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   BFH, 16.02.1977 - I R 94/75   

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https://dejure.org/1977,678
BFH, 16.02.1977 - I R 94/75 (https://dejure.org/1977,678)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1977 - I R 94/75 (https://dejure.org/1977,678)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - I R 94/75 (https://dejure.org/1977,678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Erstellung von Erzeugnissen - Aufwendungen - Förderung des Vertriebs - Verdeckte Gewinnausschüttung - Branchenübliche Übernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 48
  • DB 1977, 1346
  • BStBl II 1977, 568
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.09.1970 - I R 116/66

    Vereinbarung - Kapitalgesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Pachtzins -

    Auszug aus BFH, 16.02.1977 - I R 94/75
    Jedenfalls im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter können die Vorteile einer verdeckten Gewinnausschüttung - hier die Übernahme von Kosten - mit Nachteilen - hier bei der Bildung des Preises für die von der Klägerin an die Vertriebsfirma gelieferten Erzeugnisse - nur ausgeglichen werden, wenn darüber im voraus getroffene klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1970 I R 116/66, BFHE 100, 364, BStBl II 1971, 64, und vom 10. März 1971 I R 178/69, BFHE 102, 247, BStBl II 1971, 566).
  • BFH, 10.03.1971 - I R 178/69

    Pachtzins - Beginn des Pachtverhältnisses - Kapitalgesellschaft - Beherrschender

    Auszug aus BFH, 16.02.1977 - I R 94/75
    Jedenfalls im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter können die Vorteile einer verdeckten Gewinnausschüttung - hier die Übernahme von Kosten - mit Nachteilen - hier bei der Bildung des Preises für die von der Klägerin an die Vertriebsfirma gelieferten Erzeugnisse - nur ausgeglichen werden, wenn darüber im voraus getroffene klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1970 I R 116/66, BFHE 100, 364, BStBl II 1971, 64, und vom 10. März 1971 I R 178/69, BFHE 102, 247, BStBl II 1971, 566).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 16.02.1977 - I R 94/75
    Das FG wird bei der erneuten Verhandlung auch beachten, daß die objektive Beweislast für das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen beim FA liegt (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 10.01.1973 - I R 119/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

    Auszug aus BFH, 16.02.1977 - I R 94/75
    Denn ein Geschäftsleiter überschreitet im allgemeinen die Grenzen des kaufmännischen Ermessens nicht, wenn er sich bei seinen Entscheidungen an das hält, was in dem betreffenden Geschäftszweig üblich ist (Urteil des BFH vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322 zum Spielraum kaufmännischen Ermessens).
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