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   BFH, 17.11.1977 - II R 66/68   

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https://dejure.org/1977,416
BFH, 17.11.1977 - II R 66/68 (https://dejure.org/1977,416)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1977 - II R 66/68 (https://dejure.org/1977,416)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1977 - II R 66/68 (https://dejure.org/1977,416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schenkung - Kette von Schenkungen - Zehnjahreszeitraum - Aufleben des Freibetrages - Berechnung der Schenkungsteuer - Berechnungsgrundlage - Zurechnung des Freibetrages - Vermeidung der Überprogression - Verechnung der Zuwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 216
  • DB 1978, 920
  • BStBl II 1978, 220
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.1951 - III 105/50 U

    Zusammenrechnung von mehreren Erwerben nach dem Erbschaftssteuergesetz -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - II R 66/68
    Die - in den Übergängen durch § 13 Abs. 2 ErbStG 1959 gemilderte - Vorschrift will verhindern, daß bei Teilung einer Zuwendung in mehrere innerhalb eines Zehnjahreszeitraums liegende Zuwendungen die Progression des Steuertarifs (§ 11 Abs. 1 ErbStG 1959) vermieden wird und für jede dieser Zuwendungen ein persönlicher Freibetrag (§§ 16, 17 Abs. 1 ErbStG 1959) oder eine persönliche Freigrenze (§ 17 Abs. 2 und 3 ErbStG 1959) zur Auswirkung kommen kann (vgl. Urteil vom 22. November 1951 III 105/50, BFHE 56, 32 [34], BStBl III 1952, 14).
  • BFH, 14.01.1969 - II R 71/67

    Spezialfahrzeuge - Privater Fahrzeughalter - Schlachthofabfälle - Konfiskate -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - II R 66/68
    Die Revision ist auch nach Beschränkung der Anträge (vgl. RGZ 168, 355) zulässig (vgl. Urteil vom 14. Januar 1969 II R 71/67, BFHE 95, 227, BStBl II 1969, 408).
  • RG, 10.12.1941 - 1/41

    1. Welcher Zeitpunkt ist für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebend? 2.

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - II R 66/68
    Die Revision ist auch nach Beschränkung der Anträge (vgl. RGZ 168, 355) zulässig (vgl. Urteil vom 14. Januar 1969 II R 71/67, BFHE 95, 227, BStBl II 1969, 408).
  • BFH, 30.01.2002 - II R 78/99

    Zusammenrechnung - Korrektur der Überprogression

    Hat bei der Besteuerung des Mittelglieds einer Folge von Schenkungen, die sich über mehr als zehn Jahre hinzieht, die Zusammenrechnung mit einem Vorerwerb einen Progressionssprung bewirkt, so führt die Nichtberücksichtigung dieses Progressionssprungs bei der Besteuerung des ersten Erwerbs, der mit dem Vorerwerb aus dem vorangegangenen Zehnjahreszeitraum nicht mehr zusammenzurechnen ist, wohl aber noch mit dem Mittelglied der Schenkungsfolge, zu einer Überprogression, die zu korrigieren ist (Bestätigung von BFH-Urteil vom 17. November 1977 II R 56/68, BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220).

    Die Korrektur der Überprogression ist nicht auf die Höhe des auf die jeweils letzte Zuwendung anzuwendenden Steuersatzes beschränkt (Abweichung von BFH-Urteil in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220).

    Der Kläger berief sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. November 1977 II R 56/68 (BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220).

    Diese bedürfe nach den vom BFH in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220 entwickelten Grundsätzen der Korrektur.

    Dem Regelungsziel der Vorschrift, mehrfache Freibetragsgewährung und Vermeidung von Steuerprogression innerhalb des Zusammenrechnungszeitraums zu verhindern, lässt sich jedoch im Umkehrschluss entnehmen, dass Erwerbe außerhalb des nunmehr zu beurteilenden Zehnjahreszeitraums den Steuersatz nicht mehr erhöhen dürfen und nicht zum Ausschluss der (einmaligen) Gewährung des Freibetrags für den nunmehr zu beurteilenden Zehnjahreszeitraum führen dürfen (BFH-Urteil in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220; Jülicher, Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG, 1993, S. 107 f.; vgl. Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, § 14 Rdnr. 24; Moench, Erbschaft- und Schenkungsteuer, § 14 ErbStG Rdnr. 10).

    An der im BFH-Urteil in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220 vertretenen Rechtsauffassung hält der Senat fest.

    Der Senat folgt dem BFH-Urteil in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220 jedoch insoweit nicht, als dieses die grundsätzlich als rechtlich notwendig anerkannte Korrektur der Überprogression auf die Höhe des auf die letzte Zuwendung anzuwendenden Steuersatzes beschränkt.

    Es liegt jedoch in der Konsequenz des BFH-Urteils in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220, entsprechend der dort vorgesehenen Behandlung des wiederauflebenden Freibetrags einen bei der Besteuerung dieser Zuwendung nicht verbrauchten Teil des Korrekturbetrags bei einer ggf. nachfolgenden Zuwendung wiederaufleben zu lassen.

  • FG Köln, 03.08.1999 - 9 K 4360/96

    Wiederauflebender Freibetrag bei Kettenschenkungen

    Der Freibetrag nach § 16 ErbStG kann bei sog. Kettenschenkungen innerhalb eines Zehnjahreszeitraums insgesamt nur einmal beansprucht werden (Anschluss an BFH vom 17.11.1977, BStBl II 1978, 220).

    Bei der Berechnung des Anrechnungsbetrages seien nach dem BFH-Urteil vom 17.11.1977 II R 66/68, BStBl II 1978, 220, auch diejenigen Vorschenkungen zu berücksichtigen, die zwar außerhalb des Zehnjahreszeitraumes I erfolgt seien, jedoch innerhalb des Zehnjahreszeitraumes II von Vorschenkungen lägen, die im Zehnjahreszeitraum I zu erfassen seien.

    (BFH, BStBl II 1978, 220) .

    Dieser dem Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG widersprechende Fehler ist nach dem BFH-Urteil II R 66/68, a.a.O., dadurch zu beheben, daß ohne Änderung der Rechnung im übrigen nach Ablauf eines Zehnjahreszeitraumes der Freibetrag wieder auflebt.

    Lediglich wenn dabei der Freibetrag nicht voll ausgeschöpft wird, lebt der Rest des Freibetrages bei der folgenden Schenkung unter den gleichen Voraussetzungen auf (BFH-Urteil II R 66/68, a.a.O., unter II Nr. 2 letzter Absatz).

    Durch die über zehn Jahre hinausreichende Schenkungskette ergibt sich im Streitfall jedoch eine "Überprogression", die nach den im BFH-Urteil II R 66/68, a.a.O., entwickelten Grundsätzen der Korrektur bedarf.

    Der im Urteil II R 66/68, a.a.O., vorgeschlagene Weg führt bei der Konstellation des Streitfalles jedoch nicht zu einer Lösung des Problems.

  • FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99

    Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder

    Sie entlasten den Erwerber gegenüber dem Finanzamt nicht, sondern vergrößern sogar noch seine Steuerschuld, da die Steuerklausel nach § 10 Abs. 2 ErbStG eine Erhöhung seiner Bereicherung zur Folge hat (BFH-Urteil vom 17. November 1977 II R 66/68, BStBl. II 1978, 220, 223 unter Ziff. 5, Meincke, a.a.O., § 20 Rz. 5 sowie § 10 Rz. 24).
  • FG Köln, 03.08.1999 - 9 K 4359/96

    Wiederaufleben des Freibetrags und Ausgleich einer Überprogression

    Bei der Berechnung des Anrechnungsbetrages seien nach dem BFH-Urteil vom 17.11.1977 II R 66/68, BStBl II 1978, 220 , auch diejenigen Vorschenkungen zu berücksichtigen, die zwar außerhalb des Zehnjahreszeitraumes I erfolgt seien, jedoch innerhalb des Zehnjahreszeitraumes II von Vorschenkungen lägen, die im Zehnjahreszeitraum I zu erfassen seien.

    Dieser dem Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG widersprechende Fehler ist nach dem BFH-Urteil II R 66/68, a.a.O., dadurch zu beheben, daß ohne Änderung der Rechnung im übrigen nach Ablauf eines Zehnjahreszeitraumes der Freibetrag wieder auflebt.

    Lediglich wenn dabei der Freibetrag nicht voll ausgeschöpft wird, lebt der Rest des Freibetrages bei der folgenden Schenkung unter den gleichen Voraussetzungen auf (BFH-Urteil II R 66/68, a.a.O., unter II Nr. 2 letzter Absatz).

    Durch die über zehn Jahre hinausreichende Schenkungskette ergibt sich im Streitfall jedoch eine "Überprogression", die nach den im BFH-Urteil II R 66/68, a.a.O., entwickelten Grundsätzen der Korrektur bedarf.

    Der im Urteil II R 66/68, a.a.O., vorgeschlagene Weg führt bei der Konstellation des Streitfalles jedoch nicht zu einer Lösung des Problems.

  • BFH, 14.01.2009 - II R 48/07

    Korrektur der Mehrsteuer aufgrund eines Progressionssprungs (Überprogression)

    Dem Regelungsziel des § 14 ErbStG lässt sich entnehmen, dass Erwerbe außerhalb des zu beurteilenden Zehnjahreszeitraums keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer für den Letzterwerb haben, d.h. den Steuersatz nicht mehr erhöhen und nicht zum Ausschluss der (einmaligen) Gewährung des Freibetrags für den nunmehr zu beurteilenden Zehnjahreszeitraum führen dürfen (BFH-Urteile vom 17. November 1977 II R 66/68, BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220; in BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316, und in BFHE 209, 153, BStBl II 2005, 728).

    Hierzu kann es bei der Besteuerung von mehreren, über einen Zeitraum von zehn Jahren hinausreichenden Zuwendungen von derselben Person u.a. dann kommen, wenn ein Vorerwerb außerhalb des zu beurteilenden Zehnjahreszeitraums durch das damalige Zusammenrechnen mit der ersten Schenkung innerhalb des nunmehr zu beurteilenden Zehnjahreszeitraums einen höheren Steuersatz auslöst als bei einer isolierten Besteuerung der ersten Schenkung innerhalb des nunmehr zu beurteilenden Zehnjahreszeitraums anzuwenden gewesen wäre (vgl. BFH-Urteile in BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220; in BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316; Jülicher, Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG, 1993, S. 107 ff.; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, § 14 Rz 24 f.; Moench, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kommentar, § 14 ErbStG Rz 11a; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl. 2004, § 14 Rz 16 f.).

  • BFH, 02.03.2005 - II R 43/03

    Ansatz des persönlichen Freibetrags bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe

    An dieser seit jeher bestehenden Bedeutung des § 14 ErbStG (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1967 II 72/63, BFHE 91, 104, BStBl II 1968, 239; vom 30. März 1977 II R 98/76, BFHE 122, 330, BStBl II 1977, 664; vom 17. November 1977 II R 66/68, BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220; vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522, und vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25) hat die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG nichts geändert.
  • FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10

    Erhöhung des Zuwendungsbetrags bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer;

    In der Rechtsprechung wurde die Auffassung vertreten, das Gesetz behandele mit einer - sachlich und rechnerisch vereinfachten Methode - die Übernahme der Steuer nicht als einen zusätzlichen Steuerfall, sondern als eine Werterhöhung der (ursprünglichen) Schenkung (so Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 11. November 1977 II R 66/68, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 220).

    In diesem Fall führt die Übernahme der Steuer nicht zu einem zusätzlichen Steuerfall, sondern zu einer Werterhöhung der (ursprünglichen) Schenkung (BFH-Urteil vom 11. November 1977 II R 66/68, BStBl II 1978, 220).

    Insoweit folgt der Senat den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 11. November 1977 (II R 66/68, BStBl II 1978, 220), nach denen die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG (§ 12 Abs. 2 ErbStG 1959) auf diejenigen Fälle der (ursprünglichen, d.h. nicht nachträglichen) Übernahme der Schenkungsteuer begrenzt sind (vgl. Tz. II. Nr. 5 des Urteils).

  • BFH, 17.10.2001 - II R 17/00

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Die Zusammenrechnungsregelung in § 14 ErbStG soll gewährleisten, dass die Freibeträge innerhalb des zehnjährigen Zusammenrechnungszeitraums nur einmal zur Anwendung gelangen und sich für mehrere Erwerbe gegenüber einer einheitlichen Zuwendung in gleicher Höhe kein Progressionsvorteil ergibt (vgl. BTDrucks VI/3418, 69; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1977 II R 98/76, BFHE 122, 330, BStBl II 1977, 664; vom 17. November 1977 II R 66/68, BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522).
  • BFH, 22.07.2020 - II R 42/17

    Keine Steueranrechnung im Billigkeitswege wegen Aufgabe der Rechtsprechung zur

    Bereits aus der Aufnahme des § 14 Abs. 1 Satz 3 in das ErbStG durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049) hatten sich aber Zweifel an der Fortgeltung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Überprogression (grundlegend BFH-Urteil vom 17.11.1977 - II R 66/68, BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220) ergeben.
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 9 K 21/00

    Berücksichtigung eines aufgrund der niedrigeren Freibeträge des ErbStG 1974 höher

    Diese Auslegung widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck des § 14 Abs. 1 ErbStG 1996, Grundsätzlich sollen demzufolge mehrere (innerhalb eines Zehnjahreszeitraums liegende) Schenkungen zwar annähernd gleich, aber keinesfalls höher besteuert werden, als eine einzige Schenkung des Gesamtwerts (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 1977 II R 66/68, BStBl II 1978, 220 zu II.1.).

    Denn die zuvor dargelegte - dem § 14 ErbStG immanente - Begrenzung setzt unveränderte Verhältnisse im Zeitpunkt der Ausführung der einzelnen Schenkungen voraus (Jülicher, a.a.O., S. 92 zu b; Sigloch, Deutsche Steuerzeitung/Ausgabe A -DStZ/A- 1978, 215, a.E.; BFH-Urteil in BStBl II 1978, 220, 221 zu II.1, r.Sp. letzter Absatz).

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 450/99

    Berechnung der fiktiven Abzugssteuer bei der Anrechnung früherer Erwerbe nach §

  • BFH, 28.02.1979 - II R 165/74

    Amerikanischer Trust - Erbschaftsteuer - Substanzerbe - Beendigung des Trusts -

  • FG Köln, 29.07.2003 - 9 K 6569/00

    Anrechnung früherer Erwerbe - Berechnung der fiktiven Abzugssteuer

  • FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97

    Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer

  • FG Hamburg, 30.04.2008 - 3 K 17/07

    Erbschaftsteuerrecht: Erlass bzw. niedrigere Festsetzung von Erbschaftsteuer im

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 218/95

    Auf das Pflichtteilsrecht beschränkter Erbverzicht als freigebige Zuwendung;

  • BFH, 12.07.1979 - II R 41/77

    Zehnjahreszeitraum - Nutzungsrecht - Substanzschenkung

  • BFH, 18.09.1985 - II B 30/85

    Zusammenrechnung - Erhöhter Freibetrag - Steuerwert eines Vorerwerbs

  • BFH, 20.02.1980 - II R 90/77

    Zusammenrechnung mehrerer Vermögensanfälle - Mehrfacherwerb - Bestimmung der

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 9 K 194/98

    Zusammenrechnung der Schenkungen der letzten zehn Jahre

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