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   BFH, 05.02.1975 - II B 29/74   

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https://dejure.org/1975,295
BFH, 05.02.1975 - II B 29/74 (https://dejure.org/1975,295)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1975 - II B 29/74 (https://dejure.org/1975,295)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1975 - II B 29/74 (https://dejure.org/1975,295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außergerichtlicher Rechtsbehelf - Verwerfung - Unzulässigkeit - Fristversäumung - Rechtsbehelfsfrist - Gewährung von Nachsicht - Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes - Zugang eines Bescheides - Ehegatte - Wirksamer Zugang - Wohnungsbriefkasten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 12
  • DB 1975, 963
  • BStBl II 1975, 465
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1967 - II B 3/67

    Voraussetzungen des Aussetzungsverfahrens

    Auszug aus BFH, 05.02.1975 - II B 29/74
    Dementsprechend hat der BFH Anträge auf Aussetzung der Vollziehung in Fällen abgelehnt, in denen der außergerichtliche Rechtsbehelf durch die Finanzbehörden zutreffend als unzulässig verworfen worden war (vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 1967 II B 3/67, BFHE 88, 541, BStBl III 1967, 472, und vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278).

    In dem Beschluß II B 3/67 hat der erkennende Senat hervorgehoben, daß eine Aussetzung nicht in Frage komme, wenn die Entscheidung der Finanzbehörde "ohne jeden ernstlichen Zweifel als zutreffend erscheint".

    Wenn die Entscheidung über die Unzulässigkeit eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs nicht "ohne jeden ernstlichen Zweifel als zutreffend erscheint" (vgl. Beschluß II B 3/67), kann zum einen seine mögliche Zulässigkeit -- zumindest für die Prüfung im Aussetzungsverfahren -- nicht ausgeschlossen werden; zum anderen kann die Aussetzung der Vollziehung auch bei zulässigem Rechtsbehelf zu versagen sein, wenn in materiellrechtlicher Hinsicht keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hervortreten.

  • BFH, 12.01.1968 - VI B 77/67

    Unbegründete Klage - Verspäteter Einspruch - Summarische Prüfung -

    Auszug aus BFH, 05.02.1975 - II B 29/74
    Dementsprechend hat der BFH Anträge auf Aussetzung der Vollziehung in Fällen abgelehnt, in denen der außergerichtliche Rechtsbehelf durch die Finanzbehörden zutreffend als unzulässig verworfen worden war (vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 1967 II B 3/67, BFHE 88, 541, BStBl III 1967, 472, und vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278).

    Der Beschluß VI B 77/67 bestätigt der Vorinstanz, daß sie "bei der im summarischen Verfahren gebotenen Prüfung" den Einspruch "als verspätet und damit als unzulässig ansehen" konnte; die Einwendungen des Beschwerdeführers (verzögernde Beförderung durch die Post) könnten nur im Hauptverfahren geprüft werden.

  • BFH, 16.03.1961 - IV 139/59 U

    Erstrecktung des Rechtsmittelverzichts eines Ehegatten auf den anderen bei

    Auszug aus BFH, 05.02.1975 - II B 29/74
    e) Die unter b) und c) vertretene Auffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil vom 16. März 1961 IV 139/59 U (BFHE 72, 722, BStBl III 1961, 263).
  • BFH, 31.05.1972 - II B 34/71

    Besorgnis der Befangenheit - Richter - Erledigung des Ablehnungsgesuchs -

    Auszug aus BFH, 05.02.1975 - II B 29/74
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist auch im Beschwerdeverfahren gegeben (§ 155 FGO i. V. m. § 575 ZPO, Beschluß des BFH vom 31. Mai 1972 II B 34/71, BFHE 105, 337, 339, BStBl II 1972, 576 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles (jahrelange Unfähigkeit des Beschädigten, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen) wäre es darüber hinaus geboten gewesen, auch das Vorliegen einer stillschweigenden Vollmacht bzw einer funktionalen Vertretung zu prüfen (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2; BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1; BFHE 115, 12).
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Eine Aussetzung der Vollziehung kommt daher nicht mehr in Frage, wenn ein Einspruch gegen den Verwaltungsakt bereits als unzulässig verworfen worden ist und diese Entscheidung ohne jeden ernstlichen Zweifel als zutreffend erscheint (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1967 II B 3/67, BFHE 88, 541, BStBl III 1967, 472 und vom 5. Februar 1975 II B 29/74, BFHE 115, 12, BStBl II 1975, 465).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen nicht, wenn der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf unzulässig, die begehrte sachliche Nachprüfung der ursprünglich behaupteten Rechtsverletzung im Hauptverfahren also wegen der eingetretenen Bestandskraft nicht mehr möglich ist (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278, und vom 5. Februar 1975 II B 29/74, BFHE 115, 12, BStBl II 1975, 465).

    Im Streitfall bestehen bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (BFHE 115, 12, BStBl II 1975, 465) keine ernstlichen Zweifel daran, daß die vom Kläger durch Telefax übermittelte Klage der Schriftform des § 64 FGO genügt.

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