Rechtsprechung
| BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 119, 135
- NJW 1976, 1472 (Ls.)
- BStBl II 1976, 535
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74
EStG § 21, § 22 Nr. 3
Diese Fälle des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern des Privatvermögens hat der BFH stets von der Zurechnung des Entgelts zu den Einkünften iS von § 21 bzw 22 Nr. 3 EStG ausgenommen L (so ausdrücklich zur Dienstbarkeit im Urteil VI 120/60 U und im Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75 , BFHE 119, 135 , BStBl II 1976, 535 ; zum Erbbaurecht Urteil VI 251/62 U; zur Baulast Urteil VIII R 167/71 ; ebenso zB Fitsch in Die Information L 1968 S 193ff und 1969 S 161f;… Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 11. Aufl, Anm 24a zu §§ 4, 5 EStG ; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm 29a zu § 21 EStG "Erbbauzinsen"; Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 1970 S 2132a - 10 - VB 3, Der Betriebs-Berater 1970 S 606 - BB 1970, 606 -).Der erkennende Senat sieht die wesentlichen Unterschiede zum Urteil IV 84/65 in folgenden Punkten (vgl auch die Hinweise im Beschluß IV B 62/75 ): Im Streitfall ist nicht nur ein Teil des Grundstücks zu einem bestimmten Gebrauchszweck überlassen worden (Übertragung eines Nutzungsrechts iS von § 21 EStG ); die Stadt war vielmehr berechtigt, durch die Entfernung des Erdreichs und die vollständige und unwiderrufliche Bebauung des Hohlraums das belastete Wirtschaftsgut derartig zu verändern, daß eine Rückübertragung der Herrschaftsgewalt hinsichtlich dieses Grundstücksteils praktisch auf nicht absehbare Zeit als ausgeschlossen angesehen werden muß.
- BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89
Bodenschatzführende Schichten des Grund und Bodens
An dieser Voraussetzung fehlt es jedoch schon deshalb, weil die X-GmbH nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der vertraglichen Kaufvereinbarungen sowohl die steinsalzhaltigen Bodenschichten als auch den Grund und Boden im übrigen ohne Differenzierung ausschließlich in Verfolgung ihrer bereits dargestellten betrieblichen Zwecke erworben hat; ein unterschiedlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang der salzhaltigen Bodenschichten einerseits und des veräußerten Grund und Bodens andererseits im Sinne der dargestellten BFH-Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen in BFHE 115, 335, BStBl II 1975, 510, BFHE 137, 255, BStBl II 1983, 203, sowie Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535, und Urteil vom 24. März 1982 IV R 96/78, BFHE 135, 483, BStBl II 1982, 643) liegt danach nicht vor. - BFH, 14.10.1982 - IV R 19/79
EStG § 13, § 21
In dem Aussetzungsbeschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75 (BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535) ist der Senat in einem gleichgelagerten Fall davon ausgegangen, daß Vergütungen, die der obigen Vergütung von 46.252 DM und der daneben gewährten Pauschalentschädigung von 65.677 DM vergleichbar sind, einkommensteuerrechtlich einheitlich zu beurteilen sind, d. h. daß auch die Pauschalentschädigung nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, sondern insgesamt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechnen ist.
- BFH, 24.03.1982 - IV R 96/78
EStG 1971 § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3 Nr. 2
Auch bei einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück hat der Senat die mehr als 100m unter der Oberfläche gelegenen, durch Aussolung eines Salzstocks gewonnenen, nicht zugänglichen Hohlräume, die aufgrund einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit einem Mineralölunternehmen ohne zeitliche Begrenzung zur Nutzung als Erdöltiefspeicher überlassen waren und nur von einem fremden Grundstück aus mittels eines Bohrloches gefüllt und entleert werden konnte, bei summarischer Betrachtung nicht dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und demgemäß den ideellen, auf die Hohlräume entfallenden Grundstücksanteil nicht als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, sondern als Privatvermögen angesehen (Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535). - BFH, 26.05.1976 - I R 74/73 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 22.06.1993 - IX R 72/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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