Rechtsprechung
   BFH, 20.06.1975 - III R 87/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,657
BFH, 20.06.1975 - III R 87/74 (https://dejure.org/1975,657)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1975 - III R 87/74 (https://dejure.org/1975,657)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1975 - III R 87/74 (https://dejure.org/1975,657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebautes Grundstück - Verfall - Verfallendes Gebäude - Eigentümerwille - Unbebautes Grundstück - Bewertung als unbebautes Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, wann bewertungsrechtlich zu berücksichtigen ist, daß ein Gebäude dem Verfall preisgegeben worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 397
  • BStBl II 1975, 803
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 18.12.2002 - II R 20/01

    Bewertung eines Grundstücks mit leerstehendem Gebäude

    Allerdings enthält sie keine ausdrückliche Regelung darüber, wonach sich das Ende der Benutzbarkeit richtet (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 III R 87/74, BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803); wird aber der Übergang vom Grundstück im Zustand der Bebauung --und damit letztlich vom unbebauten Grundstück-- zum bebauten Grundstück an die Zumutbarkeit der Gebäudenutzung geknüpft, ist es folgerichtig, den Rückfall des bebauten Grundstücks in den Zustand eines unbebauten Grundstücks in dem Augenblick anzunehmen, ab dem eine Gebäudenutzung nicht mehr zumutbar ist.

    Dies wird durch die Entscheidung des BFH in BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803, wonach der Verlust der Benutzbarkeit eines Gebäudes durch eine baupolizeiliche Räumungsverfügung "objektiviert" wird, bestätigt.

  • BFH, 14.05.2003 - II R 14/01

    Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude

    Allerdings enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung darüber, wonach sich das Ende der Benutzbarkeit richtet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 1975 III R 87/74, BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803); wird aber der Übergang vom Grundstück im Zustand der Bebauung --und damit letztlich vom unbebauten Grundstück-- zum bebauten Grundstück an die Zumutbarkeit der Gebäudenutzung geknüpft, ist es folgerichtig, den Rückfall des bebauten Grundstücks in den Zustand eines unbebauten Grundstücks in dem Augenblick anzunehmen, ab dem eine Gebäudenutzung nicht mehr zumutbar ist (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 II R 20/01, BFH/NV 2003, 540).
  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt

    Anders als bei Verfall oder Verwahrlosung eines noch bewohnten Gebäudes (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 1975 III R 87/74, BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803) kann im Falle der Entkernung nicht darauf abgehoben werden, daß die Räumung des Gebäudes angeordnet ist, weil es sich nicht um ein schleichendes Unbenutzbarwerden von Räumen handelt, der Zustand der Unbenutzbarkeit der Räume vielmehr durch Beseitigung der für die Benutzbarkeit erforderlichen Bausubstanz eintritt.
  • FG Brandenburg, 13.12.2000 - 2 K 2501/98

    Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

    Für die Frage, ob ein Wohngebäude hiernach objektiv nicht mehr benutzbar ist, bildet der Gesichtspunkt, wie lange das Objekt tatsächlich genutzt wird, kein maßgebliches Kriterium (siehe auch BFH, Urteil vom 20. Juni 1975 - III R 87/74, BFHE 116, 397 , BStBl. II 1975, 803 [804]).

    Es bedarf daher einer baupolizeilichen Auflage zur sofortigen Räumung sämtlicher Wohnungen wegen Baufälligkeit oder Verwahrlosung, um eine Unbenutzbarkeit in dem aufgezeigten Sinn annehmen zu können (so auch BFH, Urteil vom 20. Juni 1975 - III R 87/74, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 2 K 2921/99

    Anschaffung einer Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99

    Artfortschreibung eines mit einem unbewohnbaren Einfamilienhaus bebauten

    Nach dem BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 III R 87/74 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 803), das zu der Frage ergangenen ist, wann ein bebautes Grundstück, dessen Gebäude dem Verfall preisgegeben ist, nach der RBewDV als unbebautes Grundstück bewertet werden kann, ist die Unbenutzbarkeit eines Gebäudes erst dann gegeben, wenn eine baupolizeiliche Auflage zur sofortigen Räumung sämtlicher Wohnungen wegen Baufälligkeit oder Verwahrlosung vorliegt.
  • BFH, 23.04.1992 - II R 19/89

    Einbeziehung einer Obergeschosswohnung in den bewertungsrechtlichen

    Kein ausschlaggebendes Kriterium bildet insoweit der Gesichtspunkt, wie lange ein solcherart mangelbehaftetes Objekt tatsächlich genutzt wird (§ 16 Abs. 3, letzter Halbsatz II. WoBauG; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 III R 87/74, BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803, 804), wenngleich auch die Tatsache der Vermietung oder Eigennutzung ein gewisses Indiz dafür bildet, daß eine Wohnung noch benutzbar ist (zur Vermietung vgl. auch Urteil in BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803, 804).
  • VG Berlin, 19.04.2007 - 9 A 58.04

    Rückforderung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Der Bundesfinanzgerichtshof hat ferner bereits entscheiden, dass in Anwendung der vorgenannten Vorschrift von einer Unbenutzbarkeit gesprochen werden könne, wenn eine baupolizeiliche Auflage zur sofortigen Räumung sämtlicher Wohnungen wegen Baufälligkeit oder Verwahrlosung vorliege (BFH, Urteil vom 20. Juni 1975 - III R 87/74 - bei Juris).
  • BFH, 28.05.1986 - II R 199/83

    Feststellungen der Benutzbarkeit eines Gebäudes im Rahmen einer

    Insoweit greift der Senat den Gedanken auf, der in der Entscheidung des III. Senats vom 20. Juni 1975 III R 87/74 (BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803) anklingt, weil nur derart das Ende der Benutzbarkeit ausreichend objektiviert werden kann, wie dies für eine gleichmäßige Einheitsbewertung im Rahmen eines Massenverfahrens zu fordern ist.
  • BFH, 23.11.1983 - II R 195/81
    NV: Begriffsbestimmung "nicht bebautes Grundstück" i.S. des § 8 Abs. 6 GrEStG BE: Die Zerstörung oder der Verfall des Gebäudes muß im Zeitpunkt des Erwerbs ein solches Ausmaß erreicht haben, daß aus Gründen der Bauaufsicht oder Gesundheitsaufsicht eine weitere der Zweckbestimmung des Gebäudes entsprechende Benutzung nicht mehr statthaft ist (Anschluß an das BFH-Urteil vom 20.6.1975 III R 87/74 zu § 72 Abs. 3 BewG 1965; Literatur; Rechtsprechung: BFH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht