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   BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74   

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https://dejure.org/1976,143
BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74 (https://dejure.org/1976,143)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1976 - IV R 188/74 (https://dejure.org/1976,143)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1976 - IV R 188/74 (https://dejure.org/1976,143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - Gewillkürtes Betriebsvermögen - Überschußrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 212
  • NJW 1976, 1120
  • DB 1976, 1266
  • BStBl II 1976, 663
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 15/70

    Stille Reserven - Übergang - Gewinnermittlung - Umfang - Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens blieben aber weiterhin notwendiges Betriebsvermögen des die Gewinne fortan nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Steuerpflichtigen, da der Wechsel der Gewinnermittlungsart für sich genommen keine Entnahme darstelle (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Dezember 1973 VIII R 15/70, BFHE 111, 404, BStBl II 1974, 315).

    Die Entscheidung des Senats widerspricht nicht den BFH-Urteilen vom 21. November 1973 I R 252/71 (BFHE 111, 83, BStBl II 1974, 314) und VIII R 15/70, wonach der Übergang von der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich zur Gewinnermittlung durch Überschußrechnung unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. nicht zu einer Aufdeckung der im Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven führt.

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    In besonders gelagerten Fällen kann auch ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden läßt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, mit den Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Dies gilt vor allem für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft, wenn sein Grundstück weiterhin von der Gesellschaft betrieblich genutzt wird, aber wegen des Ausscheidens des Gesellschafters nicht mehr Betriebsvermögen bleiben kann (BFH-Urteil vom 13. Juli 1967 IV R 174/66, BFHE 89, 566, BStBl III 1967, 751) oder in anderen Fällen der Betriebsaufgabe, die nach dem Beschluß des Großen Senats (GrS 1/73) als Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme) zu verstehen ist, wenn z. B. ein Unternehmen aufgegeben, das Betriebsvermögen bis auf das bisherige Betriebsgrundstück veräußert wird und das Betriebsgrundstück deshalb notwendiger Teil des Privatvermögens des bisherigen Unternehmers wird (BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI R 240/66, BFHE 88, 417, BStBl III 1967, 420).

  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Der erkennende Senat entschied in dem Urteil vom 31. August 1972 IV R 93/67 (BFHE 107, 205, BStBl II 1973, 51), daß die zum 31. Dezember 1960 passivierte Rentenverpflichtung nicht bereits wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart zum 1. Januar 1961 dem Gewinn des Streitjahres 1961 hinzugerechnet werden durfte und daß erst der Wegfall der Rentenverpflichtung wegen des Todes der Rentenberechtigten bei der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung nicht anders als bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich als gewinnerhöhende Betriebseinnahme zu erfassen ist.

    Dementsprechend hatte der erkennende Senat in dem Revisionsurteil des ersten Rechtsgangs IV R 93/67 dem FG aufgetragen, Feststellungen darüber zu treffen, ob und zu welchem Zeitpunkt der Kläger gegebenenfalls Grundstücksteile entnommen hatte.

  • BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S

    Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Von untergeordneter Bedeutung ist ein Grundstücksteil, dessen Wert weder mehr als 1/5 noch mehr als 20 000 DM des Wertes des ganzen Grundstücks beträgt (BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46).

    In dem S-Urteil IV 99/63 stellte der BFH hingegen heraus, daß die Benutzung eines Betriebsgrundstücks für eigene Wohnzwecke des Kaufmanns eine Entnahme darstellt und daß deshalb auch die Änderung der Gebäudenutzung in der Weise, daß die bisher nicht überwiegende Benutzung zu eigenen Wohnzwecken nunmehr überwiegt, in der Regel zu einer Entnahme des den eigenen Wohnzwecken dienenden Teils des Gebäudes oder, wenn der betrieblich genutzte Teil des Gebäudes nunmehr von untergeordneter Bedeutung ist, des ganzen Gebäudes in das Privatvermögen führt.

  • BFH, 01.12.1960 - IV 305/59 U

    Zulässigkeit von gewillkürtem Betriebsvermögen einer Rechtsanwalts-und

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Wie der BFH wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484; vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485, und vom 1. Dezember 1960 IV 305/59 U, BFHE 72, 419, BStBl III 1961, 154), können auch Angehörige der freien Berufe gewillkürtes Betriebsvermögen haben.

    Wie der BFH in seinem Urteil IV 305/59 U unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 18. November 1937 VI 620/37 (RStBl 1938, 133) klargestellt hat, können Gegenstände des gewillkürten Betriebsvermögens nur im Wege der -- gewinnrealisierenden -- Entnahme aus dem Betriebsvermögen wieder herausgenommen werden.

  • BFH, 18.03.1965 - IV 78/64
    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    -- Folge man der Ansicht des FG, daß der zum gewillkürten Betriebsvermögen rechnende Teil des Hausgrundstücks nach dem Übergang zur Überschußrechnung nicht mehr als Betriebsvermögen würde angesehen werden können, dann würde auch das anteilige Grundstück mit dem Teilwert entnommen werden müssen (BFH-Urteil vom 11. März 1965 IV 78/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 217 -- HFR 1965, 217 --).

    Die Veränderung der Beziehungen eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes zum Betrieb in der Weise, daß das Wirtschaftsgut jetzt nicht mehr als Betriebsvermögen behandelt werden dürfe, sollte nach der früheren Rechtsprechung des BFH, worauf das FA hinweist, allerdings noch nicht zum Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen und damit zur Entnahme führen; dies sollte jedenfalls dann gelten, wenn die private Lebensführung des Unternehmers, besonders die Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse, keine entscheidende Rolle spiele (BFH-Urteil vom 7. November 1961 I 15/61, HFR 1962, 29 und IV 78/64).

  • BFH, 07.11.1961 - I 15/61
    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Die Veränderung der Beziehungen eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes zum Betrieb in der Weise, daß das Wirtschaftsgut jetzt nicht mehr als Betriebsvermögen behandelt werden dürfe, sollte nach der früheren Rechtsprechung des BFH, worauf das FA hinweist, allerdings noch nicht zum Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen und damit zur Entnahme führen; dies sollte jedenfalls dann gelten, wenn die private Lebensführung des Unternehmers, besonders die Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse, keine entscheidende Rolle spiele (BFH-Urteil vom 7. November 1961 I 15/61, HFR 1962, 29 und IV 78/64).

    Dazu ist indessen folgendes hervorzuheben: In dem Fall des Urteils I 15/61 hatte es der BFH für die Entscheidung, daß ein früher zum Betriebsvermögen gezogenes Grundstück noch zum Betriebsvermögen gehöre, offengelassen, ob der Betrieb zu dem eines Minderkaufmanns geworden sei, ob der Gewinn aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung ermittelt worden sei und ob das Grundstück noch überwiegend betrieblich genutzt werde, da jedenfalls eine vom Willen des Kaufmanns abhängige eindeutige Entnahmehandlung nicht vorgelegen habe.

  • BFH, 21.11.1973 - I R 252/71

    Gewerbetreibender - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - Überschußrechnung -

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Die Entscheidung des Senats widerspricht nicht den BFH-Urteilen vom 21. November 1973 I R 252/71 (BFHE 111, 83, BStBl II 1974, 314) und VIII R 15/70, wonach der Übergang von der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich zur Gewinnermittlung durch Überschußrechnung unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. nicht zu einer Aufdeckung der im Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven führt.
  • BFH, 12.04.1967 - VI R 240/66

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Dies gilt vor allem für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft, wenn sein Grundstück weiterhin von der Gesellschaft betrieblich genutzt wird, aber wegen des Ausscheidens des Gesellschafters nicht mehr Betriebsvermögen bleiben kann (BFH-Urteil vom 13. Juli 1967 IV R 174/66, BFHE 89, 566, BStBl III 1967, 751) oder in anderen Fällen der Betriebsaufgabe, die nach dem Beschluß des Großen Senats (GrS 1/73) als Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme) zu verstehen ist, wenn z. B. ein Unternehmen aufgegeben, das Betriebsvermögen bis auf das bisherige Betriebsgrundstück veräußert wird und das Betriebsgrundstück deshalb notwendiger Teil des Privatvermögens des bisherigen Unternehmers wird (BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI R 240/66, BFHE 88, 417, BStBl III 1967, 420).
  • BFH, 19.07.1960 - I 185/59 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen durch eine

    Auszug aus BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
    Wie der BFH wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484; vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485, und vom 1. Dezember 1960 IV 305/59 U, BFHE 72, 419, BStBl III 1961, 154), können auch Angehörige der freien Berufe gewillkürtes Betriebsvermögen haben.
  • BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Angehörigen freier

  • BFH, 09.01.1964 - IV 274/63 U

    Voraussetzungen für die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen

  • BFH, 13.07.1967 - IV R 174/66

    Bertriebsaufgabegewinn für stille Reserven bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Nach der Rechtsprechung sei die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Einnahmenüberschussrechnung ausgeschlossen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663).

    a) Allerdings hat der Senat Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bisher die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens versagt (ständige Rechtsprechung, Urteile in BFHE 79, 605, 611 f., BStBl III 1964, 455; in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663, und vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, 22, BStBl II 1983, 101).

    Diese Beschränkung erklärt sich vielmehr allein daraus, dass der Gesetzgeber die sich aus dem Senatsurteil vom 12. Februar 1976 IV R 188/74 (BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663) ergebenden Schwierigkeiten ausräumen wollte (BTDrucks VIII/3673, 16).

  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Diese Rechtsfolge ergebe sich aus dem Urteil des IV. Senats vom 12. Februar 1976 IV R 188/74 (BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663).

    Zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung beruft sich der Kläger zu Unrecht auf das Urteil des Senats in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663.

    Diese Grundsätze der Rechtsprechung wurden durch das Urteil in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663 nicht aufgegeben.

    Die Finanzverwaltung hat also aus dem Urteil in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663 Folgerungen gezogen, die - was die Nutzungsänderungen betrifft - über die Grundsätze der Entscheidung hinausgingen.

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Allerdings hält die Rechtsprechung des BFH die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen nicht für möglich, wenn der Steuerpflichtige --wie der Kläger-- seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt (ständige Rechtsprechung: Urteile vom 13. März 1964 IV 158/61 S, BFHE 79, 605, 611 f., BStBl III 1964, 455; vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663; vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, 22, BStBl II 1983, 101; vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17).
  • BFH, 07.11.1996 - IV R 69/95

    Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen ist keine Entnahme, keine

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Februar 1976 IV R 188/74 (BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663) keineswegs entschieden, daß eine Nutzungsänderung, die vormals notwendiges Betriebsvermögen nunmehr als gewillkürtes Betriebsvermögen erscheinen läßt, zur Entnahme des Vermögens führt, sofern der Steuerpflichtige seinen Gewinn nicht durch Vermögensvergleich ermittelt und das betroffene Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen beläßt.
  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    Da die Grundstücke in G zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als (je nachdem gewillkürtes oder notwendiges) Betriebsvermögen erfüllen, kann der Wohnteil des Klägers gewillkürtes Betriebsvermögen sein (Einkommensteuer-Richtlinien Abschn. 14 Abs. 5; BFH-Urteil vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663).
  • BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
    Aufgrund des BFH-Urteils vom 12. Februar 1976 IV R 188/74 (BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663 [BFH 12.02.1976 - IV R 188/74]) hätte gefolgert werden können, daß nicht buchführende Betriebe kein durch Nutzungsänderung entstandenes gewillkürtes Betriebsvermögen haben könnten.

    Denn der erkennende Senat hatte in seinem Urteil in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663 nicht -- wie jedoch im BMF- Schreiben angenommen -- entschieden, daß eine Nutzungsänderung, aufgrund der das vormals notwendige Betriebsvermögen als gewillkürtes Betriebsvermögen erscheint, zur Entnahme des Wirtschaftsgutes führt.

    Das gilt insbesondere für verpachtete Einzelflächen eines Land- und Forstwirts, wenn die "Entnahmen", die aufgrund des BFH-Urteils in BFHE 118, 212, [BFH 12.02.1976 - IV R 188/74] BStBl II 1976, 663 [BFH 12.02.1976 - IV R 188/74] als vollzogen angesehen worden waren und der Steuerpflichtige nicht Gegenteiliges bekundet hatte (Verfügungen der OFD München vom 7. Mai 1979, Einkommensteuer-Kartei -- ESt-Kartei --, § 13, Karte 19.1; vom 3. Dezember 1980, ESt-Kartei, § 13, Karte 19.4; vom 17. Januar 1983, ESt-Kartei, § 13, Karte 19.5, und vom 23. September 1987, ESt-Kartei, § 13, Karte 19.1).

  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Hiervon ausgehend hat es die Klage mit der (Erst-) Begründung abgewiesen, Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG könnten kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (ständige BFH-Rechtsprechung: Urteile vom 13. März 1964 IV 158/61 S, BFHE 79, 605, 611 f., BStBl III 1964, 455; vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663; vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, 22, BStBl II 1983, 101; Abschn. 17 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990).
  • BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03

    Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich

    In seinem Urteil vom 7. November 1996 IV R 69/95 (BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245) hat er sogar ausdrücklich herausgestellt, dass er in dem Urteil vom 12. Februar 1976 IV R 188/74 (BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663) für diesen Fall keineswegs entschieden habe, dass eine Nutzungsänderung, die vormals notwendiges Betriebsvermögen nunmehr als gewillkürtes Betriebsvermögen erscheinen lasse, zur Entnahme führe.

    Die Ansicht der Klägerin, das Urteil in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663 stünde im Widerspruch zu dem Urteil in BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448, trifft daher nicht zu.

  • FG Münster, 20.07.2011 - 8 K 1252/10
    Nach ihrer Auffassung würde es sich auch aufgrund des BFH-Urteils vom 12.02.1976 IV R 188/74, BStBl. II 1976, 663 und nach Abschnitt 13 a Abs. 2 EStR 1978 bei Gewinnermittlungen gemäß § 13 a EStG erübrigen, Entnahmen zu erklären.

    Die Kl. können sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Finanzverwaltung aus dem BFH-Urteil vom 12.02.1976 IV R 188/74 BStBl. II 1976, 633 in Abschnitt 13 a Abs. 2 EStR 1978 (vgl. dazu das BMF-Schreiben vom 15.03.1979 BStBl. I 1979, 162) die Folgerung gezogen habe, dass bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bzw. nach § 13a EStG zwingend eine Entnahme vorliege, wenn die Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Weise geändert werde, dass es nach der Nutzungsänderung nicht mehr zum notwendigen BV gehöre.

  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

    Auch Angehörige von freien Berufen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663, mit weiteren Nachweisen).

    Ein Grundstück ist gewillkürtes Betriebsvermögen, wenn es in einem gewissen objektiven Zusammenhang zu dem Betrieb steht und ihn zu fördern bestimmt und geeignet ist (BFH-Urteile in BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663; vom 15. Juli 1960 VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484).

  • FG Niedersachsen, 15.07.1998 - II 490/95

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler

  • BFH, 07.10.1982 - IV R 32/80

    Betriebsausgaben - Krankengeldversicherung

  • BFH, 12.05.1989 - III R 68/85

    Gewillkürtes Betriebsvermögen - Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens -

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15

    Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

  • BFH, 08.07.1987 - VIII R 213/84

    Voraussetzungen für den Ansatz eines Entnahmegewinns - Anforderungen an die

  • BFH, 12.07.1990 - IV R 137/89

    Zur betrieblichen Veranlassung von Ausgaben für die Beschaffung von Zahngold bei

  • BFH, 02.10.1980 - IV R 42/79

    Ehegatte - Errungenschaftsgemeinschaft - Gegenbeweis - Ehegatten als

  • BFH, 21.05.1987 - IV R 80/85

    Lebensversicherung zugunsten eines Freiberuflers und seines Sozius kein

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2002 - 2 K 194/01

    Zulässigkeit gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4

  • BFH, 26.01.1995 - IV R 39/93

    Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks

  • FG München, 04.08.2003 - 13 V 2611/03

    Zweitfahrzeug (Motorrad) als gewillkürtes Sonder-Betriebsvermögen; Aussetzung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 1 K 1729/11

    Entnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken

  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

  • BFH, 21.07.1982 - I R 97/78

    Betriebsvermögen - Privat genutztes Wohnhaus - Einbringung eines Wohnhauses in

  • FG Bremen, 24.10.2002 - 2 K 486/02

    Zulässigkeit gewillkürten Betriebsvermögens bei der

  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

  • BFH, 20.05.1977 - III R 135/74

    Errichtung eines Gebäudes - Anlagevermögen - Eigengewerblicher Zweck - Investor -

  • FG München, 21.03.2002 - 8 K 4753/98

    Zweigleisigkeit des Verfahrens bei abweichender Steuerfestsetzung; weder

  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung;

  • FG Bremen, 12.08.2002 - 1 K 245/01

    Zinszuschlag nach § 7g Abs. 6 EStG bei Überschussrechnung; Unterjährige

  • FG München, 25.04.1996 - 8 K 4090/93
  • BFH, 12.07.1990 - IV R 138/89

    Zahnarzt - Zahngold - Gewinnermittlung

  • FG Thüringen, 18.07.2001 - III 1238/00

    Zugehörigkeit eines unbebauten Teilgrundstücks zum gewillkürten Betriebsvermögen;

  • FG München, 16.09.2003 - 2 K 1108/02

    Veräußerungsrente; Privatwohnung als Betriebsvermögen; Bindung an Wahlrecht

  • FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei bilanzierenden Freiberuflern

  • FG Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 13 K 243/89
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