Rechtsprechung
   BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,218
BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75 (https://dejure.org/1977,218)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1977 - VI R 182/75 (https://dejure.org/1977,218)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1977 - VI R 182/75 (https://dejure.org/1977,218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Studienrat - Häuslicher Schreibtisch - Arbeitsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 § 12 Nr. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Ziff. 6 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 444
  • NJW 1977, 1471
  • DB 1977, 1075
  • BStBl II 1977, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.01.1966 - VI 92/64

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten eines

    Auszug aus BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
    Der erkennende Senat hat, soweit er bisher Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zum Abzug zuließ, nicht nur Kosten für die Unterhaltung des Raumes, sondern auch die Anschaffungskosten für die Einrichtungsgegenstände, zu denen typischerweise auch ein Schreibtisch gehört, als Werbungskosten anerkannt (vgl. z. B. Urteil vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219).
  • BFH, 07.10.1954 - IV 630/53 U

    Außerordentliche Absetzungen für technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei

    Auszug aus BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (Urteil des BFH vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362).
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 26/73

    Aufwendungen für einen Austauschmotor

    Auszug aus BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
    Er kann im Revisionsverfahren nur prüfen, ob die vom FG getroffene Sachwürdigung möglich war; es ist nicht erforderlich, daß das FG zu seiner Entscheidung kommen mußte (vgl. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1973 VI R 26/73, BFHE 111, 69, BStBl II 1974, 186).
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 31/68

    Anschaffung eines Tonbandgeräts - Richter - Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
    Der erkennende Senat hat so z. B. die Schreibmaschine eines Richters und das Tonbandgerät eines hauptberuflich tätigen Musikers als Arbeitsmittel anerkannt (Urteile vom 29. Januar 1971 VI R 31/68, BFHE 101, 381, BStBl II 1971, 327, und vom 29. Januar 1971 VI R 6/68, BFHE 102, 35, BStBl II 1971, 459).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
    Nach dem zu dieser Vorschrift ergangenen Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) ist für die Einordnung eines Gegenstandes als Arbeitsmittel grundsätzlich der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend.
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze -

    Auszug aus BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
    Der erkennende Senat hat so z. B. die Schreibmaschine eines Richters und das Tonbandgerät eines hauptberuflich tätigen Musikers als Arbeitsmittel anerkannt (Urteile vom 29. Januar 1971 VI R 31/68, BFHE 101, 381, BStBl II 1971, 327, und vom 29. Januar 1971 VI R 6/68, BFHE 102, 35, BStBl II 1971, 459).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten

    Dieser habe durch Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 182/75 (BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464) entschieden, daß Auf wendungen für eine unter einem Schreibtisch liegende Teppichbrücke nicht als Werbungskosten abziehbar seien, weil die Brücke in keinem direkten Zusammenhang mit der Arbeit am Schreibtisch gestanden habe, vielmehr als ein Gegenstand der persönlichen Lebensführung zu qualifizieren sei.

    Dabei ist grundsätzlich der tatsächliche Verwendungszweck des Wirtschaftsguts im Einzelfall entscheidend (vgl. Urteil des Senats in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).

    Zu diesen als Arbeitsmittel zu behandelnden Wirtschaftsgütern zählen z. B. Schreibmaschinen, Computer, ein Schreibtisch mit den dazugehörenden Gegenständen wie Schreibtischlampe, Schreibtischgarnitur, Papierkorb und entsprechender Sitzgelegenheit sowie, falls der Steuerpflichtige Fachliteratur in dem Zimmer aufbewahrt, auch die entsprechend dafür erforderlichen Regale und Büroschränke (vgl. die Urteile in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464, und vom 7. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445, unter e) der Entscheidungsgründe, m. w. N.).

    Dies folgt bereits aus dem Urteil des Senats in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464.

    Im Urteil in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464 hatte der Senat zwar eine unter einem Schreibtisch liegende Teppichbrücke als einen Gegenstand der privaten Lebensführung qualifiziert und daher die Anschaffungskosten nicht zum Werbungskosten abzug zugelassen.

  • BFH, 16.02.1990 - VI R 85/87

    Werbungskosten in Form von AfA oder Sofortabschreibung auch bei Arbeitsmitteln,

    Arbeitsmittel sind Gegenstände, die vom Steuerpflichtigen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend zur Einnahmeerzielung, so insbesondere im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beruflich genutzt werden (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).

    Es ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, daß die vom Kläger genutzte Schreibtischwinkelkombination, zwei Bücherschränke, ein Büro-Ledersessel, eine Schreibtischlampe, eine Schreibmaschine Olivetti 90C (Kugelkopf) und ein Anrufbeantworter mit Gesprächsaufzeichnung (Typ Kompur 380 S) als Arbeitsmittel zu werten sind (vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Januar 1986 VI R 78/82, BFHE 146, 76, BStBl II 1986, 355, und in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).

  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08

    Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen

    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362, und vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).

    Dient der Gegenstand nach seiner tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach seiner Funktion im Einzelfall, der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, und ist eine private Mitbenutzung nur von ganz untergeordneter Bedeutung, so können die Aufwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG als Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464; Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl., § 9 Rz 170, m.w.N.).

  • BFH, 31.01.1986 - VI R 78/82

    Technische AfA bei Arbeitsmitteln (antiker Schreibtisch und -sessel) möglich,

    Hierzu kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464) auch ein Schreibtisch nebst den dazu gehörenden Gegenständen, wie insbesondere einem Schreibtischsessel, gehören, wenn nach den gesamten Umständen des Einzelfalls einwandfrei feststeht, daß diese Wirtschaftsgüter weit überwiegend zu beruflichen Zwecken benutzt werden.

    Handelt es sich bei Arbeitsmitteln i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG um Wirtschaftsgüter, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, so sind deren Anschaffungskosten nach dieser Vorschrift i.V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und § 7 Abs. 1 EStG in Höhe der jährlichen AfA abziehbar (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1964 VI 43/63 U, BFHE 78, 96, BStBl III 1964, 36; vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306, und in BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

    Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 30.10.1990 - VIII R 42/87

    1. Aufwendungen zur Ausstattung eines Arbeitszimmers mit Kunstgegenständen sind

    Der Kläger übt seine berufliche Tätigkeit nicht mit Hilfe dieses Gegenstandes aus; das Bild ist auch nicht zum unmittelbaren Einsatz bei der Berufstätigkeit des Klägers bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464; zur Unmittelbarkeit zuletzt BFH-Urteil vom 15. Dezember 1989 VI R 44/86, BFHE 160, 145, BStBl II 1990, 692).
  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07

    Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als

  • FG Niedersachsen, 16.04.1997 - IX 547/94

    Steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ; Abziehbarkeit von

  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 22/86

    Arbeitszimmer - Arbeitsmittel - Werbungskosten

  • FG München, 27.05.2009 - 9 K 859/08

    Werbungskosten: Flügel als Arbeitsmittel einer Musiklehrerin

  • FG Köln, 18.12.1997 - 8 K 5063/97

    Häusliches Arbeitszimmer: Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 112/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

  • BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78

    Werbungskosten - Anschaffungskosten

  • FG Niedersachsen, 03.02.2009 - 8 K 251/08

    Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen für eine doppelte

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1997 - 4 K 1694/96

    Zulässigkeit des Betriebsausgabenabzugs für häusliches Arbeitszimmer und

  • FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 6803/98

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 166/76

    Zahlungen eines Arbeitnehmers an den Ehegatten für Reinigung eines Arbeitszimmers

  • BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 174/76

    Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.1985 - 5 K 283/84
  • BFH, 14.05.1982 - VI R 259/80
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 1 K 2180/94

    Lohnsteuer; Arbeitszimmer in einer Zwei-Zimmer-Wohnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht