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   BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72   

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https://dejure.org/1972,307
BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72 (https://dejure.org/1972,307)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1972 - VIII R 71/72 (https://dejure.org/1972,307)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1972 - VIII R 71/72 (https://dejure.org/1972,307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung - Immobilienunternehmen - Teil des Gesamtkaufpreises - Parzellenkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 501
  • DB 1973, 1382
  • BStBl II 1973, 239
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 164/68

    Vorliegen gewerblicher Grundstücksverkäufe eines Landwirts

    Auszug aus BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72
    Gewerbliche Grundstücksverkäufe liegen auch dann vor, wenn der Grundstückseigentümer die für eine Parzellierung und Erschließung notwendigen Maßnahmen durch ein Immobilienunternehmen durchführen läßt und die dadurch entstehenden Kosten als Teil des Gesamtkaufpreises von den Parzellenkäufern verlangt (Anschluß an BFH-Urteile IV R 164/68 vom 5. Dezember 1968, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236, und IV R 132/68 vom 13. März 1969, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483).

    Als eine die Annahme gewerblicher Tätigkeit rechtfertigende Maßnahme wurde es insbesondere angesehen, wenn der Grundstückseigentümer die Parzellenkäufer verpflichtete, die vollen Erschließungskosten zu übernehmen oder die für ihn tätig gewordenen Architekten mit der Bebauung zu beauftragen (vgl. BFH-Urteil IV R 164/68 vom 5. Dezember 1968, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236).

  • BFH, 13.03.1969 - IV R 132/68

    Gewerbliche Natur von Landverkäufen bei Verpflichtung eines Eigentümers gegenüber

    Auszug aus BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72
    Gewerbliche Grundstücksverkäufe liegen auch dann vor, wenn der Grundstückseigentümer die für eine Parzellierung und Erschließung notwendigen Maßnahmen durch ein Immobilienunternehmen durchführen läßt und die dadurch entstehenden Kosten als Teil des Gesamtkaufpreises von den Parzellenkäufern verlangt (Anschluß an BFH-Urteile IV R 164/68 vom 5. Dezember 1968, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236, und IV R 132/68 vom 13. März 1969, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483).

    Gewerbliche Tätigkeit wurde ferner angenommen, wenn der Eigentümer eines für Verkaufszwecke parzellierten Baugeländes sich der Gemeinde gegenüber zur Erschließung verpflichtete und dann die aus der Erschließung, gleich ob von ihm selbst oder in seinem Auftrag durch einen geschäftskundigen Dritten (Immobilienmakler) vorgenommen, entstandenen Kosten auf die Käufer überwälzte (vgl. BFH-Urteil IV R 132/68 vom 13. März 1969, BFHE 95, 488, BStBl II 1969, 483).

  • BFH, 17.12.1970 - IV R 286/66

    Landwirt - Veräußerung von Grundstücken - Parzellierung - Gesamtbild der

    Auszug aus BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Frage, wann der Verkauf von Grundstücken sich als ein Vorgang innerhalb eines neu eröffneten Gewerbebetriebs darstellt, in den Fällen des Verkaufs von bisher nicht betrieblich genutzten Grundstücken anhand aller Umstände des Einzelfalles danach zu entscheiden, ob die beim Verkauf der Grundstücke entfaltete Tätigkeit über die eigentliche zur Nutzung und Verwaltung vorhandenen Vermögens übliche Tätigkeit hinausgeht (vgl. BFH-Urteil IV R 286/66 vom 17. Dezember 1970, BFHE 101, 520, BStBl II 1971, 456, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Das BFH-Urteil in BFHE 74, 80, BStBl III 1962, 32 hob ab auf den Vergleich mit einem "Baulandaufschließungsunternehmen" (s. ferner BFH-Urteile vom 26. Januar 1961 IV 138/58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1961, 219; vom 28. September 1961 IV 5/59 U, BFHE 78, 80, BStBl III 1962, 32 - "Umgestaltung durch Baureifmachung in Baugelände"; vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Es bedarf daher im Streitfall keiner Entscheidung, ob die Tätigkeiten des Generalunternehmers dem Bauherrn entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239, und vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742, 744 l.Sp.).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).

    Allerdings ging es in den BFH-Urteilen in BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239 und in BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666 um die Frage, ob von einem Beauftragten entfaltete Aktivitäten zur Folge hatten, dass unbebaute --vor langer Zeit erworbene-- Grundstücke zu gewerblichem Umlaufvermögen wurden (z.B. durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Erschließung - im Gegensatz zu bloßer Parzellierung).

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