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   BFH, 05.12.1973 - I R 72/72   

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https://dejure.org/1973,564
BFH, 05.12.1973 - I R 72/72 (https://dejure.org/1973,564)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1973 - I R 72/72 (https://dejure.org/1973,564)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1973 - I R 72/72 (https://dejure.org/1973,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auflösung - Auflösungszeitpunkt - Gesellschafterbeschluß - GmbH - Auslegung - Liquidationsstadium

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 469
  • DB 1974, 1270
  • BStBl II 1974, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.1960 - I 223/59 U

    Beginn des Abwicklungszeitraums einer Auflösung einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 05.12.1973 - I R 72/72
    Die gleiche Auffassung habe der BFH im Urteil vom 28. Juni 1960 I 223/59 U (BFHE 71, 379, BStBl III 1960, 391) vertreten.

    In dem mit BFH-Urteil I 223/59 U entschiedenen Falle, in dem das FA auf seine Frage, ob die Auflösung der Gesellschaft zum Ende des Wirtschaftsjahres oder lediglich am (d. h. im Laufe des) 31. Dezember 1954 beschlossen worden sei, ohne eindeutige Antwort geblieben sei, habe es der BFH offenbar gebilligt, daß die Beteiligten eine Klärung darüber herbeizuführen versucht hätten, welcher Zeitpunkt mit der mit den Worten "mit dem heutigen Tage" beschlossenen Auflösung gemeint gewesen sei.

    Der Klägerin ist darin zuzustimmen, daß der Streitfall dem mit BFH-Urteil I 223/59 U entschiedenen Falle nicht eigentlich vergleichbar ist.

  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus BFH, 05.12.1973 - I R 72/72
    Unberücksichtigt bei der Auslegung bleibt, was der Erklärende Außerhalb der Erklärung, neben ihr oder im Widerspruch mit ihr beabsichtigte (Urteil des BGH vom 3. Februar 1967 VI ZR 114/65, BGHZ 47, 75, 78) [BGH 03.02.1967 - VI ZR 114/65].
  • BFH, 17.02.1971 - I R 148/68

    Organgesellschaft - Förmlicher Auflösungsbeschluß - Einstellung der gewerblichen

    Auszug aus BFH, 05.12.1973 - I R 72/72
    Der BFH habe zuletzt im Urteil vom 17. Februar 1971 I R 148/68 (BFHE 101, 509, BStBl II 1971, 411) klargestellt, daß der während des Abwicklungszeitraums erzielte Gewinn einer Organgesellschaft nicht unter die EAV falle.
  • RG, 24.06.1938 - III 183/37

    1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom

    Auszug aus BFH, 05.12.1973 - I R 72/72
    Voraussetzung jeder Auslegung ist, daß die Erklärung in sich nicht eindeutig ist, d. h. zum richtigen Verständnis ihres Inhalts einer Auslegung bedarf (Urteil des RG vom 24. Juni 1938 III 183/37, RGZ 158, 119, 124).
  • BFH, 22.09.1999 - II R 33/97

    Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung

    Soweit der BFH in den Entscheidungen vom 2. Mai 1974 IV R 47/73 (BFHE 113, 195, BStBl II 1974, 707) und vom 5. Dezember 1973 I R 72/72 (BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342) im Einzelfall durch Vertragsauslegung unter Berücksichtigung des Parteiwillens ähnlichen Formulierungen eine andere Bedeutung beigemessen hat, ergeben sich hieraus für die nach objektiven Kriterien vorzunehmende Auslegung des § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 keine Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten.
  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der

    -- In dem BFH-Urteil vom 5. Dezember 1973 I R 72/72 (BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342) schließlich ging es um den Zeitpunkt eines Liquidationsbeschlusses, bei dem erst durch Auslegung zu ermitteln war, ob der Beschluß "sofort", d. h. im Augenblick der Beschlußfassung, oder "mit dem Ablauf des heutigen Tages", d. h. mit dem Beginn des nachfolgenden Tages wirksam geworden war.
  • BFH, 09.03.1983 - I R 202/79

    Beginn des Liquidationszeitraums bei einer Einmann-GmbH; Kapitalgesellschaft als

    Die Auslegung der Erklärung unterliegt als rechtliche Würdigung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1973 I R 72/72, BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342).
  • BFH, 05.05.1976 - I R 166/74

    Anwendung der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften -

    Die Entscheidung darüber, wie der Vertrag auszulegen, insbesondere welchem Vertragstypus das vereinbarte Rechtsverhältnis zuzuordnen ist und wie der ganze Vertrag und die einzelnen Bestandteile steuerrechtlich zu werten sind, rechnet zur Rechtsanwendung (vgl. Urteile des BFH vom 16. November 1967 V 118/65, BFHE 91, 336, BStBl II 1968, 348; vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236; vom 5. Dezember 1973 I R 72/72, BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342).
  • FG Hessen, 30.04.1996 - 4 K 4056/92

    Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens; Zugrundelegung von

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  • BFH, 23.10.1974 - I R 13/73

    Verpachtung von Räumlichkeiten - Betriebsaufspaltung -

    Das FG hat die Regeln, die für die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen zu beachten sind (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 1973 I R 72/72, BFHE 111, 469, BStBl II 1974, 342), nicht verletzt.
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