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   BFH, 23.02.1977 - I R 28/75   

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https://dejure.org/1977,743
BFH, 23.02.1977 - I R 28/75 (https://dejure.org/1977,743)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1977 - I R 28/75 (https://dejure.org/1977,743)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1977 - I R 28/75 (https://dejure.org/1977,743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksgeschäft - Eheleute - Einheitlich stehender Gewerbebetrieb - Zurechnung der Geschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Nr. 2; GewStG § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 135
  • DB 1977, 1634
  • BStBl II 1977, 552
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1976 - I R 116/75

    OHG - GmbH - Verwaltung von Grundbesitz - Beteiligung einer natürlichen Person -

    Auszug aus BFH, 23.02.1977 - I R 28/75
    Unternehmer (Mitunternehmer) im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gesellschafter dann, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit entfaltet, die die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt (Urteil des BFH vom 18. Februar 1976 I R 116/75, BFHE 118, 559, BStBl II 1976, 480).
  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private

    Auszug aus BFH, 23.02.1977 - I R 28/75
    Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im BFH-Urteil vom 29. März 1973 I R 153/71 (BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Bisherige Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel bei Beteiligung an einer Personenmehrheit 1. Nach der - in dieser Hinsicht nicht einheitlichen - Rechtsprechung des BFH bis zur Aufgabe der sog. Gepräge-Rechtsprechung mit Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 konnte die Gesellschaft die zu einem Gewerbebetrieb führenden Merkmale auch von der Tätigkeit oder der rechtlichen Einordnung der Gesellschafter empfangen (z. B. BFH-Urteile vom 18. Februar 1976 I R 116/75, BFHE 118, 559, 561, BStBl II 1976, 480; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, 37, BStBl II 1980, 318; s. aber auch BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, 138, BStBl II 1977, 552).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH sind nur solche Objekte in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen, hinsichtlich derer eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht festgestellt werden kann (Urteile vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, 138, BStBl II 1977, 552; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFH/NV 1990, 38).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90

    Gewerblicher Grundstückshandel?

    Auch nach dem vom FG herangezogenen BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 I R 28/75 (BFHE 122, 135, BStBl II 1977, 552) setzt eine solche Gestaltung voraus, daß die Eheleute nach ihrem Gesamtverhalten durch bewußtes Zusammenwirken eine GbR gegründet und dieser auch die im eigenen Namen erworbenen Grundstücke als Sonderbetriebsvermögen überlassen haben.
  • FG Düsseldorf, 22.08.2005 - 12 K 6744/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Teilschenkung; Grundstück; Angehörige;

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind nur solche Objekte in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen, hinsichtlich derer eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht festgestellt werden kann (Urteile vom 23.2.1977 I R 28/75 , BStBl II 1977, 552; vom 3.6.1987 III R 209/83 , BStBl II 1988, 277; vom 14.3.1989 VIII R 373/83 , BFH/NV 1990, 38).
  • BFH, 03.12.1996 - VIII S 3/96

    Gewerblicher Grundstückshandel im Sonderbetriebsvermögen

    Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Gesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, BStBl II 1977, 552; vom 10. November 1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 539, unter 4. und 5. der Gründe).
  • FG München, 13.05.1997 - 13 K 738/93

    Anspruch auf Änderung eines Einkommensteuerbescheides im Hinblick auf Ansetzung

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  • BFH, 13.11.1984 - VIII R 5/84

    Rechtmäßigkeit der Umdeutung der Beschwerde eines Notars als eine Klage einer

    Dabei stelle sich die Frage, ob die von der Grundstücksgemeinschaft und den Eheleuten getätigten Geschäfte zu einem Gewerbebetrieb zusammenzufassen seien (BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, BStBl II 1977, 552).
  • FG Niedersachsen, 14.01.2004 - 12 K 376/00

    Übetragung wirtschaftllichen Eigentums als Zeitpunkt für das Anschaffen eines

    a) Der Begriff "Anschaffung", der aus dem Handelsrecht in das Einkommensteuerrecht übernommen worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1977 IV R 163/75 BStBl II 1977, 552), wird im EStG nicht ausdrücklich definiert (Stobbe in Herrmann/Heuer /Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 EStG Anm. 272).
  • BFH, 11.10.1985 - III R 196/81

    Einordnung des Erstellens und Veräußerns von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen

    Dabei ist auch der Verkauf der Eigentumswohnung in C nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 23. Februar 1977 I R 28/75 (BFHE 122, 135, BStBl II 1977, 552) in die Beurteilung mit einzubeziehen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 2 K 1595/00

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn

    Andererseits ist jedoch der Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnung für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Klägerin durchaus bedeutsam (vgl. BFH-Urteil I R 28/75, a. a. O. S. 554 unter 1b) zumal die Verbandsgemeindeverwaltung ... in ihrem Schreiben vom 4. August 1998 bestätigt hat, dass die von der Klägerin erworbene Wohnung entgegen der allgemeinen Bezugsfertigkeit erst im Januar 1998 bezugsfertig geworden ist, weil ein schadhafter Bodenbelag ausgetauscht werden musste.
  • BFH, 01.07.1982 - IV R 33/80
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