Rechtsprechung
   BFH, 07.02.1975 - VI R 133/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,428
BFH, 07.02.1975 - VI R 133/72 (https://dejure.org/1975,428)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1975 - VI R 133/72 (https://dejure.org/1975,428)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1975 - VI R 133/72 (https://dejure.org/1975,428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Privatvermögen - PKW - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Berufliche Verwendung - Absetzung für Abnutzung - Lebensdauer - Nutzungsdauer - Bindende Einigung - Erhebliche Unrichtigkeit - Neubewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 313
  • DB 1975, 1203
  • BStBl II 1975, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 07.02.1975 - VI R 133/72
    Da der PKW des Klägers Teil seines Privatvermögens war und er ihn als Arbeitnehmer im Streitjahr 1968 nach den zurückgelegten Fahrtstrecken zu 55, 5 v. H. beruflich für Dienstreisen benutzt hat, könnte es zweifelhaft sein, ob der Kläger nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) 55, 5 v. H. der auf das Streitjahr 1968 entfallenden AfA als Werbungskosten geltend machen kann; denn nach diesem Beschluß des Großen Senats ist dann, wenn die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts zu den in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Aufwendungen für die Lebensführung gehören, eine Aufteilung in nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zulässig, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen und wenn außerdem der berufliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

    Der erkennende Senat ist der Ansicht, daß eine diesem Beschluß des Großen Senats GrS 2/70 entsprechende Aufteilung der fixen, wie auch der variablen Kosten eines teilweise betrieblich genutzten PKW auf Grund objektiver Merkmale und Unterlagen zutreffend und leicht nachprüfbar möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger ein Fahrtenbuch führt, in dem er gewissenhaft sämtliche in einem Veranlagungszeitraum zurückgelegte Fahrten nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer und dem beruflichen oder privaten Zweck (und ggf. zusätzlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) angegeben hat, wie dies im Streitfall geschehen ist.

  • BFH, 19.06.1956 - I 207/53 U

    Abnutzungsabsetzungen für Personenkraftwagen - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 07.02.1975 - VI R 133/72
    Im Urteil vom 19. Juni 1956 I 207/53 U (BFHE 63, 70, BStBl III 1956, 224) hat er die vom FA auf drei Jahre geschätzte Nutzungsdauer des "besonders stark beanspruchten" PKW eines Handelsvertreters gebilligt.
  • BFH, 07.12.1967 - GrS 1/67

    AfA - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 07.02.1975 - VI R 133/72
    Nach dem zu § 7 Abs. 1 EStG ergangenen Beschluß des Großen Senats des BFH vom 7. Dezember 1967 GrS 1/67 (BFHE 91, 93, BStBl II 1968, 268) soll durch diese Vorschrift der Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwand auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung des Wirtschaftsgutes verteilt werden, wobei die AfA den durch die Abnutzung entstandenen Wertverlust ausgleichen soll.
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1975 VI R 133/72 (BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478), das eine AfA von 25 v. H. bei einem teilweise beruflich genutzten PKW angesetzt habe, sei auf den Streitfall nicht anwendbar, weil sich die technische Nutzungsdauer der Fahrzeuge seit Erlaß des Urteils wesentlich verlängert habe.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478 ist bei einem zum Privatvermögen eines Arbeitnehmers gehörenden PKW, der auch beruflich verwendet wird, der als Werbungskosten absetzbare Teil der AfA unter Zugrundelegung der Anschaffungskosten nach der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer des PKW zu bemessen.

    Der Senat hält wegen der technischen Entwicklung bei Kfz für das Streitjahr 1985 nicht mehr an seiner im Urteil in BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478 für das Jahr 1968 geäußerten Ansicht fest, bei Bemessung der AfA sei bei betrieblich genutzten PKW ebenso wie bei auf Dienstreisen eingesetzten privaten PKW in der Regel von einer Nutzungsdauer von vier Jahren auszugehen.

    Diese Gesamtnutzungsdauer wird ebenso wie die "betriebsgewöhnliche" Nutzungsdauer nicht dadurch verkürzt, daß Wirtschaftsgüter vor Beendigung ihres technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert oder zerstört werden (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 7 EStG Anm. 156; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, a. a. O., § 9 Rdnr. I 53; Werndl, ebenda, § 7 Anm. B 73; Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 7 Anm. 5 a; vgl. zu Überschußeinkünften auch Urteil des Senats in BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478, sowie BFH-Urteil vom 15. Dezember 1981 VIII R 116/79, BFHE 135, 267, BStBl II 1982, 385, und zu betrieblichen Einkünften Urteil des FG Hamburg vom 31. März 1987 I 15/84, EFG 1987, 612).

    Teil I B V 2 a dieser AfA-Tabelle sah für das im Urteil des Senats in BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478 maßgebende Streitjahr 1968 und sieht auch jetzt noch für das Kalenderjahr 1991 für "Personenkraft- und Kombiwagen" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren und demgemäß einen linearen AfA-Satz von 25 v. H. der Anschaffungskosten vor (Betriebsprüfungskartei der OFD Düsseldorf, Köln und Münster, a. a. O., zuletzt ergänzt durch Lieferung vom Januar 1991).

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Das Urteil vom 7. Februar 1975 VI R 133/72 (BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478) hat die Verständigung über die Nutzungsdauer eines Arbeitnehmer-PKW als bindend angesehen.
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Der BFH hat daher seit seiner Entscheidung vom 31. Januar 1963 IV 297/60 (HFR 1963, 330) in ständiger Rechtsprechung die Führung eines Fahrtenbuchs als einen geeigneten Nachweis angesehen, um die Schätzung des privaten Nutzungsanteils an einem betrieblichen Kfz zu vermeiden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 7. Februar 1975 VI R 133/72, BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1987 III R 267/84, BFH/NV 1989, 300).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 64/06

    Der Wiederverkaufswert eines Pkw im Betriebsvermögen ist nicht von der Normal-AfA

    Demzufolge bleiben der Umstand der Veräußerung oder Entnahme eines der AfA unterliegenden Wirtschaftsguts und sein Zeitpunkt ohne Auswirkung auf die Höhe der jährlichen AfA (s. BFH-Urteile in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, 61; vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, 1002, m.w.N.; vom 7. Februar 1975 VI R 133/72, BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478, 480; ebenso im Ergebnis BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 15/04, BFH/NV 2006, 1267, 1269; Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7 Rz 146; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7 Rz 72, m.w.N).

    Im Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil in BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478 zugrunde lag, ist im Streitfall in der Hinnahme der für die Jahre 1991 bis 1994 erklärten AfA-Beträge keine die Beteiligten grundsätzlich bindende tatsächliche Verständigung zu erblicken, umso weniger, als die von der Klägerin vorgenommene AfA ab dem Feststellungszeitraum 1994 insgesamt unschlüssig wurde, denn nach ihrer eigenen Argumentation hätte sie keine jährliche AfA auf der Grundlage der ungeschmälerten Anschaffungskosten in Anspruch nehmen können.

  • BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84

    Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden

    Unter dieser Nutzungsdauer ist für den Bereich der Überschußeinkünfte die Zeit zu verstehen, in der sich das Wirtschaftsgut voraussichtlich technisch oder wirtschaftlich abnutzt (BFH-Urteil vom 7. Februar 1975 VI R 133/72, BFHE 115, 313, BStBl. II 1975, 478).
  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 152/05

    Bilanzsteuerrecht: Verpflichtung zur Durchführung von AfA besteht unabhängig von

    Ein verkehrsüblicher Pkw zählt weder zu solchen Gegenständen, noch besteht er aus wertvollem Material, so dass sich kein relevanter Schrottwert ergibt, der ein Grund dafür wäre, Pkws lediglich bis zu einem Schrottwert abzuschreiben (so auch der BFH vom 07.02.1975, VI R 133/72, BStBl 1975 11, 478 bezüglich eines Mercedes 230).
  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 78/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

    In diesem Fall könnte dementsprechend zumindest zunächst eine Bindung durch den Grundsatz von Treu und Glauben entstanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.1975 VI R 133/72, BStBl II 1975, 478).
  • BFH, 15.12.1989 - VI R 44/86

    Berufsfortbildungskosten - Nichtselbständige Tätigkeit - Handwerksgeselle -

    Daher ist dieser Zeitraum und nicht die "betriebsgewöhnliche" Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts der AfA nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG zugrunde zu legen (so BFH-Urteil vom 7. Februar 1975 VI R 133/72, BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478; Werndl in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 7 Rdnr. B 67; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 9 Rn. 420; Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 9 EStG Anm. 613; v. Bornhaupt, a.a.O., § 9 Rdnr. I 52).
  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 235/14

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

    In diesem Fall könnte dementsprechend zumindest zunächst eine Bindung durch den Grundsatz von Treu und Glauben entstanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.1975 VI R 133/72, BStBl II 1975, 478).
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 27/91

    Voraussetzungen für eine Verböserung im Einspruchsverfahren - Mitteilung der

    Die Nutzungsdauer ist zu schätzen (BFH-Urteil vom 7. Februar 1975 VI R 133/72, BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 6 K 89/95

    AfA für Einrichtungsgegenstände vermieteter Ferienwohnungen

  • FG Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 9 K 165/88
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 102/79

    Anwaltskosten - Folgekosten - Hauptsachekosten - Zivilprozeß

  • BFH, 15.12.1999 - III R 59/98
  • FG Niedersachsen, 08.12.2009 - 14 K 244/09

    Anforderungen an ein Fahrtenbuch zur Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten;

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 12/72

    AfA - Wertverzehr - Einkünften aus Vermietung - Zeitlich begrenzte Rechte

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2000 - 13 K 30/95

    Technische Nutzungsdauer einer antiquarisch erworbenen, als Arbeitsmittel

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 303/98

    Berücksichtigung des Schrottwerts und die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregel

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 92/96

    Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte für die Bewertung zum Betriebsvermögen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht