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   BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69   

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https://dejure.org/1973,686
BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69 (https://dejure.org/1973,686)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1973 - IV R 236/69 (https://dejure.org/1973,686)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1973 - IV R 236/69 (https://dejure.org/1973,686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Schätzung des Gewinns - Betriebsprüfung - Privatentnahmen - Berichtigungsveranlagung - Schätzungsmethode - Lohnverhältnisse - Mitarbeitende Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 222

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 517
  • DB 1974, 272
  • BStBl II 1974, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.10.1968 - IV 91/65

    Wiederaufrollung der Veranlagung bei späterer Feststellung eines

    Auszug aus BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
    Dabei besagte der Ausdruck "in Anlehnung an die VOL", daß die Gewinnermittlung der VOL nicht einfach übernommen, sondern insoweit korrigiert werden sollte, als dies durch die höheren Umsätze der Schätzungslandwirte und durch die Entwicklung der Preisverhältnisse notwendig erschien, um zu fiktiven Gewinnen nach Durchschnittsätzen zu gelangen, die den tatsächlich erzielten Gewinnen mehr angenähert waren als die Gewinne nach der VOL (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 21. August 1952 IV 92/52 U, BFHE 56, 676, BStBl III 1952, 259; vom 4. Oktober 1968 IV 91/65, BFHE 93, 463, BStBl II 1968, 823, und vom 5. November 1964 IV 11/64 S, BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 4. Oktober 1968 IV 91/65 ausgeführt hat, muß davon ausgegangen werden, daß die richtigen Werte der Arbeitsleistung des Betriebsleiters und seiner Familienangehörigen in den Streitjahren ein Mehrfaches der vom FA angesetzten Beträge ausmachten.

  • BFH, 31.03.1960 - IV 33/57 U

    Schätzung des Gewinns eines Wirtschaftsjahres, der auf zwei Kalenderjahre

    Auszug aus BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
    Die Meinung des FA, an einer solchen Korrektur sei es durch das Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 1960 IV 33/57 U (BFHE 70, 615, BStBl III 1960, 229) gehindert gewesen, weil dort ausgeführt sei: "Bei einer Schätzung in Anlehnung an die VOL besteht grundsätzlich nur im Ansatz des Grundbetrages (Hundertsatz des Einheitswertes) die Möglichkeit, von den Bestimmungen der VOL abzuweichen, um den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.
  • BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für

    Auszug aus BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
    Dabei besagte der Ausdruck "in Anlehnung an die VOL", daß die Gewinnermittlung der VOL nicht einfach übernommen, sondern insoweit korrigiert werden sollte, als dies durch die höheren Umsätze der Schätzungslandwirte und durch die Entwicklung der Preisverhältnisse notwendig erschien, um zu fiktiven Gewinnen nach Durchschnittsätzen zu gelangen, die den tatsächlich erzielten Gewinnen mehr angenähert waren als die Gewinne nach der VOL (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 21. August 1952 IV 92/52 U, BFHE 56, 676, BStBl III 1952, 259; vom 4. Oktober 1968 IV 91/65, BFHE 93, 463, BStBl II 1968, 823, und vom 5. November 1964 IV 11/64 S, BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602).
  • BFH, 20.09.1962 - IV 198/60 U

    Vorliegen von neuen Tatsachen im Sinne des § 222 Abgabenordnung (AO) bei

    Auszug aus BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
    Es sei hierzu auch berechtigt gewesen, denn angesichts der beträchtlichen Höhe der Mehrgewinne könne ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß das FA bei der ursprünglichen Schätzung diesen Unterschied nicht in Kauf genommen hätte (vgl. Urteil des BFH vom 20. September 1962 IV 198/60 U, BFHE 76, 167, BStBl III 1963, 60).
  • BFH, 21.08.1952 - IV 92/52 U

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Beginn und Ende der

    Auszug aus BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
    Dabei besagte der Ausdruck "in Anlehnung an die VOL", daß die Gewinnermittlung der VOL nicht einfach übernommen, sondern insoweit korrigiert werden sollte, als dies durch die höheren Umsätze der Schätzungslandwirte und durch die Entwicklung der Preisverhältnisse notwendig erschien, um zu fiktiven Gewinnen nach Durchschnittsätzen zu gelangen, die den tatsächlich erzielten Gewinnen mehr angenähert waren als die Gewinne nach der VOL (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 21. August 1952 IV 92/52 U, BFHE 56, 676, BStBl III 1952, 259; vom 4. Oktober 1968 IV 91/65, BFHE 93, 463, BStBl II 1968, 823, und vom 5. November 1964 IV 11/64 S, BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602).
  • BFH, 07.03.1974 - IV R 92/70

    Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Voraussetzungen der Berichtigung -

    Im Urteil vom 20. September 1973 IV R 236/69 (BFHE 110, 517, BStBl II 1974, 74) hat der Senat seinen Standpunkt nochmals verdeutlicht, in dem er folgenden Grundsatz ausgesprochen hat: "Wurde der Gewinn eines sogenannten rechtmäßigen Schätzungslandwirts in Anlehnung an die VOL geschätzt, so berechtigt ein bei einer Betriebsprüfung aufgrund der festgestellten Privatentnahmen ermittelter Mehrgewinn nur dann zu einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn die Gewinnschätzung in Anlehnung an die VOL auch bei richtiger Schätzungsmethode, vor allem also beim Ansatz von den Lohnverhältnissen der Streitjahre angepaßten Zuschlägen für den Wert der Arbeitsleistung des Betriebsinhabers und seiner ohne Arbeitslohn mitarbeitenden Familienangehörigen, nicht im Rahmen des von der Betriebsprüfung ermittelten Gewinns gelegen hätte." Stellt also der aufgrund eines Vermögensvergleiches festgestellte Mehrgewinn selbst die neue Tatsache dar, so macht schon diese Tatsache den Übergang von der Schätzungsmethode in Anlehnung an die VOL zu der Schätzungsmethode nach dem Vermögensvergleich erforderlich.

    Diesen Grundsatz haben auch die beiden BFH-Urteile IV 91/65 und IV R 236/69 nicht in Frage stellen wollen.

    Im vorliegenden Fall mußte also das FG nach den Grundsätzen der Urteile IV 91/65 und IV R 236/69 zuerst prüfen, ob das FA schon aufgrund der bei der Betriebsprüfung durch Vermögensvergleich (unter Hinzurechnung der Privatentnahmen) festgestellten Mehrgewinne berechtigt war, die bestandskräftigen Veranlagungen 1963 und 1964 nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO wiederaufzurollen; d. h. es mußte prüfen, ob diese Mehrgewinne dem Grunde und der Höhe nach zutreffend geschätzt wurden und nach den obigen Ausführungen so erheblich waren, daß sie für sich gesehen als neue Tatsache im Sinne des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO angesehen werden durften.

  • BFH, 12.05.1999 - IV B 56/98

    Richtigkeit der vom FG gewählten Schätzungsmethode

    a) Das FA leitet aus den BFH-Urteilen vom 2. März 1982 VIII R 225/80 (BFH 136, 28, BStBl II 1984, 504) und vom 20. September 1973 IV R 236/69 (BFHE 110, 517, BStBl II 1974, 74) den abstrakten Rechtssatz her, daß schätzungsbegründende neue Umstände dann den Übergang zu einer anderen Schätzungsmethode rechtfertigen, wenn sie den Schluß zulassen, daß die bisherige Methode versagt.
  • BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77

    Buchführungspflicht - Landwirt - Gewinnermittlung - Betriebsprüfung -

    Die BFH-Urteile vom 20. September 1973 IV R 236/79 (BFHE 110, 517, BStBl II 1974, 74) und vom 7. März 1974 IV R 92/70 (BFHE 112, 228, BStBl II 1974, 593) haben zwar für die sogenannten rechtmäßigen Schätzungslandwirte - das waren kleine Landwirte, für die wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 40.000 DM nach § 1 Nr. 3 VOL die Gewinnermittlung nach der VOL nicht zulässig war, für die aber nach § 161 AO auch noch keine Buchführungspflicht bestand - gewisse Einschränkungen der obigen Grundsätze gebracht.
  • BFH, 09.10.1975 - IV R 161/71

    Landwirt mit Gewinnermittlung - Altenteilslasten - Sonderausgaben -

    Die nach § 12 Abs. 4 GDL anzusetzenden Werte liegen also -- wie allgemein bekannt ist -- erheblich unter den tatsächlichen Werten und vor allem auch unter den Werten, die bei der Berechnung des Grundbetrages als Fremdlöhne abgezogen worden sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. September 1973 IV R 236/69, BFHE 110, 517, BStBl II 1974, 74, Krill/Kräusel a. a. O., Bäcker a. a. O.).
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