Rechtsprechung
| BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73 |
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Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 114, 189
- BStBl II 1975, 168
Wird zitiert von ... (96)
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81
Betriebsaufgabe bei Wegfall der personellen Verflechtung einer …
a) Unter einer Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG ist in erster Linie ein Ereignis zu verstehen, bei dem nach dem Entschluß des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an verschiedene Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, m. w. N.).Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Betriebsaufgabe auch dann zu bejahen, wenn der Betrieb durch einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, daß die Erfassung der stillen Reserven nicht mehr gewährleistet ist (vgl. z. B. Urteile vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630; vom 13. Oktober 1976 I R 261/70, BFHE 120, 225, BStBl II 1977, 76; in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; zur Entnahme vgl. Urteil vom 13. Juli 1967 IV R 174/66, BFHE 89, 566, BStBl III 1967, 751).
c) Entgegen einer im Schrifttum geäußerten Ansicht (…vgl. L. Schmidt, a. a. O., 2. Aufl., § 15 Anm. 148, unter Aufgabe der vom Verfasser in DStR 1979, 699, 706 f. vertretenen Auffassung) ist es auch nicht möglich, bei Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe und damit eine sofortige Gewinnrealisierung für die beim Inhaber des bisherigen Besitzunternehmens verbleibenden Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des BFH zum Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zur Landwirtschaft (BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168) und von der Landwirtschaft zur Liebhaberei (BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381) zu vermeiden.
In der Entscheidung GrS 1/73 hat der BFH ausgesprochen, daß der Strukturwandel einer Gärtnerei vom Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG zum landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG a. F. weder als Entnahme (des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens) noch als Betriebsaufgabe zu beurteilen ist.
Anders als in der Sache GrS 1/73 handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um die Zuordnung eines Betriebes zu einer anderen der ersten drei Einkunftsarten, sondern um die Zuordnung zu einer außerbetrieblichen Einkunftsart (Vermietung und Verpachtung).
Für diesen Fall treffen die Erwägungen des Beschlusses GrS 1/73 nicht zu.
- BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78
Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe
Im Falle des Strukturwandels vom gewerblichen Betrieb zum land wirtschaftlichen Betrieb, mit dem die Beendigung des Gewerbebetriebs im steuerrechtlichen Sinne verbunden ist, hat der Große Senat des BFH unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. eine Auflösung der im Grund und Boden steckenden stillen Reserven mit der Begründung abgelehnt, daß die Merkmale einer Betriebsaufgabe nicht vorliegen und auch eine Entnahme des in Zukunft der Landwirtschaft dienenden Grund und Bodens verneint werden muß (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 EStG in erster Linie ein Ereignis zu verstehen, bei dem nach dem Entschluß des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an verschiedene Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wenn der Große Senat im Beschluß in BFHE 114, 189 BStBl II 1975, 168, beim Strukturwandel eines gewerblichen Betriebes zu einem landwirtschaftlichen Betrieb bei gleichzeitigem Wechsel der Gewinnermittlungsart eine Betriebsaufgabe mit der Begründung verneint hat, daß durch den Strukturwandel die Verknüpfung von Wirtschaftsgütern mit dem Betrieb nicht gelöst wird, so trifft das auch für den Streitfall zu.
Wie in dem Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 des weiteren ausgeführt ist, wurde der Begriff der Betriebsaufgabe in der neueren Rechtsprechung des BFH erweitert.
So wie das System des Einkommensteuergesetzes auf der einen Seite die Bildung stiller Reserven gestattet oder erzwingt, so fordert es auf der anderen Seite die steuerliche Erfassung der angesammelten stillen Reserven bei späterer Aufdeckung (so auch Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Vorweggenommene Erbfolge
Wie sich aus § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG ergibt, führt die Übertragung eines Gewerbebetriebes gegebenenfalls zu einem Gewinn, wenn der Betrieb im ganzen veräußert oder aber vom bisherigen Betriebsinhaber aufgegeben wird; letzteres verlangt, daß der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; Urteile vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602; vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, BStBl II 1989, 874).
- BFH, 28.10.2009 - I R 99/08
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland
Es handelt sich bei der Betriebsaufgabe somit um einen Entnahmevorgang (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG 1990) in Form einer Totalentnahme (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).Allerdings wird es nach der Rechtsprechung des BFH wie eine Betriebsaufgabe behandelt, wenn der Betrieb als wirtschaftlicher Organismus zwar bestehen bleibt, aber durch eine Handlung bzw. einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, dass die Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteile vom 12. April 1978 I R 136/77, BFHE 125, 157, BStBl II 1978, 494; vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474; vom 22. April 1998 XI R 28/97, BFHE 186, 210, BStBl II 1998, 665; vom 14. März 2007 XI R 15/05, BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924;… Kulosa in Herrmann/ Heuer/ Raupach, a. a. O., § 16 EStG Rz 437 f., m. w. N.).
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Bereits die langfristige und unkündbare Vermietung auf 10 Jahre bedeute eine Betriebsaufgabe (vgl. Niedersächsisches FG, EFG 1990, 174, rechtskräftig. Die Einschränkung des FG, leicht ersetzbares Anlagevermögen stelle auch bei einem Produktionsbetrieb keine wesentliche Betriebsgrundlage dar, stehe im Widerspruch zum BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73 (BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168) und BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81 (BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474, 479). - BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84
Beendigung der Betriebsaufspaltung
Ein vorhandener Betrieb kann auch in der Weise aufgegeben werden, daß der Steuerpflichtige mit dem Ziel der Betriebsaufgabe die wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang in sein Privatvermögen überführt (Totalentnahme, vgl. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).Darüber hinaus ist eine Betriebsaufgabe auch dann anzunehmen, wenn der Betrieb als wirtschaftlicher Organismus zwar bestehen bleibt, aber durch eine Handlung oder einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, daß die Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist; dies folgt aus dem Zweck des § 16 Abs. 3 EStG, auch die Versteuerung der stillen Reserven sicherzustellen (BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
Der Große Senat des BFH hat bei dieser Sachlage eine Betriebsaufgabe verneint, weil der Betrieb tatsächlich erhalten geblieben sei; dem Besteuerungsunterschied könne mit der Festhaltung der stillen Reserven und ihrer Besteuerung im Falle der Realisierung Rechnung getragen werden (Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
- BFH, 26.04.1979 - IV R 108/75
Auch nach der früheren Rechtslage zur Bodengewinnbesteuerung führt die mit einem …
Die in dem übertragenen Teilbetrieb ruhenden stillen Reserven sind von dem Beschenkten erst bei einem entsprechenden gewinnrealisierenden Vorgang zu versteuern (Anschluß an BFH-Beschluß vom 07.10.1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189 , BStBl II 1975, 168 ).«.Entgegen der Auffassung des FA würde dieser erst durch den Kläger vollzogene Strukturwandel weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe bewirken, so daß die im Gewerbebetrieb angesammelten stillen Reserven nicht schon im Zeitpunkt des mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart verbundenen Strukturwandels, sondern erst bei einem späteren gewinnrealisierenden Vorgang (zB Entnahme, Veräußerung) der Besteuerung zuzuführen wären (vgl Beschluß des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189 , BStBl II 1975, 168 ).
Im übrigen hat der BFH seine vor dem sog Strukturwandelbeschluß des Großen Senats GrS 1/73 ergangene Entscheidung wesentlich auf das oben zitierte Urteil IV 72/65 gestützt, das keinen Fall des § 7 Abs. 1 EStDV zum Gegenstand hatte.
Wenn die übernommenen Wirtschaftsgüter in der Hand des Klägers zunächst einen Gewerbebetrieb gebildet haben, der erst später in einen landwirtschaftlichen Betrieb umstrukturiert worden ist, so sind etwaige im Gewerbebetrieb des Klägers bis zum Strukturwandel angesammelte stille Reserven des im Streitjahr veräußerten Grund und Bodens entsprechend dem Beschluß des Großen Senats GrS 1/73 der Besteuerung zuzuführen.
Sollte dem Kläger ein Teilbetrieb übertragen worden sein, so hat er nach dem Beschluß des Großen Senats GrS 1/73 diejenigen in den im Streitjahr veräußerten Grundstücken ruhenden stillen Reserven zu versteuern, die während der Zugehörigkeit dieser Grundstücke zum Gewerbebetrieb (auch des Vaters) bis zum Strukturwandel angesammelt worden sind.
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Nach ständiger Rechtsprechung liegt keine Entnahme vor, wenn ein Wirtschaftsgut innerhalb des betrieblichen Bereichs eines Steuerpflichtigen von einem Betrieb in einen anderen übergeht und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der im Buchansatz für dieses Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven gewährleistet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Für die Übertragung dieses Gedankens auf den vorliegenden Fall spricht, daß die Betriebsaufgabe als ein Entnahmevorgang eigener Art, nämlich als eine Totalentnahme zu werten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, 534, BStBl II 1984, 474, 478, und Beschluß des Großen Senats vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
Betriebsaufspaltung - Aufdeckung aller stiller Reserven bei Begründung einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine (Sach-)Entnahme vor, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich übergeht oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen übergeht und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der im Buchansatz für dieses Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven nicht gewährleistet ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, unter C. II. 1. a der Entscheidungsgründe).Hierzu hat der Große Senat in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 ausgeführt: Das System des EStG (§§ 4 bis 7e EStG) gestattet oder erzwingt einerseits die Bildung von stillen Reserven im Betriebsvermögen.
- BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur Zwangseinlage führen
- BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96
Betriebsaufspaltung: Konkurs der Betriebsgesellschaft
- BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03
Entnahme oder Einlage bei Nutzungsänderung?
- BFH, 28.10.2009 - I R 28/08
Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der …
- BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2
- BFH, 06.07.1978 - IV B 59/76
EStG (bis 1974) § 2 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 14, § 16 Abs. 3; FGO § …
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Änderung eines durch Gericht aufgehobenen Steuerbescheids einer …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 21/03
Entnahme bei Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
- BFH, 22.04.1998 - XI R 28/97
Erbbaurecht bei gewerblichem Grundstückshandel
- BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99
Risikoaufklärung des Steuerberaters
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 26/80
Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb
- BFH, 14.06.1988 - VIII R 387/83
Verbringung eines Wirtschaftsgutes vom gewerblichen in landwirtschaftliches …
- BFH, 21.12.1977 - I R 247/74
AO § 131 Abs. 1 Satz 2; AO (1977) § 163 Abs. 1 Satz 2, § 348 …
- BFH, 26.05.1993 - X R 101/90
Ende der Betriebsaufgabe
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99
Unternehmensnachfolge - Überführung aus der Gesamthand in das Vermögen eines …
- BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand
- BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08
Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung …
- BFH, 16.02.1996 - I R 183/94
Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei Einbringung von KG in GmbH
- BFH, 11.12.1980 - I R 119/78
Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
- BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Entnahmehandlung bedarf keines Willens zur Gewinnverwirklichung
- BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem …
- BFH, 05.06.2008 - IV R 73/05
Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu …
- BFH, 16.12.1975 - VIII R 3/74
DBA-Spanien Art. 6, Art. 7, Art. 13, Art. 29; EStG (1967) § 4 Abs. 1 Satz …
- BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79
Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …
- BFH, 06.03.2002 - XI R 9/01
Steuerrecht - Darlehenstilgung erhöht laufenden Gewinn des Unternehmens
- BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
EStG § 4 Abs. 1, 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4
- BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft
- BFH, 01.12.1976 - I R 73/74
Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor …
- BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79
EStG § 4 Abs. 1, § 13 und § 13a
- BFH, 23.06.2004 - X R 37/03
Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- FG Saarland, 18.11.2010 - 1 K 2455/06
Doppelstöckige Personengesellschaft: Keine gewerbliche Prägung einer …
- BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen …
- BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht - sofortiger …
- BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75
DBA-Schweiz (1931/1959) Art. 6 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 16 …
- BFH, 29.04.1992 - XI R 5/90
Versagung der Zustimmung zur Revisionsrücknahme
- BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
Betriebsaufgabe bei unentgeltlicher Übertragung der wesentlichen …
- BFH, 19.06.1975 - VIII R 13/74
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 10a Abs. 2
- BFH, 09.05.1996 - V R 118/92
Strukturwandel eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- BFH, 23.07.1975 - I R 210/73
Gewillkürte Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft
- BFH, 18.05.1983 - I R 5/82
EStG 1967 §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nrn. 4 und 5, 16; KStG a. F. § …
- BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85
Belastung eines Grundstücks mit Erbbaurecht
- BFH, 06.11.1980 - IV R 182/77
Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer …
- BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …
- BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Betriebsveräußerung oder Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern
- BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
Betriebsverlegung: Nutzungsrecht für Miteigentumsanteil
- BFH, 09.07.1981 - IV R 101/77
EStDV § 7 Abs. 1; EStG § 14, § 16, § 34 Abs. 2
- BFH, 06.11.1991 - XI R 27/90
Betriebsvermögen: Ungenutzte Grundstücksfläche
- BFH, 13.10.1976 - I R 261/70
DBA-Italien Art. 7; EStG § 16 Abs. 3, § 18 Abs. 3, § 49 Abs. 1 …
- BFH, 28.03.1984 - I R 191/79
Entgelt aus Erfindertätigkeit bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz
- BFH, 14.04.1988 - IV R 160/84
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere …
- BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen
- BFH, 12.04.1978 - I R 136/77
Einkünfte aus Gewerbebetrieb eines beschränkt Steuerpflichtigen bei Bestellung …
- BFH, 18.11.1986 - VIII R 301/83
Entnahme eines verpachteten Wirtschaftsguts bei Duldung privater Nutzung
- BFH, 13.11.1990 - VIII R 152/86
Liefergewinne einer Montage-Betriebstätte in der ehemaligen DDR
- BFH, 24.04.1975 - IV R 115/73
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 15 Nr. 2
- BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
Strukturwandel vom landwirtschaftlichen zum gewerblichen Betrieb infolge hoher …
- BFH, 26.05.1982 - I R 163/78
EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4
- BFH, 25.07.2000 - VIII B 46/99
- BFH, 08.07.1987 - VIII R 213/84
- BFH, 30.03.1999 - IV B 57/98
Erkennbarkeit einer Entnahmehandlung
- FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 5588/03
Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04
Keine Entnahme bei Überführung eines Wirtschaftsguts in einen Betrieb der seinen …
- BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03
Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb …
- BFH, 11.06.1980 - I R 253/78
EStG § 6b; KStDV (1968) § 31 Abs. 1 Nr. 1; KStG (1968) § 23 Nr. …
- BFH, 18.03.1994 - III R 6/92
Einkommensteuer; Grundstücksentnahme infolge Teilung (§ 4 EStG )
- BFH, 30.04.1985 - VIII R 203/80
- FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 732/96
Keine Entnahme bei unentgeltlicher Überlassung einer Landarbeiterwohnung an den …
- FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
Abschaffung des Mitunternehmererlasses in 1999 und 2000: kein Verstoß gegen Art. …
- FG München, 29.12.2005 - 15 K 214/02
Entnahme im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung
- FG Münster, 28.09.1998 - 8 V 4949/98
Übertragung von beweglichem Anlagevermögen bei Betriebsaufspaltung
- FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG
- FG Bremen, 30.08.2001 - 199116K 6
Einkommensteuer 1995 und 1996; Betriebsvermögenseigenschaft und Entnahme eines …
- FG Münster, 18.09.2001 - 1 K 8568/98
Entnahme von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens durch Einbringung zu …
- FG München, 21.03.2002 - 8 K 4753/98
Zweigleisigkeit des Verfahrens bei abweichender Steuerfestsetzung; weder …
- FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00
Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …
- FG München, 23.06.2005 - 11 K 4420/01
Begründung einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft; Schenkung eines …
- BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
EStG § 4 Abs. 1
- FG Münster, 31.08.2000 - 8 V 4639/00
Vereinbarkeit von § 1 AStG mit EU-Recht
- FG Münster, 08.09.2001 - 1 K 8568/98
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 5 K 2300/09
Unentgeltliche Betriebsübertragung eines land- und forstwirtschaftlichen …
