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   BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72   

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BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72 (https://dejure.org/1973,181)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1973 - 1 BvL 20/72 (https://dejure.org/1973,181)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - 1 BvL 20/72 (https://dejure.org/1973,181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung - Kinderfreibetragsregelung - Nichteheliches Kind - Anspruch des Vaters - Gemeinsamer Haushalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 126
  • NJW 1974, 268
  • DB 1974, 72
  • BStBl II 1974, 92
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
    Für den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der nichteheliche Vater nicht nur mit dem Kind, sondern auch mit der Mutter in einem gemeinsamen Haushalt lebt, beide unterhält und mit der Mutter gemeinsam die Obhut und Pflege der Kinder ausübt, widerspricht die Benachteiligung jedenfalls der in Art. 6 Abs. 5 GG enthaltenen Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (BVerfGE 22, 163 [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 23/64] [172 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 151/62
    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
    Es ist durchaus denkbar, ja sogar wahrscheinlich, daß durch die Vereinigung der nichtehelichen Eltern mit ihrem Kind in einem Haushalt das familienähnliche Verhältnis zum Kind noch gefördert wird (vgl. BSG 20, 26).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
    Zudem wird der Verpflichtete, auch wenn der zu zahlende Unterhalt nicht von der Höhe seines Nettoeinkommens abhängt, sich moralisch stärker verpflichtet fühlen, wenn er dafür wenigstens einen gewissen finanziellen Ausgleich erhält (BVerfGE 17, 148 [BVerfG 29.10.1963 - 1 BvL 15/58] [153 f.]).
  • BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70

    Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff -

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BFH (Entscheidung des Großen Senats vom 25. Januar 1971 -- BStBl 1971 II S. 274 --) hält es das vorlegende Gericht für ausgeschlossen, bei dem im Ausgangsverfahren gegebenen Sachverhalt dem nichtehelichen Vater einen Freibetrag für das Kind als "Pflegekind" zuzubilligen, da das Kind nicht aus dem natürlich und rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seiner Mutter ausgeschieden sei.
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71

    Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater;

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
    Seine auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. die erwähnte Entscheidung des Großen Senats sowie die Entscheidung des VI. Senats vom 8. November 1972 -- BStBl 1973 II S. 223 --) gestützte Ansicht, ein zur Einräumung eines Kinderfreibetrags berechtigendes Pflegeverhältnis zwischen dem nichtehelichen Vater und dem nichtehelichen Kind bestehe nicht, da das Kind aus dem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seiner Mutter nicht ausgeschieden sei, ist für die Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage vertretbar.
  • BFH, 14.12.1962 - VI 99/62 S

    Steuerliche Berücksichtigung eines Pflegekindschaftsverhältnisses sowie

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
    Dabei handelt es sich, wie auch die wiederholte Befassung des Reichs- und Bundesfinanzhofs mit diesem Sachverhalt zeigt, nicht nur um zu vernachlässigende atypische Einzelfälle (vgl. RFH, RStBl 1936 S. 695; 1943 S. 274; BFH, BStBl 1963 III S. 124; 1971 II S. 274; DB 1961 S. 728 und 1570).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Das Bundesverfassungsgericht ist in den Entscheidungen, die sich mit den früher gewährten Kinderfreibeträgen befaßten, von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Höhe nach ausgegangen, obwohl die Freibeträge den Unterhaltsbedarf nicht deckten (vgl. BVerfGE 18, 97 [109]; 23, 1; 33, 90 [103]; 36, 126).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Die geschilderte steuerrechtliche Behandlung wurde seit langem als rechtspolitisch unbefriedigend und als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen (Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1971 - BTDrucks. VI/1477 S. 2, 1. Sp.-; Begründung zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1971 - BTDrucks. VI/1313 S. 7, A II; vgl. auch BVerfGE 36, 126 2) [136]).
  • FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01

    Begriff des "Kindes" im Sinn des Steuerrechts; Erleichterung des Unterhalts und

    Zielsetzung des Kinderfreibetrags ist es, den Unterhalt und die Pflege des Kindes zu erleichtern (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17.10.1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92, 94).

    Das BVerfG hat in einem das Jahr 1965 betreffenden Verfahren entschieden, dass nach dem System des § 32 Abs. 2 Nr. 3 EStG in der damals geltenden Fassung die Betreuung eines Kindes jedenfalls bei einem der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen zur Gewährung des Kinderfreibetrags führen müsse und dass deshalb die Vorschrift verfassungsgemäß dahin auszulegen sei, dass dem Vater des nicht ehelichen Kindes ein Kinderfreibetrag zustehe, wenn er mit Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebe und die Mutter kein zu versteuerndes Einkommen habe (BVerfG-Beschluss vom 17.10.1973 1 BvL 20/72, a.a.O., S. 95).

    Denn durch die Zubilligung eines Kinderfreibetrags neben dem Kindergeldanspruch würden der Kläger und die Kindesmutter sogar besser gestellt als verheiratete Eltern; die Zubilligung eines Kinderfreibetrags neben dem Anspruch auf Kindergeld wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Schutzes von Ehe und Familie unvereinbar (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17.10.1973 1 BvL 20/72, a.a.O., S. 95 rechte Spalte).

  • BFH, 28.07.2005 - III R 68/04

    Anerkennung der Vaterschaft im finanzgerichtlichen Verfahren ist bei Streit um

    Danach dient der Kinderfreibetrag dazu, dem Steuerpflichtigen, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt, die Unterhaltslast zu erleichtern (BVerfG-Beschluss vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92 ff.).
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Werden solche Zeiten nicht im Versicherungsverlauf vorgemerkt, hat dies allein für die Alterssicherung des erziehenden Elternteils Konsequenzen, nicht aber für das zu erziehende Kind (zur mittelbaren Schlechterstellung von nichtehelichen Kindern vgl ua BVerfG Beschluss vom 17.10.1973 - 1 BvL 20/72 - BVerfGE 36, 126 = juris RdNr 23; BVerfG Beschluss vom 28.2.2007 - 1 BvL 9/04 - BVerfGE 118, 45, 62 = juris RdNr 56 f und BVerfG Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 - BVerfGE 135, 48 RdNr 108 = juris RdNr 111) .
  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    In einem solchen Fall ist die Auslegung vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz (GG) in Einklang steht (vgl. etwa Entscheidungen des BVerfG vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BVerfGE 36, 126, 135, und vom 1. März 1978 1 BvL 20/77, BVerfGE 48, 40, 45).
  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 71/00

    Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    aaa) Die Berücksichtigung solchen fiktiven Betreuungsaufwands würde jedoch nicht nur der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der Dienstleistungen nicht als Aufwendungen (z.B. i.S. der §§ 9, 10 EStG) zu qualifizieren sind (BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97, 101), sowie der Entstehungsgeschichte des (einkommensteuerrechtlichen) Pflegekindbegriffs widerstreiten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Dezember 1962 VI 99/62 S, BFHE 76, 342, BStBl III 1963, 124; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92, 95; zur Übernahme dieses Begriffs durch das Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vgl. BTDrucks 10/2884, S. 102, sowie Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, a.a.O., § 32 EStG Anm. 41).
  • BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88

    Anforderungen an die Ermittlung der Kostenverteilung

    Das weitere Erfordernis, daß zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr bestehe, bedürfe im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72 (BStBl II 1974, 92) einer verfassungskonformen Auslegung.

    Das FG berufe sich zu Unrecht auf den Beschluß des BVerfG in BStBl II 1974, 92, der einen Fall betroffen habe, in dem die leiblichen Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt hätten und das Kind in einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis sowohl mit dem nichtehelichen Vater als auch der leiblichen Mutter verbunden gewesen sei, eine Zuordnung des Kindes zum Vater aber aus Rechtsgründen nicht möglich gewesen sei.

    Allerdings lasse der Beschluß in BStBl II 1974, 92 erkennen, daß das BVerfG die Gewährung eines Kinderfreibetrags jedenfalls bei einem der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen erstrebe.

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

    Die steuerlichen Vergünstigungen, die den Unterhalt und die Pflege des Kindes erleichtern sollten, müßten sich wenigstens bei einer der Personen, die zum Unterhalt des Kindes beitrügen, auswirken (Hinweis auf Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92).

    In einem das Streitjahr 1965 betreffenden Vorlageverfahren hat das BVerfG (Beschluß in BStBl II 1974, 92) allerdings entschieden, daß nach dem System des § 32 Abs. 2 Nr. 3 EStG in der damals geltenden Fassung die Betreuung eines Kindes jedenfalls bei einem der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen zur Gewährung des Kinderfreibetrages führen solle, und daß deshalb die Vorschrift verfassungsgemäß dahin ausgelegt werden müsse, daß dem Vater eines nichtehelichen Kindes ein Kinderfreibetrag zustehe, wenn er mit Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebe und die Mutter kein zu versteuerndes Einkommen habe.

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85

    Einkommensteuer; Begriff des Pflegekindes

    Das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- (Beschluß vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92, 95; s. dazu im einzelnen auch weiter unten) hatte diese Auslegung wegen des letztgenannten Erfordernisses als nicht zwingend bezeichnet.

    Ein solches Ergebnis könnte im Widerspruch stehen zum Beschluß des BVerfG in BStBl II 1974, 92 .

  • BFH, 24.10.1980 - VI B 78/80

    Nichteheliches Kind - Gemeinsamer Haushalt - Bescheinigung des Jugendamtes -

  • BFH, 26.03.1976 - VI R 178/73

    Leiblicher Vater - Nichteheliches Kind - Alimentationszahlungen - Verstoß gegen

  • BFH, 08.06.1990 - III R 107/88

    Eheleute - Ausländischer Familienhaushalt - Haushaltsfreibetrag -

  • BFH, 18.04.1990 - III R 12/88

    Bauanzeige als Antrag auf Baugenehmigung i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 203/84

    Häusliche Gemeinschaft - Bescheinigung - Kinderfreibetrag

  • FG Münster, 22.09.2004 - 1 K 2027/03

    Voraussetzungen der ökologischen Zusatzförderung bei einem genehmigungsfreien

  • BFH, 27.02.1992 - IV R 71/90

    Sonderabschreibung für Betriebsteil im Ausland (§ 76 EstDV)

  • BFH, 26.03.1976 - VI R 98/74

    Ausfüllen einer Regelungslücke - Tätigkeit in Berlin - Berlinzulage - Konkurs des

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 148/82

    Steuerrechtliche Zuordnung eines Kindes eines unbeschränkt

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
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