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   BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71   

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https://dejure.org/1974,450
BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71 (https://dejure.org/1974,450)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1974 - VI R 108/71 (https://dejure.org/1974,450)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1974 - VI R 108/71 (https://dejure.org/1974,450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitiger Antrag - Voraussetzungen der Rechtzeitigkeit - Lohnsteuer-Jahresausgleich - Ausschlußfrist - Erforderliche Personalangaben - Bruttojahresarbeitslohn - Einbehaltene Lohnsteuer - Mitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nur dann ordnungsgemäß, wenn neben den Angaben zur Person mindestens der Jahresarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer angegeben werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer
    Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
    Form des Antrages
    Steuererklärung
    Inhalt
    Vollständigkeitsgebot

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 345
  • DB 1974, 1608
  • BStBl II 1974, 590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.11.1969 - IV 249/64

    Vorliegen einer Steuererklärung im Sinne des § 168 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)

    Auszug aus BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71
    Zu dieser vom Gesetzgeber nicht geregelten Frage hat die Rechtsprechung ausgeführt, daß eine Steuererklärung auch dann vorliege, wenn sie Mängel aufweise, diese jedoch nicht so schwerwiegend sein dürften, daß es unmöglich sei, das ordnungsmäßige Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (Urteil des BFH vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168).
  • BFH, 15.06.1973 - VI R 400/69

    Pfändungsgläubiger kann Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs

    Auszug aus BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71
    Diese Beurteilung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil vom 15. Juni 1973 VI R 400/69 (BFHE 110, 26, BStBl II 1973, 784).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 82/13

    Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Eigenhändige Unterschrift des

    Sie enthält auch --was zwischen den Beteiligten nicht in Streit ist-- die für die Durchführung der Veranlagung erforderlichen Mindestangaben (Auskunft über den Besteuerungstatbestand und seine Bemessungsgrundlagen, vgl. Senatsbeschluss in BFHE 213, 508, BStBl II 2006, 808; Senatsurteile vom 10. Juli 1987 VI R 160/86, BFHE 150, 543, BStBl II 1987, 827; vom 15. März 1974 VI R 108/71, BFHE 112, 345, BStBl II 1974, 590).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Die Rechtsprechung des BFH hat bereits für einen wirksamen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich verlangt, dass der Arbeitnehmer dem FA nach amtlichem Vordruck innerhalb der Antragsfrist nicht nur die erforderlichen Personalangaben macht, sondern auch zumindest den Bruttoarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer mitteilt (BFH-Urteile vom 15. März 1974 VI R 108/71, BFHE 112, 345, BStBl II 1974, 590, und vom 10. Juli 1987 VI R 160/86, BFHE 150, 543, BStBl II 1987, 827).
  • BFH, 20.06.1974 - VI B 15/74

    Revision - Nichtzulassung - Anfechtung eines Urteils - Eingang der

    Inzwischen hat der Senat im Urteil vom 15. März 1974 VI R 108/71 (BStBl II 1974, 590) allerdings entschieden, daß ein Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nur dann rechtzeitig gestellt ist, wenn der Arbeitnehmer dem FA innerhalb der Ausschlußfrist des § 4 Abs. 5 JAV nicht nur die erforderlichen Personalangaben gemacht, sondern auch seinen Bruttoarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer mitgeteilt hat.

    Wenn das FG trotzdem von dem Vorliegen eines wirksamen Antrages i. S. des § 4 Abs. 1 JAV ausgegangen ist, obwohl der Antrag formlos gestellt und seine Begründung nicht bis zum 30. April 1970 eingereicht worden war, so weicht das Urteil von dem Urteil des BFH VI R 108/71 ab und beruht auf dieser Abweichung.

    Die vorliegende Streitsache beruht aber gerade auf der Divergenz zu dem Urteil VI R 108/71 und zwingt zu einer Entscheidung, ob die Nichtzulassungsbeschwerde des FA, die lediglich auf die grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und nicht auf eine Divergenz i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO gestützt ist, den BFH berechtigt, die Revision zuzulassen.

  • BFH, 10.07.1987 - VI R 160/86

    Antragsfrist für Lohnsteuer-Jahresausgleich auch durch Abgabe des Antrags bei

    Zwar hat das FA zu Recht darauf hingewiesen, daß ein wirksamer Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nur dann vorliegt und damit rechtzeitig gestellt sein kann, wenn der Arbeitnehmer dem Finanzamt nach amtlichem Vordruck (§ 42 Abs. 2 Satz 3 EStG) innerhalb der Ausschlußfrist nicht nur die erforderlichen Personalangaben macht, sondern auch zumindest Bruttoarbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer mitteilt (so bereits zu den früher geltenden Vorschriften der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. März 1974 VI R 108/71, BFHE 112, 345, BStBl II 1974, 590).
  • FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05

    Einreichung des unterzeichneten Mantelbogens als wirksamer Antrag auf Veranlagung

    Schon nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Lohnsteuer-Jahresausgleich war eine Konkretisierung des Antrages insoweit erforderlich, dass ihm neben den Angaben zur Person die Bezifferung des Bruttojahresarbeitslohns sowie die Angabe der einbehaltenen Lohnsteuer entnommen werden konnte (so BFH, Urteil vom 15.03.1974 - VI R 108/71 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1974, 590, BFH, Urteil vom 10.07.1987 - VI R 160/86 -, BStBl II 1987, 827).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1863/01

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für Antragsveranlagung

    Weil die Klägerin den Antrag mit dem Ziel der Lohnsteueranrechnung gestellt hat, hätte sie noch weitere Angaben machen müssen, insbesondere zum Arbeitslohn und zur einbehaltenen Steuer (vgl. z.B.: BFH vom 15. März 1974 VI R 108/71, BStBl II 1974 S. 590; BFH vom 10. Juli 1987 VI R 160/86, BStBl II 1987 S. 827), um das Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen.
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 65/78

    Antrag auf Feststellung eines höheren Teilwertes - Ausschlußfrist - Bestimmtheit

    An dieses Urteil anknüpfend hat der VI. Senat zur Frage der Mindesterfordernisse eines Antrages auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich (JAV) im Urteil vom 15. März 1974 VI R 108/71 (BFHE 112, 345, BStBl II 1974, 590) ausgeführt, eine fristgerechte Antragstellung könne zwar nicht davon abhängig gemacht werden, daß der Erstattungsanspruch beziffert werde; andererseits reiche aber auch nicht jede unsubstantiierte Äußerung für eine Wahrung der Frist des § 4 Abs. 5 JAV aus.
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 24/79

    Ehegatte - Abholfahrt - Leerfahrt - Werbungskosten - Änderung eines Bescheides -

    Der erstgenannten Ansicht ist der Vorzug zu geben; denn schon der das Verfahren einleitende Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42 Abs. 2 EStG) ist auf die Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer gerichtet (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 15. März 1974 VI R 108/71, BFHE 112, 345, BStBl II 1974, 590).
  • FG Berlin, 26.11.2002 - 7 K 7434/01

    Keine Wahrung der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bei Abgabe des

    Der Antrag muss daher zumindest Angaben über den Bruttoarbeitsiohn und die einbehaltene Lohnsteuer enthalten (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 14. Februar 2001, 14 K 5238/99 Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 897, Revision anhängig unter dem Az. VI R 61/01; Korn/Tormöhlen, EStG , § 46 Rn. 31; Eisgruber in Kirchhof/ EStG -Kompakt-Kommentar/ § 46 Rn. 50; zum Lohnsteuer jahresausgleich: BFH-Urteile vom 15. März 1974 VI R 108/71, Entscheidungssammlung des BFH -BFHE- 112, 345, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1974, 590; vom 10. Juli 1987 VI R 160/86, BFHE 150, 543, BStBl II 1987, 827).
  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5238/99

    Notwendige Form einer Steuererklärung

    Neben den Angaben zur Person wären hier noch weitere Angaben erforderlich gewesen, insbesondere auch zum Arbeitslohn und der einbehaltenen Steuer (BFH - Urteile vom 15.03.1974 VI R 108/71, BStBl II 1974, 590 und vom 10.07.1987 VI R 160/86, BStBl II 1987, 827, zum Lohnsteuer - Jahresausgleich).
  • FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05

    Mantelbogen ist keine als Antrag auf Veranlagung ausreichende

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