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   BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68   

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BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68 (https://dejure.org/1972,167)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1972 - VI R 187/68 (https://dejure.org/1972,167)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1972 - VI R 187/68 (https://dejure.org/1972,167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    GmbH & Co. KG - GmbH als alleinige Geschäftsführerin - Besteuerung des Arbeitslohnes - Geschäftsführer - Haftung - Lohnsteuerliche Pflichten - Schuldhafte Verletzung - Steuerverkürzung - Gesamtschuldner - Wahlrecht - Pflichtgemäßes Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 105; AO § 109

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach § 109 AO wegen schuldhaft verkürzter Lohnsteuer

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 294
  • DB 1972, 1416
  • BStBl II 1972, 364
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1955 - IV 397/54 U

    Haftung für Lohnsteuer und Währungsnotopfer - Pflicht eines Geschäftsführers zur

    Auszug aus BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68
    Wenn die vorhandenen Gelder zur Zahlung der vollen Löhne und der darauf entfallenden Lohnsteuer nicht ausreichten, hätten die auszuzahlenden Löhne entsprechend gekürzt und die Lohnsteuer vom tatsächlich zur Auszahlung kommenden niedrigeren Betrag berechnet, einbehalten und abgeführt werden müssen (vgl. z. B. Entscheidung des BFH IV 397/54 U vom 7. Dezember 1955, BFH 62, 176, BStBl III 1956, 66).

    Durch eine nach Fälligkeit ausgesprochene Stundung einiger Monatsbeträge für einen Monat und durch die Abstandnahme des FA von Vollstreckungsmaßnahmen mit Rücksicht auf die Kreditverhandlungen werde die Haftung des Klägers nicht berührt (BFH-Urteil IV 397/54 U, a. a. O.).

  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68
    Von ähnlichen Überlegungen ist der Senat im Urteil VI 195/60 U vom 11. Mai 1962 (BFH 75, 206, BStBl III 1962, 342) ausgegangen, in dem er die Haftbarmachung eines Geschäftsführers einer GmbH für Lohnsteuer der GmbH als unzulässig angesehen hat mit der Begründung, daß die Pflichtverletzung nicht im Zusammenhang mit der Abführung einbehaltener Lohnsteuer, sondern mit der Einbehaltung der Lohnsteuer als solcher steht und daß in diesem Falle eine Haftung nur bei wesentlichem oder erheblichem Verschulden begründet werden könne.
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68

    Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68
    Der Senat hat jedoch für das Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das FA die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen hat (vgl. zuletzt BFH-Urteil VI R 82/68 vom 5. Februar 1971, BFH 101, 389, BStBl II 1971, 353).
  • BFH, 26.01.1961 - IV 140/60
    Auszug aus BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH im Urteil IV 140/60 vom 26. Januar 1961 (HFR 1961, 109) ausgesprochen, daß die persönliche Inanspruchnahme eines nachlaßpflegers nach §§ 109, 118 AO wegen schuldhafter Verkürzung der auf dem Nachlaß lastenden Steuerschulden einen Ermessensfehlgebrauch darstellt, wenn das Verschulden des Nachlaßpflegers gering ist und der Steuerausfall ebenso durch das schuldhafte Verhalten des FA verursacht wurde.
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Zu diesen öffentlich-rechtlichen Pflichten gehören vor allem die Erfüllung der der Gesellschaft obliegenden steuerlichen Pflichten (BFH, Urteil vom 21. Januar 1972 - VI R 187/68 - BFHE 104, 294, 297 = DB 1972, 416) sowie die Abführung der Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge.
  • BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang

    Wie der BFH entschieden hat, bestehen zwischen den Schadensersatznormen des Zivilrechts und der steuerrechtlichen Haftungsvorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende gewichtige Unterschiede (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, zu § 109 RAO, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364).
  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    a) Den zivilrechtlichen Schadensersatznormen, vor allem § 823 und § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ist § 69 AO zwar angenähert, dennoch bestehen zwischen den Schadensersatznormen des Zivilrechts und der steuerrechtlichen Haftungsvorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Unterschiede (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 187/68 zu § 109 der Reichsabgabenordnung --RAO--, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364), die eine uneingeschränkte Übertragung der zum Schadensersatzrecht, insbesondere zur Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen und zur Schadenszurechnung, ergangenen BGH-Rechtsprechung nicht geboten erscheinen lassen.
  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Mangels einer näheren Abgrenzung reiche für die Annahme eines Verschuldens ein leicht fahrlässiges Verhalten aus (BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen (vgl. BFHE 104, 294, 299, BStBl II 1972, 364, und BFH-Urteil vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).

    Es ergibt sich zwangsläufig aus dem oben geschilderten System des Lohnsteuerabzugsverfahrens, daß bei der Abführung der Lohnsteuer an das Verhalten der Verantwortlichen strengere Anforderungen zu stellen sind als bei der Zahlung anderer Steuern (vgl. BFHE 104, 294, 299, BStBl II 1972, 364, 366; BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).

    Wenn die vorhandenen Gelder für die Abführung der Lohnsteuer nicht ausreichten, hätte der Kläger die Löhne entsprechend gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen und die entsprechende Lohnsteuer abführen müssen (vgl. BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364; BFHE 57, 412, BStBl III 1953, 161, BFHE 62, 176, BStBl III 1956, 66).

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Das Finanzamt (FA) habe die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten wolle (§ 7 Abs. 3 Satz 2 StAnpG, § 118 AO), nach pflichtmäßigem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294 BStBl II 1972, 364).

    Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß das HZA die Wahl, an welchen Gesamtschuldner in welcher Höhe es sich halten will, nach pflichtmäßigem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen hat (BFH-Urteile in BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, und vom 24. Oktober 1979 VII R 7/77, BFHE 129, 13, BStBl II 1980, 58).

  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    a) Den zivilrechtlichen Schadensersatznormen, vor allem § 823 und § 826 BGB, ist § 69 AO zwar angenähert, dennoch bestehen zwischen den Schadensersatznormen des Zivilrechts und der steuerrechtlichen Haftungsvorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Unterschiede (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 187/68 zu § 109 der Reichsabgabenordnung --RAO--, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364), die eine uneingeschränkte Übertragung der zum Schadensersatzrecht, insbesondere zur Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen und zur Schadenszurechnung, ergangenen BGH-Rechtsprechung nicht geboten erscheinen lassen.
  • BFH, 19.09.2007 - VII R 39/05

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz; keine Berücksichtigung

    a) Den zivilrechtlichen Schadensersatznormen, vor allem § 823 und § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ist § 69 AO zwar angenähert, dennoch bestehen zwischen den Schadensersatznormen des Zivilrechts und der steuerrechtlichen Haftungsvorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Unterschiede (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1972 VI R 187/68 zu § 109 der Reichsabgabenordnung --RAO--, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364), die eine uneingeschränkte Übertragung der zum Schadensersatzrecht, insbesondere zur Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen und zur Schadenszurechnung, ergangenen BGH-Rechtsprechung nicht geboten erscheinen lassen.
  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

    Sie haben bei der Erfüllung dieser Obliegenheiten nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich für jeden Grad von Verschulden einzustehen (vgl. z. B. Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364).

    Diese Würdigung des FG entspricht den Grundsätzen im Urteil in BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364.

  • FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00

    Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung

    Ob dies den vom Kläger kritisierten Schluss rechtfertigt, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nur "treuhänderisch" für den Arbeitnehmer und den Steuerfiskus einbehält (z. B. BFH-Urteile vom 21.1.1972 VI R 187/68, BStBl II 1972, 364 ; vom 19.12.2000 VII R 63/99, BStBl II 2001, 217 , vom 1.8.2000 VII R 110/99, BStBl II 2001, 271 ), oder ob nicht vielmehr unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 22.1.1004 IX ZR 39/03, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2004, 1444 davon auszugehen ist, dass es sich beim Lohnsteuerabzug um die Erfüllung einer originären steuerrechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Fiskus und nicht um die Erfüllung einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer handelt, dieser also zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Lohnsteuerbeträge geworden ist (Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl. § 69 AO Tz. 41), ist für die vorliegende Entscheidung ohne Bedeutung.

    Denn abgesehen davon, dass der BFH diese Abzugsbeträge lediglich "wirtschaftlich gesehen" als fremde Geldmittel beurteilt hat (Beschluss vom 17.7.1984 VII S 9/84, BFH/NV 1986, 583), ist seine Ansicht bezüglich einer wirtschaftlichen Zuordnung der Lohnsteuer als Gehalts- und Lohnteile der Arbeitnehmer immer nur im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage zum Tragen gekommen, ob der Arbeitgeber oder Geschäftsführer berechtigt ist, die einbehaltenen Steuern eigenmächtig im Interesse des Betriebes zu anderen Zwecken als zum Abzug an das Finanzamt zu verwenden (BFH in BStBl II 1972, 364 und in BFH/NV 1986, 583; vgl. ferner Beermann, BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuerhaftung nach § 69 AO , Finanz-Rundschau -FR- 1992, 262, 265 f.).

    Ob den Arbeitgeber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter kein Verschulden trifft, wenn das Finanzamt sich in einer kritischen Phase des Unternehmens hinsichtlich der Lohnsteuerrückstände auf Abschlagszahlungen einlässt und nicht sogleich Vollstreckungsmaßnahmen ergreift (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1972, 364 ), bedarf im Streitfall keiner abschließenden Entscheidung.

  • BFH, 21.05.1985 - VII R 100/82

    Pflicht des Arbeitgebers, bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer für die

    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 1972 VI R 187/68 (BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364) ergebe sich im Umkehrschluß, daß aussichtsreiche Verhandlungen über die Beschaffung von Kreditmitteln und die damit verbundene konkrete Möglichkeit der Beseitigung von Steuerrückständen die Haftung eines Geschäftsführers beseitige.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH - jedenfalls zu § 109 Abs. 1 AO - ist die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen (vgl. BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, und BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521).

    Dem vom Kläger angeführten Urteil des BFH in BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364 kann nicht entnommen werden, daß aussichtsreiche Verhandlungen über die Beschaffung von Kreditmitteln und die damit verbundene Möglichkeit der Beseitigung von Steuerrückständen des Unternehmens die Haftung des Geschäftsführers ausschließen.

  • BFH, 20.10.2005 - VII B 17/05

    GmbH-Geschäftsführer: Nichtentrichtigung der LSt

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 30/06

    Keine Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs bei der

  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

  • BFH, 09.10.1992 - VI R 47/91

    Zuschüsse zur Lebensversicherung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • BFH, 11.08.1978 - VI R 169/75

    Zur Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens des Finanzamts bei der

  • BFH, 08.08.1991 - V R 19/88

    Umfang der Haftung des Leistungsempfängers (§ 18 Abs. 8 UStG, § 55 UStDV); i. d.

  • BFH, 09.01.1990 - VII B 56/89

    Inanspruchnahme aus einem steuerlichen Haftungsbescheid - Zweckwidrige Verwendung

  • FG Thüringen, 28.09.2016 - 3 K 1046/13

    Haftung des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85

    Keine Vorprägung der Ermessensentscheidung für die nach der AO 1977 zu

  • BFH, 16.01.1980 - I R 7/77

    Kapitalgesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Verfügungsberechtigter -

  • VGH Bayern, 16.07.2018 - 4 ZB 16.1971

    Persönliche Haftung eines Geschäftsführers der Komplementärs-GmbH einer

  • BFH, 24.10.1979 - VII R 7/77

    Haftungsbescheid - Haftungsbetrag - Einspruchsentscheidung

  • BFH, 06.03.1990 - VII R 63/87

    Maßgeblichkeit der Nettolöhne bei der Berechnung der Haftungssumme noch

  • BFH, 26.11.1980 - I R 47/78

    Haftung des Liquidators - Stiftung - Unterstützungskasse - Doppelstellung -

  • BFH, 05.04.1974 - VI R 110/71

    Arbeitnehmeranteil - Gesetzliche Sozialversicherung - Entrichtung durch

  • BFH, 09.07.1985 - VII R 127/80

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, wenn die GmbH persönlich haftender

  • FG Saarland, 15.01.2008 - 2 K 2338/01

    Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO wegen Lohnsteuerschulden: Verschulden bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.09.2021 - 4 K 4006/21

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei vorhandenem faktischen Geschäftsführer:

  • BFH, 19.01.1988 - VII B 166/87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 15/81

    Anlass zur weiteren Erforschung des Sachverhalts - Erlöschen der

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 101/84

    Pflicht zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuern - Abführung der Steuern im

  • BFH, 21.05.1987 - IV R 85/83

    Ermittlung des Gewinns einer nichtrechtsfähigen Personenvereinigung

  • BFH, 11.07.1979 - VII R 64/76

    Zollwertrechtliche Behandlung - Ausländische Muttergesellschaft -

  • BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82

    Steuerliche Bewertung der Nichtabführung von Steuerabzugsbeträgen - Verpflichtung

  • BVerwG, 22.05.1979 - 7 B 125.79
  • BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87

    Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher

  • BFH, 16.07.1986 - I B 86/82

    Besteuerung von aus Warenverkäufen herrührenden Mitteln - Verwertung des Inhalts

  • BFH, 12.10.1982 - VII R 66/80
  • FG Hessen, 22.09.2008 - 13 K 654/07

    Geschäftsführerhaftung auch für Lohnsteuer auf angemeldeten und bescheinigten,

  • FG Hamburg, 25.10.1993 - I 8/89

    Verkürzung von Lohnsteueransprüchen und Lohnkirchensteueransprüchen ;

  • BFH, 01.04.1982 - V R 49/77
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