    Auszug aus BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
    Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb in eine neu gegründete OHG ein, so ist diesem Vorgang im allgemeinen lediglich eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens zu erblicken (Urteil des RFH VI A 1978/31 vom 26. November 1931, RStBl 1932, 624; Urteil des BFH I 32/61 U vom 21. August 1961, BFH 73, 643, BStBl III 1961, 500).
  • RFH, 01.02.1934 - VI A 1856/32
    Auszug aus BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
    Das rechtfertigt es daher auch grundsätzlich, die Buchwerte des Einzelunternehmens in die Eröffnungsbilanz der OHG zu übernehmen und fortzuführen (RFH-Urteil VI A 1856/32 vom 1. Februar 1934, RStBl 1934, 540).
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Sie setzt demnach voraus, daß alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (so schon BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; ebenso die vorstehend zitierten Nachweise).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Eine zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven liegt nicht vor, wenn sie erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (so bereits BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Die gesetzliche Regelung beruht auf dem allgemeinen Grundsatz, daß die Teilrealisierung von stillen Reserven grundsätzlich nicht steuerbegünstigt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270).
  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Die Rechtsprechung hat die Annahme eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns vielfach davon abhängig gemacht, daß alle stillen Reserven des Betriebs in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgelöst werden; das Ziel der Begünstigung wird in der Minderung der Steuerbelastung für eine derart zusammengeballte Gewinnentstehung gesehen (BFH-Urteile vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566).
  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Die Rechtsprechung lasse bei der Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft die Fortführung der Buchwerte zu (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Die Anwendung dieses Steuersatzes setzt allerdings voraus, daß der Veräußerer eines Betriebs oder Teilbetriebs alle stillen Reserven, einschließlich eines nicht unerheblichen Geschäftswerts, in einem einzigen Vorgang aufdeckt (BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270, für den Fall des Einbringens eines Unternehmens in eine Personengesellschaft).
  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

    Der Grund für die Gewährung der Steuervergünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG besteht darin, daß die zusammengeballte Auflösung der stillen Reserven mit ihren typischen steuererhöhenden Auswirkungen infolge der Tarifprogression eine Milderung der Besteuerung geraten erscheinen läßt (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270, und vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566).
  • BFH, 10.10.1973 - I B 51/73

    Einzelnes Wirtschaftsgut - Überführung - Gesamthandsvermögen -

    Es stimmte der Auffassung des FA zu, daß in Höhe des auf den Gesellschafter K. entfallenden Anteils stille Reserven aufgedeckt worden seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270).

    Er begründet die Beschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat, mit Abweichung von Entscheidungen des BFH, nämlich von den Urteilen VI 19/63 U und VIII 13/65 (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 FGO).

    Die Rechtsprechung hat zwar für die Fälle der Einbringung eines Betriebes oder Teilbetriebes in eine Personengesellschaft die Möglichkeit einer Fortführung der Buchwerte bejaht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil VIII 13/65 mit weiteren Rechtsprechungsangaben).

  • BFH, 25.11.1980 - VIII R 32/77

    Personengesellschaft - Vergünstigung - Stille Reserve - Aufdeckung stiller

    Für den Fall der Einbringung eines Unternehmens hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65 (BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270) entschieden, daß die Vergünstigung der §§ 16, 34 EStG dann gewahrt werden kann, wenn "die Einbringung des Unternehmens im Ergebnis der Veräußerung eines Gewerbebetriebs im ganzen gleichzuerachten ist".

    Wie der Senat in dem vorgenannten Urteil (BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270) ausgeführt hat, kommt die Einbringung der Veräußerung eines Unternehmens nur dann im Ergebnis gleich, wenn sämtliche stillen Reserven - einschließlich der in einem Geschäftswert enthaltenen - in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt werden.

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72

    Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann der Senat dahingestellt lassen, ob dann, wenn das Unternehmen des Klägers und das Unternehmen der Gesellschaft entgegen den vorstehenden Ausführungen als wirtschaftlich identisch anzusehen wären, einkommensteuerrechtlich gleichwohl eine nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 Abs. 1 und 2 EStG begünstigte Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Gewerbebetriebs anzunehmen wäre, weil der Kläger sein (dann fortbestehendes) Unternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht hat, ohne daß dabei irgendwelche stillen Reserven im Betriebsvermögen des Unternehmens des Klägers unaufgedeckt geblieben sind, und ob der Erlös aus der Veräußerung des Schiffes im Hinblick auf den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser (unterstellten) Einbringung als Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-(Aufgabe-) gewinns zu werten wäre (vgl. die BFH-Urteile vom 4. April 1968 IV R 122/66, BFHE 92, 330, BStBl II 1968, 580, und vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; ferner die für das Streitjahr allerdings noch nicht gültige Vorschrift des § 22 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungs-Steuergesetzes 1969).
  • BFH, 16.07.1975 - VIII R 178/72

    Derivativer Geschäftswert - Aktivierung in Bilanz - Einzelunternehmen -

  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 84/69

    Einbringung - Einzelunternehmen - Personengesellschaft - Beteiligtenvereinbarung

  • BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77

    Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen

  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07

    Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer

  • BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79

    Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung

  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht