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   BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69   

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https://dejure.org/1972,573
BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69 (https://dejure.org/1972,573)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1972 - IV R 172/69 (https://dejure.org/1972,573)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1972 - IV R 172/69 (https://dejure.org/1972,573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenschluß zur Gesellschaft - Erwerb eines Flugzeugs - Betrieb des Flugzeuges - Gewinnerzielung - Einheitliche Gewinnfeststellung - Gewerbliche Einkünfte - Gewinnerzielungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 215; GewStDV § 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 198
  • BFHE 105, 360
  • DB 1972, 1272
  • BStBl II 1972, 599
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.08.1966 - IV 129/64

    Vorliegen eines gewerblichen Betriebs bei der Verwaltung von großen Bürohäusern

    Auszug aus BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69
    Es müsse vielmehr auch berücksichtigt werden, ob und inwieweit die Gesellschafter das Flugzeug im Interesse ihrer eigenen Betriebe verwendet hätten, weil bezüglich dieser Betriebe die Gewinnerzielungsabsicht nicht verneint werden könne, die sodann aber auf die Gesellschaft "durchschlage" (Hinweis auf das Urteil des Senats IV 129/64 vom 25. August 1966, BFH 86, 715, BStBl III 1966, 625).

    Der Hinweis in der Revision auf das Urteil des Senats IV 129/64 kann deshalb nicht durchgreifen, weil in dem dort entschiedenen Fall bei der Gesellschaft Gewinne erzielt werden sollten und auch erzielt wurden.

  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

    Auszug aus BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69
    Dem FG sei mangelnde Sachaufklärung vorzuwerfen, da es nicht, was angesichts der unsicheren Rechtsgrundlage des § 1 GewStDV erforderlich gewesen sei, die Verkehrsauffassung geprüft habe (Hinweis auf das Urteil des Senats IV 139/63 vom 11. Juli 1968, BFH 93, 281, BStBl II 1968, 775).

    Die diesbezügliche, unter Hinweis auf das Urteil des Senats IV 139/63 von der Gesellschaft erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung geht fehl; denn aus der genannten Entscheidung ergibt sich, daß die Verkehrsauffassung nur dann zu Rate gezogen werden muß, wenn die Merkmale des § 1 GewStDV zwar mehr oder weniger deutlich in Erscheinung treten, gleichwohl aber noch Zweifel bestehen, ob ein Vorgang in den privaten oder gewerblichen Bereich gehört.

  • BFH, 23.01.1969 - IV R 36/68

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebs bei Dauerverlusten aus der Enwicklung eines

    Auszug aus BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, beurteilt sich grundsätzlich nicht nach der subjektiven Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern nach den objektiven Verhältnissen (vgl. die Entscheidungen des Senats IV R 57/68 vom 18. Dezember 1969, BFH 98, 247, BStBl II 1970, 377 und IV R 36/68, BFH 95, 97, BStBl II 1969, 340).
  • BFH, 18.12.1969 - IV R 57/68

    Landwirtschaftliche Liebhaberei - Überschüsse - Buchverluste -

    Auszug aus BFH, 14.04.1972 - IV R 172/69
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, beurteilt sich grundsätzlich nicht nach der subjektiven Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern nach den objektiven Verhältnissen (vgl. die Entscheidungen des Senats IV R 57/68 vom 18. Dezember 1969, BFH 98, 247, BStBl II 1970, 377 und IV R 36/68, BFH 95, 97, BStBl II 1969, 340).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Für das Vorliegen einer Gewinnabsicht wird darauf abgestellt, ob nach den objektiven Verhältnissen auf Dauer gesehen damit gerechnet werden kann, daß sich nachhaltig nicht nur ein Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen, sondern auch ein Überschuß (Gewinn) ergibt (BFH-Urteil vom 14. April 1972 IV R 172/69, BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599).
  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

    Hiernach muss die Personengesellschaft selbst ein Gewinnstreben haben und ein Gewinn nach objektiven Gegebenheiten auch möglich sein (vgl. bereits BFH-Urteil vom 14.04.1972 IV R 172/69, BStBl II 1972, 599 und BFH-Beschluss vom 10.11.1977 IV B 33/76, BStBl II 1978, 15).

    So hat z. B. der IV. Senat des BFH mit Urteil vom 14.04.1972 IV R 172/69 (BStBl II 1972, 599) für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht einer zum Zwecke des Erwerbs und der Unterhaltung eines Reiseflugzeuges gegründeten und lediglich Verluste erwirtschaftenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verlangt, dass nach den objektiven Verhältnissen auf Dauer damit gerechnet werden kann, dass sich nicht nur ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben, sondern auch ein Überschuss (Gewinn) ergibt.

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    So hat z.B. der IV. Senat des BFH mit Urteil vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599) für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht einer zum Zwecke des Erwerbs und der Unterhaltung eines Reiseflugzeuges gegründeten und lediglich Verluste erwirtschaftenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verlangt, dass nach den objektiven Verhältnissen auf Dauer damit gerechnet werden könne, dass sich nicht nur ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben, sondern auch ein Überschuss (Gewinn) ergebe.
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    So hat z.B. der IV. Senat des BFH mit Urteil vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599) für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht einer zum Zwecke des Erwerbs und der Unterhaltung eines Reiseflugzeuges gegründeten und lediglich Verluste erwirtschaftenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verlangt, daß nach den objektiven Verhältnissen auf Dauer damit gerechnet werden könne, daß sich nicht nur ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben, sondern auch ein Überschuß (Gewinn) ergebe.
  • FG Münster, 21.01.2020 - 6 K 1384/18

    Gewerbesteuer - Ist der Betrieb von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im

    Es muss also nach den objektiven Verhältnissen auf Dauer gesehen damit gerechnet werden können, dass sich nachhaltig nicht nur ein Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen, sondern eben auch ein Überschuss (Gewinn) ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.1972, IV R 172/69, BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599).
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Dem steht nicht die Entscheidung des BFH vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599) entgegen, wonach eine einheitliche Gewinnfeststellung gemäß § 215 Abs. 2 AO wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht in Betracht kommt.
  • BFH, 22.01.1981 - IV B 41/80

    Abschreibungs-KG - Gesellschafter - Einkommensteuer

    Dabei werden sowohl die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 17. Januar 1972 GrS 10/70 (BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700) als auch die Grundsätze der Entscheidungen in BFHE 123, 412, BStBl II 1978, 15, und vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599) zu berücksichtigen sein.
  • BFH, 26.08.1982 - IV R 207/79

    Vollkaufmännische Betätigung - GmbH - Kapitalgesellschaft -

    Demgemäß fordert auch das BFH-Urteil vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599 ) für eine Gewinnerzielungsabsicht, daß eine Personengesellschaft eine Mehrung ihres Gesellschaftsvermögens erstrebt.
  • BFH, 18.02.1998 - IV B 16/97

    Anwendung der Grundsätze des Baupatenbeschlusses bei der Beurteilung der

    Demgemäß habe der BFH schon im Urteil vom 14. April 1972 IV R 172/69 (BFHE 105, 360, BStBl II 1972, 599) entschieden, daß eine einheitliche Gewinnfeststellung nur in Betracht komme, wenn die Gesellschaft in ihrem Betrieb Gewinne erziele.
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