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   BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74   

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https://dejure.org/1977,382
BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74 (https://dejure.org/1977,382)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1977 - VI R 194/74 (https://dejure.org/1977,382)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1977 - VI R 194/74 (https://dejure.org/1977,382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vereinfachungsregelung - Ansatz der AfA - Anlagegüter - Betriebsvermögen - Anschaffung während des Wirtschaftsjahrs - Anwendung auf Arbeitsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1969) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, 7, § 7 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 558
  • NJW 1978, 776
  • DB 1978, 474
  • BStBl II 1978, 151
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.07.1966 - IV 389/62

    Teilwertabschreibung in Höhe des durch den Grundstückswert wegen Insolvenz nicht

    Auszug aus BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74
    Diese Verwaltungsanweisung, die auch der BFH als Vereinfachungsregelung angesehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1966 IV 389/62, BFHE 86, 729, BStBl III 1966, 641), hat den Zweck, die Ermittlung der AfA-Beträge im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsguts zu erleichtern.
  • BFH, 08.02.1974 - VI R 326/70

    Arbeitsmittel - Mehrjährige Nutzungsdauer - Werbungskosten - Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74
    Die Gerichte sind nicht befugt, im Verwaltungsermessen liegende Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung auf andere Sachverhalte auszudehnen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70, BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74
    Zwar gelten die Vorschriften des § 7 EStG, soweit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG auf sie Bezug nimmt, im Bereich des Privatvermögens ebenso wie im Bereich des Betriebsvermögens (vgl. BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Der Oberste Finanzgerichtshof (OFH) und der BFH haben an der geänderten Rechtsprechung des RFH festgehalten (OFH-Urteil vom 24. Oktober 1947 IV 12/47 S, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1947, Teil II Spalte 65, BFHE 54, 215; BFH-Urteile vom 21. Juli 1955 IV 373/54 U, BFHE 61, 361, BStBl III 1955, 338; vom 6. November 1968 I R 12/66, BFHE 94, 56, BStBl II 1969, 74; vom 10. September 1957 I 322/56 S, BFHE 65, 471, BStBl III 1957, 415; vom 25. August 1961 VI 99/59 S, BFHE 73, 591, BStBl III 1961, 482; vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74, insoweit nicht veröffentlicht; sowie Urteile in BFHE 105, 486, BStBl II 1972, 623, und in BFHE 118, 307, BStBl II 1976, 370).
  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

    Denn abgesehen davon, dass die Gerichte nicht befugt sind, eine im Verwaltungsermessen liegende Anweisung auf andere Sachverhalte auszudehnen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74, BFHE 123, 558, BStBl II 1978, 151: betr. Halbjahresabschreibungen für Arbeitsmittel), vermag eine solche Verwaltungsregelung jedenfalls dann im gerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung zu entfalten, wenn deren Beachtung --wie im Streitfall aufgrund des zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit einer tarifprivilegierten Betriebsveräußerung (oder -aufgabe)-- zu einer offenkundig unzutreffenden Besteuerung führen würde (weitergehend BFH-Urteil in BFHE 86, 729, BStBl III 1966, 641; ohne Stellungnahme zur vorliegend zu beurteilenden Sachverhaltskonstellation Verfügung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf vom 22. August 1967 S 2191 A-St 111, Betriebs-Berater 1967, 1195).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Aus diesem Grund hat der Senat die Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in dem nicht zur Veröffentlichung bestimmten Teil des Urteils vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 in einem Fall abgelehnt, in dem das Arbeitszimmer nicht durch eine Tür abgeschlossen und dadurch nicht gewährleistet war, daß das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnzimmer hätte genutzt werden können.
  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom

    Der Senat hat deshalb Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in einem Fall nicht zum Abzug zugelassen, in dem der Raum vom angrenzenden Wohnzimmer aus durch einen offenen Durchgang ohne Türabschluß betreten werden konnte und dadurch nicht gewährleistet war, daß das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnraum hätte genutzt werden können (Urteil vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74, insoweit in BFHE 123, 558, BStBl II 1978, 151, nicht veröffentlicht).
  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 7 K 2005/08

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem

    Aus diesem Grund hat der BFH die Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in dem nicht zur Veröffentlichung bestimmten Teil des Urteils vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 in einem Fall abgelehnt, in dem das Arbeitszimmer nicht durch eine Tür abgeschlossen und dadurch nicht gewährleistet war, dass das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnzimmer hätte genutzt werden können.
  • BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85

    Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches

    So hat der Senat in seinem dort zitierten, nicht zur Veröffentlichung bestimmten Teil des Urteils vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 die Anerkennung eines Arbeitszimmers abgelehnt, weil es nicht durch eine Tür abgeschlossen und dadurch nicht gewährleistet war, daß das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnzimmer genutzt werden kann.
  • FG Köln, 14.11.2001 - 7 K 6625/00

    Anordnung von Säumniszuschlägen aufgrund eines Versehens; Möglichkeit des

    Es ist ihnen lediglich verwehrt, ermessensregulierende interne Anweisungen der Verwaltung zu erweitern und damit ihr eigenes Ermessen an die Stelle der dafür nach dem Prinzip der Gewaltenteilung berufenen Exekutive zu setzen (BFH-Urteile vom 10. September 1976 VI R 220/75, BFHE 120, 191, BStBl II 1977, 17; vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74, BFHE 123, 558, BStBl II 1978, 151, vom 10. Juni 1992 I R 142/90, BFHE 168, 226, BStBl II 1992, 784 und vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BFHE 176, 298, BStBl II 1995, 291).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88

    Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat

    Die streitbefangenen Aufwendungen sind damit nichtabziehbare Kosten der Lebensführung i.S. von § 12 Nr. 1 EStG (so auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 - insoweit nicht veröffentlicht - v. Bornhaupt, a.a.O., Rdnr. H 25; a.A. FG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 1986 VIII 327/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 61 (rkr); Conradi in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 12 EStG Rdnr. 32).
  • BFH, 07.05.1993 - VI R 113/92

    Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter von mehrjähriger

    Für Aufwendungen für die Anschaffung von abnutzbaren Arbeitsmitteln war schon vor der Klarstellung (vgl. BTDrucks 11/2157, S. 142) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Satz 2 EStG, der durch das EStG 1990 (BGBl I 1990, 1898, BStBl I 1990, 453) eingefügt worden ist und ausdrücklich auf Nr. 7 des § 9 EStG verweist, anerkannt, daß die gemäß § 7 EStG auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, 134, zu C. II. 1. b; Urteil vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74, BFHE 123, 558, BStBl II 1978, 151, 152).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 204/78

    Betriebsveranstaltung - Arbeitgeber - Verwaltungsvereinfachung -

    Überdies sind die Gerichte nicht befugt, im Verwaltungsermessen liegende Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung auf außerhalb des Regelungsbereichs liegende Sachverhalte auszudehnen (vgl. BFH- Urteile vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 , BFHE 123, 558 , BStBl II 1978, 151 , und vom 28. November 1980 VI R 226/77 , BFHE 132, 264 , BStBl II 1981, 319 ).
  • BFH, 23.02.1979 - VI R 74/76

    Betriebsveranstaltung - Zuwendung - Verwaltungsvereinfachung - Freigrenze

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 303/98

    Berücksichtigung des Schrottwerts und die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregel

  • FG Niedersachsen, 16.01.1996 - VII 384/95

    Pflicht zur Ermittlung des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns; Voraussetzungen

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 12 K 220/94
  • FG München, 15.12.2000 - 13 K 2622/99

    Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung;

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 92/96

    Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte für die Bewertung zum Betriebsvermögen

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