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   BFH, 26.01.1977 - I R 101/75   

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https://dejure.org/1977,1158
BFH, 26.01.1977 - I R 101/75 (https://dejure.org/1977,1158)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1977 - I R 101/75 (https://dejure.org/1977,1158)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1977 - I R 101/75 (https://dejure.org/1977,1158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Organträger - Bildung einer Rückstellung - Steuerrechtliche Rückstellung - Verlustübernahme - Drohender Verlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 7a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Organträger dürfen steuerrechtlich keine Rückstellung für drohende Verluste aus Verlustübernahme bilden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 425
  • DB 1977, 1074
  • BStBl II 1977, 441
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.1974 - I R 240/72

    Zurechnung und Zeitpunkt der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim

    Auszug aus BFH, 26.01.1977 - I R 101/75
    Die Gewinnabführung, die als Aufwendung den Bilanzgewinn der Organgesellschaft gemindert hat (§ 157 Abs. 1 Nr. 27 AktG), ist daher bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft hinzuzurechnen (Urteil des BFH vom 29. Oktober 1974 I R 240/72, BFHE 114, 70, BStBl II 1975, 126), die Verlustübernahme, die als Ertrag den Bilanzgewinn der Organgesellschaft erhöht hat (§ 157 Abs. 1 Nr. 15 AktG), ist abzuziehen.

    Um die doppelte Besteuerung des Gewinns, die § 7 a KStG gerade vermeiden will, zu verhindern, ist, wie der BFH inzwischen entschieden hat (Urteil I R 240/72), das eigene Einkommen des Organträgers um den Betrag der in ihm enthaltenen Gewinnabführung zu kürzen.

    Sie ist nach dem Grundgedanken des BFH-Urteils I R 240/72 auch hier in der Weise zu vermeiden, daß das eigene Einkommen des Organträgers um die Verlustübernahme, soweit sie den Bilanzgewinn gemindert hat, erhöht wird.

  • BFH, 17.09.1969 - I 170/65

    Kapitalgesellschaft - Buchwert einer Beteiligung - GmbH - Substanzwert -

    Auszug aus BFH, 26.01.1977 - I R 101/75
    Der Wert der Beteiligung an einer Organgesellschaft "erstarrt" (BFH-Urteil vom 17. September 1969 I 170/65, BFHE 97, 160, BStBl II 1970, 48).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

    Auf diese Feststellung - und damit auf die Ermittlung der tatsächlichen Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten - könnte im Streitfall nur unter der Voraussetzung verzichtet werden, daß schon im Zeitpunkt der Aufwendungen feststeht, daß sich der Wert der Beteiligung durch die verdeckte Einlage nicht erhöht hat (vgl. z. B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Oktober 1978 KZR 5/77, Betriebs-Berater 1979, 387; BFH-Urteile vom 26. Januar 1977 I R 101/75, BFHE 121, 425, BStBl II 1977, 441; vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257, unter 5. und 6. der Gründe; vom 16. Mai 1990 I R 96/88, BFHE 160, 554, BStBl II 1990, 797; in BFHE 181, 53, BStBl II 1996, 614).
  • BFH, 25.05.1999 - VIII R 59/97

    Schuldzinsen für Rückgewähr einer vGA

    bb) Der Senat vermag sich nicht der Ansicht von Döllerer (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1989, 331, 334) anzuschließen, daß --ähnlich der Rechtsprechung des BFH zum Fall der Verlustübernahme im Rahmen einer Organschaft gemäß §§ 7a KStG 1968, 14 KStG 1977 (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. Januar 1977 I R 101/75, BFHE 121, 425, BStBl II 1977, 441)-- ein Ansatz der Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten dann nicht in Betracht komme, wenn sich der Wert der Beteiligung durch die Rückgewähr der vGA nicht erhöht habe, und deshalb bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Privatvermögen des Gesellschafters die Rückzahlung zu negativen Einnahmen führe.
  • BFH, 24.07.1996 - I R 41/93

    Organträger - Beteiligung an Organgesellschaft - Aktiver Ausgleichsposten -

    So entspricht es schon bisheriger Rechtsprechung des Senats, bei der steuerlichen Gewinnermittlung des Organträgers zivilrechtliche Gewinnabführungsansprüche wie auch Verlustübernahmeverpflichtungen unberücksichtigt zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 1990 I R 96/88, BFHE 160, 554, BStBl II 1990, 797; vom 26. Januar 1977 I R 101/75, BFHE 121, 425, BStBl II 1977, 441, und in BFHE 114, 70, BStBl II 1975, 126).
  • BFH, 16.05.1990 - I R 96/88

    Zur Verlustübernahme bei steuerlich nicht anerkannter Organschaft und nach

    Der erkennende Senat hat diese Form der Einkommenszurechnung in ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1974 I R 240/72, BFHE 114, 70, BStBl II 1975, 126; vom 26. Januar 1977 I R 101/75, BFHE 121, 425, BStBl II 1977, 441) als eine ausschließlich steuerrechtliche beurteilt, die nicht an den handelsrechtlich abzuführenden Gewinn bzw. an den zu übernehmenden Verlust laut Jahresabschluß der Organgesellschaft anknüpft.

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen in BFHE 121, 425, BStBl II 1977, 441.

  • FG Hamburg, 11.06.1996 - II 133/94

    Streit um die gewerbertragsteuerliche Berücksichtigung von

    Abgesehen von dem Argument der Doppelerfassung ist darüber hinaus entschieden, daß während der Laufzeit von Ergebnisabführungsverträgen das Beteiligungskonto "erstarrt" und daher diesbezügliche Teilwertabschreibungen ebenso wie Verlustübernahme-Rückstellungen oder nachträgliche Anschaffungskosten ausscheiden (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 5. April 1995 I 211/91, nicht veröffentlicht; zur Körperschaftsteuer BFH-Urteile vom 26. Januar 1977 I R 101/75, BFHE 121, 425, BStBl II 1977, 441, 442 zu 1 b; vom 17. September 1969 I 170/65, BFHE 97, 160, BStBl II 1970, 48, 49; Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, 2. A., S. 214).
  • FG Münster, 26.08.1997 - 6 K 1097/95
    Bei einer bestehenden Organschaft bewirkt die im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages erfolgte Verlustübernahme, daß wegen der unmittelbaren Zurechnung des Ergebnisses bei dem Organträger sich eine Auswirkung auf die Beteiligung an der Organgesellschaft nicht ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1977 I R 101/75 , BStBl. II 1977, 441).
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