Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,30
BFH, 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77 (https://dejure.org/1977,30)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77 (https://dejure.org/1977,30)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1977 - GrS 2 bis 3/77, GrS 2/77, GrS 3/77 (https://dejure.org/1977,30)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,30) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Kosten eines Verkehrsunfalls - Betriebliche Fahrt - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Bewußter Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - Leichtfertigkeit - Verbindung von Verfahren - Wahrung des Steuergeheimnisses

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Auch bei bewußtem Verkehrsverstoß sind Unfallkosten Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt können auch bei bewußtem oder leichtfertigem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein; Verbindung mehrerer Verfahren vor dem Großen Senat; Besetzung des Großen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 43
  • NJW 1978, 1824 (Ls.)
  • DB 1978, 426
  • BStBl II 1978, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70

    Schadensbeseitigung - Aufwendungen - Beruflich veranlaßte Fahrt - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    a) Ein Teil der Mitglieder halte an der bisherigen Rechtsprechung des BFH fest, wie sie insbesondere zuletzt in den Urteilen vom 16.02.1970 VI R 254/68 (BFHE 99, 300, BStBl II 1970, 662 [BFH 16.02.1970 - VI R 254/68]) und vom 17.10.1973 VI R 49/70 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184 [BFH 17.10.1973 - VI R 49/70]) zum Ausdruck gekommen sei.

    Der I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Zurückweisung der Revision durch die Rechtsprechung des VI. Senats, insbesondere die auch vom VI. Senat in seiner Vorlage genannten Urteile VI R 254/68 und VI R 49/70 gehindert.

    Dieser Gesichtspunkt hat sodann im weiteren Verlauf die Rechtsprechung des BFH bestimmt, wobei in späteren Urteilen (vgl zB das Urteil VI R 49/70) sowie im Vorlagebeschluß von "bewußt und leichtfertig" die Rede ist.

  • BFH, 16.02.1970 - VI R 254/68

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Beseitigung von Schäden - Unfall - Beruflich

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    a) Ein Teil der Mitglieder halte an der bisherigen Rechtsprechung des BFH fest, wie sie insbesondere zuletzt in den Urteilen vom 16.02.1970 VI R 254/68 (BFHE 99, 300, BStBl II 1970, 662 [BFH 16.02.1970 - VI R 254/68]) und vom 17.10.1973 VI R 49/70 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184 [BFH 17.10.1973 - VI R 49/70]) zum Ausdruck gekommen sei.

    Der I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Zurückweisung der Revision durch die Rechtsprechung des VI. Senats, insbesondere die auch vom VI. Senat in seiner Vorlage genannten Urteile VI R 254/68 und VI R 49/70 gehindert.

    Der Große Senat stimmt zunächst mit dem VI. Senat (Urteil VI R 254/68) darin überein, daß die Frage, ob Unfallkosten als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abgezogen werden können, nicht durch die Heranziehung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Bedingungstheorien zu beantworten ist (vgl auch Herrmann-Heuer, aaO, § 4 EStG Anm 46g).

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
    Der Große Senat hätte wie bisher schon keine Bedenken, davon auszugehen, daß bei der Anrufung wegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage allein der vorlegende Senat über die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 FGO zu entscheiden hat (vgl die Beschlüsse vom 17.07.1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285, [BFH 17.07.1967 - GrS - 3/66] und vom 29.05.1972 GrS 4/71, BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5 [BFH 29.05.1972 - GrS - 4/71]).

    Das kann jedoch die Zulässigkeit der Vorlegungsfrage dann nicht beeinträchtigen, wenn - was der Große Senat zu prüfen hat (vgl BFH-Beschluß GrS 3/66) - deren Entscheidungserheblichkeit gegeben ist.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Der Große Senat des BFH hat im Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) entschieden, daß er mehrere bei ihm anhängige Verfahren unabhängig von der Reihenfolge ihrer Vorlage zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden kann.
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Im übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Im Übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht