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BFH, 15.02.1973 - V R 152/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßiger Verwaltungsakt - Widerruf - Bindungswirkung - Selbstgesetzte Maßstäbe - Besteuerungszweck - Ausgestaltung eines Tatbestandes - Bewußte in Kaufnahme - Erlaß aus Billigkeitsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 131
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 108, 571
- NJW 1973, 1824
- DB 1973, 952
- BStBl II 1973, 466
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (3)
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 15.02.1973 - V R 152/69
Wie der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in dem Beschluß vom 19. Oktober 1971 GmSOGB 3/70 (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) entschieden hat, handelt es sich bei dem in § 131 AO verwendeten Begriff "unbillig" -- entgegen der Meinung der Klägerin -- nicht um einen von den Gerichten voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff.Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, die durch den Beschluß GmS-OGB 3/70 im Ergebnis als zutreffend bestätigt worden ist, kann ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918).
- BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines …
Auszug aus BFH, 15.02.1973 - V R 152/69
Diese Ausführungen des Gemeinsamen Senats sind in dem Sinne zu verstehen, daß der in § 131 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltene Begriff der Unbilligkeit der Einziehung einer Steuer die Grenze bildet, die das Gesetz dem Ermessen setzt und daß die Ermessensausübung innerhalb dieser Grenze durch Billigkeit und Zweckmäßigkeit bestimmt wird, wobei Zweckmäßigkeit i. S. des § 2 Abs. 2 StAnpG bedeutet, daß der Gesetzeszweck zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des BFH vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919). - BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68
Versagung des Verlustabzugs nach § 10d EStG wegen Nichtordnungsmäßigkeit der …
Auszug aus BFH, 15.02.1973 - V R 152/69
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, die durch den Beschluß GmS-OGB 3/70 im Ergebnis als zutreffend bestätigt worden ist, kann ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918).
- BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und …
Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Steuervorschrift bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen nicht den Erlaß aus Billigkeitsgründen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466, und vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127). - BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
Dabei sind die Gerichte von dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (BFHE 105, 102 = BStBl 1972 II S. 603) ausgegangen, nach der die Entscheidung einer Behörde gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO darüber, ob die Einziehung einer Steuer nach Lage des einzelnen Falles unbillig sei, von den Gerichten am Maßstab der Billigkeit nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu prüfen ist; der Maßstab der Billigkeit bestimmt Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens (BFHE 106, 489 = BStBl 1972 II S. 919; BFHE 108, 571 [572] = BStBl 1973 II S. 466).Sachliche Gründe für eine Billigkeitsentscheidung, die unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen zu beurteilen sind (BFHE 77, 522 [523] = BStBl 1963 III S. 511), sollen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. z. B. BFHE 108, 146 [148] = BStBl 1973 II S. 271; BFHE 108, 571 [572] = BStBl 1973 II S. 466; BFHE 116, 87 [88] = BStBl 1975 II S. 727) gegeben sein, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte.
Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestandes bedacht und in Kauf genommen hat, sollen daher einen Billigkeitserlaß nicht rechtfertigen (BFHE 105, 458 [460] = BStBl 1972 II S. 649; BFHE 108, 571 [572] = BStBl 1973 II S. 466).
- BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
a) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, die durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats im Ergebnis als zutreffend bestätigt worden ist, kann Erlaß oder Erstattung aus s a c h l i c h e n Billigkeitsgründen nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (Urteil vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466).Die Erhebung von nach diesem Zeitpunkt entstandenen Säumniszuschlägen ist daher mit dem Sinn und Zweck des StSäumG nicht vereinbar (vgl. das zitierte BFH-Urteil V R 152/69;… Tipke-Kruse, a. a. O., Vorbemerkung 3 zum StSäumG).
- BFH, 24.09.1976 - I R 41/75
Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf …
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß aus Billigkeitsgründen gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AO eine Ermessensentscheidung ist, die von dem FG gemäß § 102 FGO grundsätzlich nur auf Ermessensüberschreitung und Ermessensfehlgebrauch nachgeprüft werden kann; eine Verpflichtung zum Erlaß kann nur ausgesprochen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalles jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; Urteile des BFH vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466, und vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271).Dies beruht darauf, daß der Begriff "unbillig" in den Ermessensbereich hineinragt und der Maßstab der Billigkeit zugleich Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bestimmt (BFH-Urteile V R 152/69 und I R 125/70).
Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen, oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen einen Erlaß aus Billigkeitsgründen nicht (BFH-Urteil V R 152/69).
- BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93
Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach …
Sachlich unbillig ist die Festsetzung einer Steuer, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Falle derart zuwiderläuft, daß die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271; vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466, …und vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3, sowie Senatsurteil in BFH/NV 1987, 768). - FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 984/11
Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus …
Demgegenüber können Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, einen Erlass aus Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BStBl II 1996, 503 m.w.N.; BFH, BStBl II 2013, 505; ebenso zu § 131 RAO BFH-Urteil vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466). - BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das …
Sachlich unbillig ist die Festsetzung oder Einziehung einer Steuer, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwiderläuft, daß die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 4. Juli 1972 VII R 103/69, BFHE 106, 268, BStBl II 1972, 806; vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271; vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131, …und vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 sowie Senatsurteile vom 11. Dezember 1986 IV R 77/84, BFH/NV 1987, 768, und vom 26. Mai 1994 IV R 51/93 BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833). - BFH, 21.02.1980 - V R 146/73
Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in …
Eine sachliche Härte i. S. des § 131 der Reichsabgabenordnung - AO a. F. - (= §§ 163, 227 der Abgabenordnung 1977 - AO 1977 -) ist gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. Urteile vom 5. Februar 1969 II R 29/66, BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400; vom 25. März 1969 II R 123/68, BFHE 96, 283, BStBl II 1969, 602; vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503; vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918, und vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466). - VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestands bedacht und in Kauf genommen hat, rechtfertigen daher einen Billigkeitserlass nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1987 - 1 BvR 623/86 - Juris; BFHE 108, 571, 572). - BFH, 19.10.1978 - V R 39/75
Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten
Eine sachliche Härte dieser Art ist gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466). - BFH, 24.09.1987 - V R 76/78
Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch
- BFH, 18.12.1985 - I R 82/85
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Wiedereinsetzung in den …
- FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Sinn und Zweck von § 163 …
- FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09
Anspruch auf Herabsetzung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus …
- BFH, 11.12.1986 - IV R 77/84
Beurteilung einer Betriebsaufspaltung als Entnahmehandlung
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - 4 K 225/05
Keine sachliche Unbilligkeit bei Verlust der Förderung nach § 10e EStG wegen …
- BFH, 24.11.1988 - V R 186/83
Erlass von Umsatzsteuer wegen Fehlens des Ausfuhrnachweises wegen Verlorengehens …
- BFH, 27.10.1977 - V R 34/75
Unterlagen - Buchnachweis - Verlust durch höhere Gewalt - Anhaltspunkte gegen …
- VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 2783/07
Befreiung von Studiengebühren wegen Kinderbetreuung
- BFH, 13.07.1976 - VIII R 236/72
Doppelbesteuerungsabkommen - Berücksichtigung von Einbußen im Privatvermögen - …
- BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Erlaß von Säumniszuschlägen - …
- BFH, 07.08.1974 - II R 57/72
Ministererlaß - Grundstückserwerb - Vertriebene - Heimatvertriebene - …
- BFH, 11.03.1976 - VIII R 93/72
Herstellungskosten - Einfamilienhaus - Überschreitung der kalkulierten …
- FG Sachsen, 30.07.2003 - 5 K 2005/00
Kein Billigkeitserlass für Vorsteuerabzug betreffend unentgeltliche ABM-Maßnahmen …
- FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 5 K 2839/97
Umsatzsteuererlass bei sachlicher Unbilligkeit; Vertrauensschutz durch Treu und …
- FG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 K 130/93
Nachversteuerung von Arbeitnehmerlöhnen; Steuerliche Bewertung der Auszahlung …
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2001 - 9 K 116/99
Kein Erlass von als Sonderausgaben abzugsfähiger nachgezahlter Kirchensteuer bzw. …
- FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 47/93