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   BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70   

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https://dejure.org/1974,346
BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70 (https://dejure.org/1974,346)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1974 - IV R 80/70 (https://dejure.org/1974,346)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1974 - IV R 80/70 (https://dejure.org/1974,346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit - Veräußerungsgewinn - Tatsächlicher Zufluß - Nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 477
  • DB 1974, 948
  • BStBl II 1974, 452
  • BStBl II 1974, 477
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70
    Auch in derartigen Fällen ist der in der Kaufpreisforderung enthaltene Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653).

    Bei diesen sieht die Rechtsprechung "das Wagnis in der durch die Bindung an die Lebenszeit einer Person bedingten Ungewißheit der Rentenlaufzeit" (BFH-Urteil IV 254/62).

    Auch der dem BFH-Urteil IV 254/62 zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich insofern vom Streitfall, als der BFH seinerzeit über Kaufpreisratenzahlungen entschieden hat.

  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70
    Das FG war der Auffassung, die Zahlungen seien weder Kaufpreisraten noch betriebliche Versorgungsrenten, sondern eine Veräußerungsrente mit Versorgungscharakter, die nach Wahl der Kläger (Urteil des BFH vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192) als nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 24 Nr. 2 EStG) in dem Jahr zu erfassen seien, in dem sie tatsächlich zugeflossen seien.

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf das BFH-Urteil I 200/58 U. Zutreffend betonen die Kläger, daß diese Entscheidung eine veräußerliche und übertragbare, also auch vererbliche Zeitrente zum Gegenstand hatte.

  • BFH, 28.09.1967 - IV 288/62

    Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis

    Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70
    Die Kaufpreisrente von 12 000 DM sei nicht in den Veräußerungsgewinn einzubeziehen (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76).
  • BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Gleichbleibende

    Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70
    Entsprechendes gilt schließlich auch für das BFH-Urteil vom 24. April 1970 VI R 212/69 (BFHE 99, 38, BStBl II 1970, 541), das sich auf eine übertragbare und vererbliche Zeitrente bezog.
  • BFH, 17.08.1967 - IV R 81/67

    Betriebsveräußerung - Fester Kaufpreis - Leibrente - Veräußerungsgewinn -

    Auszug aus BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70
    Den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 und § 18 Abs. 3 EStG habe das FA zutreffend ermittelt, weil dann, wenn eine Praxis gegen eine feste Kaufpreisrente veräußert werde, für die Ermittlung des steuerfreien Teils des Veräußerungsgewinns der Veräußerungspreis auch das kapitalisierte Rentenrecht umfassen müsse (BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV R 81/67, BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75), wenn ein Steuerpflichtiger einzelne Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführe und nur das restliche Betriebsvermögen veräußere.
  • FG Düsseldorf, 25.08.2005 - 15 K 2016/03

    Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung im Falle einer Betriebsveräußerung gegen

    Der Bundesfinanzhof - BFH - führe im Urteil vom 30.Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452 ausdrücklich aus, dass selbst bei einer Leibrente mit einer Laufzeit von 10 Jahren das Wahlrecht, die Zuflussbesteuerung zu wählen, eröffnet sei.

    Als langfristige wiederkehrende Bezüge, die wagnisbehaftet sind, wertet die Rechtsprechung Umsatz- und Gewinnbeteiligungsrenten, Leibrenten und Zeitrenten, d.h. für eine kalendermäßig fest bestimmte Zeit eingeräumte Renten, falls sie für einen ungewöhnlich langen, nicht mehr übersehbaren Zeitraum bedungen sind (Urteil des BFH vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75, DStR 1991, 1381 und Beschluss vom 21. Dezember 1988 III B 15/88, BFHE 155, 386, BStBl II 1989, 409; vgl. auch H 139 Abs. 11 EStR Stichworte "Ratenzahlungen" und "Zeitrente").

    Die von den Klägern zitierten Entscheidungen des BFH vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452 und vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179 stützen ihre Rechtsauffassung ebenfalls nicht.

    In der Entscheidung vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452 hat der BFH dem Veräußerer ein Wahlrecht zwischen einer Versteuerung nach den §§ 16, 34 EStG einerseits und dem § 24 Nr. 2 und § 15 Abs. 1 EStG auch bei einer Leibrente mit einer Laufzeit von zehn Jahren eingeräumt.

  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Davon abweichend hat der BFH im Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 80/70 (BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452, unter 2.a) ausgeführt, auch bei wagnisbehafteten Bezügen --deren wichtigster Fall die Leibrente sei-- bestehe ein derartiges Wahlrecht.
  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

    Auch in derartigen Fällen ist der in der Kaufpreisforderung enthaltene Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452, m.w.N.; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    In dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452 war in dem Praxis-Übernahmevertrag ausdrücklich festgelegt, dass der Erwerber die Versorgung der Witwe und der Kinder übernehmen sollte.

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    a) Das FG hat zutreffend angenommen, daß es sich bei der im Sozietätsvertrag für den Fall des Todes von FT vereinbarten Abfindung um eine abgekürzte Leibrente zugunsten ihres Ehemanns handelt (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452).
  • BFH, 29.06.2022 - X R 6/20

    Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von

    (1) Schon lange erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung im Fall einer Betriebsveräußerung gegen Leibrente "das Wagnis in der durch die Bindung an die Lebenszeit einer Person bedingten Ungewißheit der Rentenlaufzeit" (BFH-Urteil vom 30.01.1974 - IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452, unter 2.a, m.w.N.) an.

    Deshalb ist die Einkommensbesteuerung "einer den Besonderheiten der Vertragsgestaltung im Einzelfall gerechtwerdenden Auslegung zugänglich", deren Ergebnis darin bestehen kann, dass das Gesetz dem Steuerpflichtigen insoweit ein Wahlrecht einräumt (so BFH-Urteil in BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452, unter 2.a).

  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 3288/06

    Wahlrecht zwischen der Sofortversteuerung einer Abfindung oder der späteren

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufpreis gestundet oder langfristig in Raten fällig ist (ständige Rechtsprechung vgl. nur Urteile des Bundesfinanzhofsvom 30.01.1974, IV R 80/70, BStBl II 1974, 452 unter 2.a.;vom 26.07.1984, IV R 137/82, BStBl II 1984, 829 unter 1.; Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 unter II.2.b.).

    Dieses Wahlrecht beruht auf einer teleologischen Reduktion des grundsätzlich zwingenden Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 30.01.1974, IV R 80/70, BStBl II 1974, 452 unter 2.a.;vom 29.10.1974, VIII R 131/70, BStBl II 1975, 173 unter 2.b.).

    Zur Begründung stützt sich insbesondere die ältere Rechtsprechung auf die Wagnisbehaftung und das vorrangige Versorgungsinteresse des Veräußerers (siehe dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.01.1974, IV R 80/70, BStBl II 1974, 452 unter 2.b. - 10jährige Leibrente).

  • BFH, 29.04.1993 - IV R 16/92

    Nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn Erbin eines

    Danach reicht es für die Annahme von Einkünften aus einer ehemaligen künstlerischen Tätigkeit entgegen der Auffassung des FA und des FG aus, daß der Künstler die zur Veräußerung bestimmten Kunstwerke geschaffen hat; unschädlich ist, daß nicht mehr der Künstler, sondern dessen Erbe die geschaffenen Kunstwerke veräußert (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452).
  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

    Da das Einkommensteuergesetz keine eindeutige Regelung enthält -- und deshalb einer den Besonderheiten der Vertragsgestaltung im Einzelfall gerecht werdenden Auslegung zugänglich ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452) -- hängt die einkommensteuerrechtliche Beurteilung davon ab, ob die vertraglich vereinbarten laufenden monatlichen Zahlungen mehr von den begrifflichen Merkmalen einer Leibrente oder mehr von denjenigen einer Zeitrente oder Rate geprägt werden.

    Hier kann eine Milderung des Grundsatzes der sofortigen Versteuerung der durch die Veräußerung des Betriebes realisierten stillen Reserven (vgl. zuletzt BFH-Urteil IV R 80/70) geboten sein und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung die Erfassung des Veräußerungserlöses erst im Zeitpunkt des Zuflusses als "laufende Bezüge" oder ein entsprechendes Wahlrecht notwendig machen.

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Für bestimmte Fälle gesteht die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zu zwischen einer tarifbegünstigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung nach Maßgabe der §§ 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb im jeweiligen Jahr des Zuflusses des Veräußerungserlöses nach Maßgabe des § 24 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 EStG, wobei dieses Wahlrecht seine Rechtsgrundlage in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG (BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, 481, BStBl II 1974, 452) und im "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung" (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, 82, BStBl II 1975, 173) findet.
  • BFH, 18.03.2009 - I R 9/08

    Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn sie lebenslang zu zahlen sind oder bei fester Laufzeit von mehr als 10 Jahren primär der Versorgung oder bei besonders langer Zeit mindestens auch der Versorgung des Berechtigten dienen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306; vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 222, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

  • BFH, 12.10.1978 - I R 69/75

    Zur Frage der beschränkten Steuerpflicht von nachträglich erzielten inländischen

  • BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75

    Einbringen eines Einzelunternehmens - Gewährung von Gesellschaftsrechten -

  • FG Münster, 25.04.2001 - 8 K 4427/98

    Übertragung eines Gewerbebetriebs gegen Zahlung einer Zeitrente (wiederkehrende

  • BFH, 21.12.1988 - III B 15/88

    Der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG ist nicht auf Rentenzahlungen aus einer

  • BFH, 28.03.1984 - I R 191/79

    Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer

  • FG München, 16.09.2003 - 2 K 1108/02

    Veräußerungsrente; Privatwohnung als Betriebsvermögen; Bindung an Wahlrecht

  • BFH, 27.01.1982 - I S 8/81
  • BFH, 14.01.1982 - IV R 76/79
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