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   BFH, 09.08.1974 - V R 11/74   

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https://dejure.org/1974,352
BFH, 09.08.1974 - V R 11/74 (https://dejure.org/1974,352)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1974 - V R 11/74 (https://dejure.org/1974,352)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1974 - V R 11/74 (https://dejure.org/1974,352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werkhalle - Spannbetonkonstruktion - Flaches Satteldach - Anbau - Bauliche Verbindung - Bauliche Verschachtelung - Einheitliches Wirtschaftsgut - Gepräge - Fehlen von Besonderheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 30

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung und Größe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 569
  • DB 1975, 915
  • BStBl II 1975, 342
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.2007 - III R 49/06

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

    Durch einen mit dem Gebäude verschachtelten Anbau entsteht ein einheitliches neues Gebäude, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben; hierfür sind regelmäßig die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend (BFH-Urteile vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; vom 18. August 1977 V R 164/75, BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46, und vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350).
  • BFH, 15.09.1977 - V R 14/76

    Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; zur Frage der baulichen

    Es hat sich bei der Begründung seiner Auffassung im Rahmen der Grundsätze gehalten, die der erkennende Senat zur Anwendung des § 30 Abs. 2 UStG 1967 auf Gebäudeanbauten, die der Nutzung als Anlagevermögen zugeführt werden, entwickelt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342).

    Zutreffend hat die Vorentscheidung auf das Urteil des Senats V R 11/74 Bezug genommen, das ähnliche bautechnische Besonderheiten (sog. Pendelstützen eines Hallenanbaus waren auf den Fundamenten des angrenzenden Altbaus errichtet worden) als weder für noch gegen eine bauliche Verschachtelung sprechend angesehen hat.

  • BFH, 21.07.1977 - V R 58/75

    Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; Abgrenzung zwischen einem

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342) ist ein Neubau nicht als selbständiges, der Selbstverbrauchsteuer unterliegendes Wirtschaftsgut anzusehen, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse mit dem schon vorhandenen Altbau eine Einheit bildet und lediglich eine Erweiterung desselben darstellt.

    Der Senat hat die Frage der baulichen Verschachtelung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie nach dem Vorliegen eigener Standfestigkeit des Neubaus aufgrund eigener Fundamentierung und Ausstattung mit eigenen tragenden Mauern beurteilt (vgl. Urteile V R 11/74; vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344, und vom 23. März 1972 V R 104/71, BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681).

  • BFH, 15.09.1977 - V B 10/77

    Fehlende selbständige Nutzungsfähigkeit - Gebäude - Beeinträchtigung der

    Es hat zur Begründung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654, und vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342) im wesentlichen ausgeführt: Aufgrund eigener Fundamente, eigener Mauern, der eigenen Standfestigkeit, eines eigenen Eingangs und eigenen Daches mit geringer Firsthöhe sei der Anbau ein selbständiges Gebäude.

    Entgegen der Auffassung des Klägers komme es aufgrund der vorliegenden Umstände nicht darauf an, daß die Nutzung der Gebäude aufeinander abgestimmt sei (BFH-Urteil V R 11/74) bzw. daß der Neubauteil ggf. für sich allein nur schwer zu veräußern sei, da er nur über die schmale Zufahrt entlang der Altbauten von der Straße her erreicht werden könne.

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; zur Abgrenzung auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 6. November 2002 5 K 217/00, EFG 2003, 284).
  • BFH, 25.11.1993 - IV R 68/92

    Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG )

    Die jeweiligen Geschoßflächen des Anbaus dienen demselben Zweck wie die entsprechenden Geschoßflächen des Altbaus, so daß die Voraussetzungen, unter denen ein Anbau als neues Wirtschaftsgut anzusehen ist, nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; vom 18. August 1977 V R 164/75, BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46; Hermann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 7 EStG Anm. 397).
  • FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau;

    Diese Voraussetzungen hat der BFH z.B. als erfüllt angesehen bei einem Gebäude mit verschachteltem Anbau (BFH-Urteile vom 09.08.1974 V R 11/74, BStBl II 1975, 342 und vom 18.08.1977 V R 164/75, BStBl II 1978, 46), beim Umbau einer Scheune in eine Pferdeklinik (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280 betreffend Umsatzsteuer) sowie beim Umbau eines alten Gasthofs in eine moderne Gastwirtschaft (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363 betreffend Umsatzsteuer).
  • FG Köln, 20.07.2000 - 5 K 6243/98

    Erhöhte Absetzungen für Tiefgaragen bei Baudenkmalen

    Nach der Rechtsprechung sei ein zusätzlich entstandener Baukörper nicht als selbständiges Einzelgebäude anzusehen, sondern bilde mit dem bisher vorhandenen Gebäude eine Einheit, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den bisher schon vorhandenen Altbau lediglich erweitere (BFH, BStBl II 1975, 342 und BStBl II 1978, 46, 78, 123).
  • BFH, 09.08.1999 - III B 21/99

    Zulassungsgrund - Umbau eines Gebäudes - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellung

    Die Kläger weisen unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74 (BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342) des weiteren darauf hin, daß für das FG Anlaß bestanden hätte, der Frage nachzugehen, ob sich die Baumaßnahme angesichts der erheblichen Investitionen nicht auch wirtschaftlich betrachtet als Errichtung eines Neubaus erweise.
  • BFH, 18.08.1977 - V R 164/75

    Selbstverbrauch und Bemessungsgrundlage des Selbstverbrauchs bei der Erweiterung

    Das FG hat nicht die Gesamtheit derjenigen Merkmale gewürdigt, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteile vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342, und vom 19. Dezember 1974 V R 86/74, BFHE 115, 154, BStBl II 1975, 467) dafür maßgebend sind, welche Bauteile dem neu entstandenen, weil baulich verschachtelten und betrieblich verflochtenen Gebäudekomplex das Gepräge geben.
  • BFH, 15.09.1977 - V R 81/76

    Errichtung weiterer Bauwerke - Bebautes Grundstück - Ingebrauchnahme nach

  • FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98

    Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung

  • BFH, 15.02.1990 - V R 7/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Wirtschaftsgutes

  • FG Thüringen, 20.02.2008 - III 539/04

    Keine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei Schaffung eines neuen

  • BFH, 18.02.1987 - X R 43/82

    Umsatzsteuerrechtliche Bewertung von in Altbestand und Neubestand zu

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