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   BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73   

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https://dejure.org/1976,259
BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73 (https://dejure.org/1976,259)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1976 - IV R 79/73 (https://dejure.org/1976,259)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1976 - IV R 79/73 (https://dejure.org/1976,259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freiberuflich tätiger Arzt - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung - Betriebsausgaben - Auftrag an Angestellte - Entgegennahme von Honorarbeträgen - Verluste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3, 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsausgaben
    Ersatzanspruch

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 156
  • NJW 1976, 1992 (Ls.)
  • DB 1976, 1748
  • BStBl II 1976, 560
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1962 - IV 221/60 S

    Unfreiwilliger Geldverlust als Betriebsausgaben oder Privatausgaben im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73
    Ihren Abzug als Betriebsausgaben ließ das FA unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 25. Januar 1962 IV 221/60 S (BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366) nicht zu, da eine geschlossene Kassenführung nicht vorliege.

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur BFH-Entscheidung IV 221/60 S. Dort hatte die Ehefrau des Steuerpflichtigen ohne dessen Wissen und Willen Gelder aus der Kasse genommen; in diesem Falle konnte schon wegen der engen familiären Beziehung der Beteiligten die Wegnahme des Geldes nicht als betrieblicher Vorgang gewertet werden.

  • BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71

    Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung -

    Auszug aus BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73
    Einnahmen fließen einem Steuerpflichtigen in dem Zeitpunkt zu, in welchem dieser die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vereinnahmten Beträge erlangt (BFH-Urteil vom 30. Januar 1975 IV R 190/71, BFHE 115, 559, BStBl II 1975, 776).
  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73
    Der BFH hat zwar entschieden, daß der Verlust, der etwa durch den Ausfall einer betrieblich veranlaßten Darlehensforderung entsteht, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erst in dem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigt werden kann, in dem er endgültig eintritt (Urteil vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Eine betriebliche Veranlassung ist folglich anzunehmen, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteil vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560, m. w. N.).
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Wirtschaftlich sind daher die vorausgezahlten Beträge bereits mit ihrer Verausgabung endgültig abgeflossen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560, das allerdings zu § 4 Abs. 4 EStG ergangen ist, und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674; im Ergebnis ebenso: v. Bornhaupt in Söhn, a. a. O., 157; Offerhaus in Betriebs-Berater - BB - 1979, 617 unter Hinweis auf Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 9 EStG Anm. 17).

    Erst die Rückerstattung des Vorauszahlungsguthabens ist als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung im Jahr des Zuflusses zu erfassen (BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560).

  • BFH, 13.12.1994 - VIII R 34/93

    Kosten eines Wiederaufnahmeverfahrens nach strafrechtlicher Verurteilung mit

    Die Frage, ob und wann sie zu erstatten waren, spielt für den Zeitpunkt des Abzugs keine Rolle (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560; ferner Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 11 EStG Rn. 133 m. w. N.).
  • BFH, 13.11.2019 - VIII S 37/18

    Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen durch einen ungetreuen Mitunternehmer

    Soweit die Barhonorare von den Angestellten im Auftrag der GbR vereinnahmt wurden, ist dies unzweifelhaft der Fall (BFH-Urteil vom 06.05.1976 - IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560, unter 1.).
  • FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04

    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG;

    Das BFH-Urteil vom 6. Mai 1976, BStBl II 1976, 560) betreffe einen andersgelagerten Sachverhalt (Unterschlagung von Honorargeldern durch familienfremde Praxisangestellte).
  • BFH, 29.03.2000 - X R 99/95

    BA; veruntreute Gesellschaftereinlagen

    Bei gegebener Gewinnerzielungsabsicht kann der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung des BFH Verluste, die ihm aufgrund Diebstahls, Unterschlagung oder Untreue entstanden sind, als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Gewinneinkünften, bzw. als Werbungskosten im Zusammenhang mit Überschusseinkünften geltend machen, wenn das schadenstiftende Ereignis entweder dem betrieblichen Bereich entstammt oder die von der Straftat betroffenen Gegenstände oder Geldbeträge zur künftigen betrieblichen Verwendung oder zur Erzielung von Überschusseinkünften bestimmt sind (BFH-Urteile vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560, betr.

    Aufgrund seiner sachlichen Vertretungsmacht ist diese Entgegennahme der KG nach §§ 161, 125 HGB und nach dem auf die organschaftliche Vertretung entsprechend anwendbaren § 164 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- (vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, § 125 Rz. 2, m.w.N.) zuzurechnen, so dass die KG ungeachtet der "Veruntreuungsabsicht" des Geschäftsführers wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Betrag erlangt hat (vgl. zum entsprechenden Zufluss bei widerrechtlicher Aneignung von Honorarzahlungen durch Angestellte einer Freiberuflerpraxis BFH-Urteil in BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560).

  • BFH, 10.12.1985 - VIII R 15/83

    Anteilsmäßiger Zufluß von Einnahmen bei allen Gesamtgläubigern in dem Zeitpunkt,

    Werden von einem Dritten als Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen Zahlungen entgegengenommen, so tritt damit grundsätzlich ein Zufluß beim Vollmachtgeber ein (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 11 EStG Anm. 50; Heinicke in Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 11 Tz. 3b; Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, 14. Aufl., Bd. 1, § 11 EStG Anm. 11; Abschn. 116 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 35/89

    Geldverlust durch Einbruch ist nur Betriebsausgabe, wenn das Geld eindeutig

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung Verluste aus Gelddiebstählen durch Betriebsangehörige zu den Betriebsausgaben gerechnet, selbst wenn davon Privatvermögen des Betriebsinhabers betroffen worden sein sollte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 103/75

    Landarzt - Betriebsausgabe - Hundehaltung zum Schutz - Schutzzweck eines

    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Beruf (Betrieb) besteht (BFH-Urteil vom 6. Mai 1976 IV R 79/73, BFHE 119, 156 [157], BStBl II 1976, 560, mit Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - II 224/95

    Anrechnung von Geldverlusten als Betriebsausgaben; Entwendung betrieblichen

    Auch Wertabgaben, die den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen, sog. "Zwangsaufwendungen" können Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) sein (z.B. BFH-Urteile vom 25.01.1962, IV 221/60 S, BFHE 75, 271, BStBl III 1962, 366; vom 06.05.1976, IV R 79/73, BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560, jeweils zu Betriebsausgaben; vom 09.05.1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50; BStBl II 1984, 560, zu Werbungskosten) Geldverluste können deshalb zu Betriebsausgaben führen, wenn das schadenstiftende Ereignis dem betrieblichen Bereich entstammt.

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung Verluste aus Gelddiebstählen durch Betriebsangehörige zu den Betriebsausgaben gerechnet, selbst wenn davon Privatvermögen des Betriebsinhabers betroffen worden sein sollte (BFH-Urteil vom 06.05.1976, IV R 79/73, a.a.O.).

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten -

  • FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14

    Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 137/89

    Zur betrieblichen Veranlassung von Ausgaben für die Beschaffung von Zahngold bei

  • FG München, 05.09.2000 - 1 K 203/01

    Abzugsfähigkeit einer durch einen Dritten veruntreuten Gesellschaftereinlage als

  • FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98

    Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen;

  • BFH, 30.10.1980 - IV R 27/77

    Betriebsausgaben - Lösegeld - Entführung

  • BFH, 25.10.1989 - X R 69/88

    Unterschlagung betrieblich vereinnahmter Gelder durch einen Dritten als

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 205/85

    Zur betrieblichen Veranlassung des Aufwands für eigenen Verzehr des

  • BFH, 09.04.1996 - X B 296/95

    Vergebliche Aufwendungen für Wertpapier- und Devisenfonds

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 138/89

    Zahnarzt - Zahngold - Gewinnermittlung

  • BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen fehlender Anerkennung von Einkünften aus

  • FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 430/03

    Zufluss einer Provisionszahlung

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