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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.1977 - II R 92/71   

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https://dejure.org/1977,1153
BFH, 19.10.1977 - II R 92/71 (https://dejure.org/1977,1153)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1977 - II R 92/71 (https://dejure.org/1977,1153)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - II R 92/71 (https://dejure.org/1977,1153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 208
  • DB 1978, 870
  • BStBl II 1978, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1964 - II 106/62
    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Das Finanzgericht habe unberücksichtigt gelassen, daß die Steuerfestsetzungen auf die Schenkungen vom 7. November 1960 zurückgenommen worden seien, weil diese Schenkungen rückwirkend aufgehoben seien; dazu beruft sich der Beklagte auf das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 1964 II 106/62.

    Für seine gegenteilige Auffassung beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 1964 II 106/62.

  • BFH, 24.10.1951 - IV 233/51 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes unter

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Es mag - obschon von dem Finanzgericht das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der Oberfinanzdirektion und dem Finanzamt für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB ) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, Neue Juristische Wochenschrift 1953 S 1585 (1586) - NJW 1953, 1585 (1586) -, und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69 , NJW 1972, 247 (248)).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 337/62 S

    Behandlung einer Übertragung eines Teils des Betriebsgrundstücks durch einen

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Es mag - obschon von dem Finanzgericht das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der Oberfinanzdirektion und dem Finanzamt für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 92/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB ) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, Neue Juristische Wochenschrift 1953 S 1585 (1586) - NJW 1953, 1585 (1586) -, und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69 , NJW 1972, 247 (248)).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 54/08

    Rückabwicklung einer Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Änderung

    aaa) Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und auch im Erbschaftsteuerrecht geltenden Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 1960 II 263/57, Der Betrieb 1961, 226; vom 29. Juli 1964 II 106/62, Betriebs-Berater 1979, 1208; vom 27. Oktober 1972 II B 7/72, BFHE 107, 231, BStBl II 1973, 14; vom 19. Oktober 1977 II R 89/71, BFHE 124, 208, BStBl II 1978, 217) kann in dem Fall, dass sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, die Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2008 - 14 V 14016/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Keine Rückgängigmachung

    Auch in den Entscheidungen vom 29. Juli 1964 II 106/62, BB 1979, 1208 , vom 19. Oktober 1977 II R 89/71, BStBl II 1978, 217 und vom 27. Oktober 1972 II B 7/72, BStBl II 1973, 14 erkannte der BFH einen Wegfall der Geschäftsgrundlage in Konstellationen als grundsätzlich möglich an, in denen von den Vertragsparteien nicht erwartete schenkungsteuerliche Folgen eingetreten waren.
  • FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98

    Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige

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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5569
BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71 (https://dejure.org/1977,5569)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1977 - II R 8992/71 (https://dejure.org/1977,5569)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - II R 8992/71 (https://dejure.org/1977,5569)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Vermögensanfalls - Forderung des Erblassers an Erben - Bürgerliches Recht - Beeinflussung durch Steuerrecht - Gegenstand der Schenkung - Rückforderungsrecht - Rückschenkung - Progressionsfördernde Vorzuwendung - Ziehung von Nutzungen

Papierfundstellen

  • BStBl II 1978, 217
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1964 - II 106/62
    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Die übereinstimmenden Revisionsbegründungen des Beklagten rügen: Das FG habe unberücksichtigt gelassen, daß die Steuerfestsetzungen auf die Schenkungen vom 7. November 1960 zurückgenommen worden seien, weil diese Schenkungen rückwirkend aufgehoben seien; dazu beruft sich der Beklagte auf das nicht veröffentlichte Urteil des BFH vom 29. Juli 1964 II 106/62.

    Für seine gegenteilige Auffassung beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 29. Juli 1964 II 106/62.

  • BFH, 24.10.1951 - IV 233/51 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes unter

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Es mag - obschon von dem FG das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der OFD und dem FA für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl. dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des BGH vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] [1586], und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [248]).
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Dabei führt - entgegen der Ansicht des Beklagten - das Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 157, 242 BGB) nicht notwendig dazu, daß die Schenkung im ganzen rückgängig zu machen ist; regelmäßig sind nur die Vertragsleistungen der veränderten Sachlage anzupassen (Urteile des BGH vom 14. Juli 1953 V ZR 75/52, NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] [1586], und vom 3. Dezember 1971 V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [248]).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 337/62 S

    Behandlung einer Übertragung eines Teils des Betriebsgrundstücks durch einen

    Auszug aus BFH, 19.10.1977 - II R 8992/71
    Es mag - obschon von dem FG das Gegenteil festgestellt ist - unterstellt werden, nach dem damals von der OFD und dem FA für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer vertretenen Standpunkt (vgl. dagegen Urteil vom 31. Januar 1964 VI 337/62 S, BFHE 79, 19, BStBl III 1964, 240, und zuvor schon Urteil vom 24. Oktober 1951 IV 233/51, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5) sei von dem Vater der Kläger erwartet worden, daß er die Schenkungen vom 7. November 1960 rückwirkend aufhebe.
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