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   BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72   

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BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72 (https://dejure.org/1978,239)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1978 - IV R 153/72 (https://dejure.org/1978,239)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - IV R 153/72 (https://dejure.org/1978,239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgebühren - Darlehn - Bankinstitut - Laufzeit - Bearbeitungsgebühren - Bürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG (1965) § 152 Ab. 9; EStG § 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und Bearbeitsungsgebühren für eine Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 320
  • DB 1978, 916
  • BStBl II 1978, 262
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.03.1976 - IV R 78/72

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Hinsichtlich der Bürgschaftsgebühr vertritt er die Auffassung, daß sie ebenso wie die an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 4. März 1976 IV R 78/72, BFHE 121, 318, BStBl II 1977, 380) in vollem Umfange sofort abzugsfähige Betriebsausgabe sei.

    Wie jedoch der Senat in der Entscheidung IV R 78/72 erkannt hat, gilt als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit der Nennwert, da es bei den Verbindlichkeiten Anschaffungskosten im eigentlichen Sinne nicht gibt (vgl. auch das BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 27/74, BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802).

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um einen Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung, der über § 5 EStG auch schon vor seiner einkommensteuergesetzlichen Kodifizierung in § 5 Abs. 3 Nr. 1 EStG 1969 ff. für das Einkommensteuerrecht zu beachten ist (vgl. Urteil des Senats IV R 78/72).

    Wie der erkennende Senat im Urteil IV R 78/72 ausgeführt hat, setzt der aktive Rechnungsabgrenzungsposten grundsätzlich voraus, daß einer Vorleistung des Kaufmanns eine noch nicht erbrachte zeitbezogene Gegenleistung des Vertragspartners gegenübersteht.

    Indessen war, was der BdF und die Klägerin verkannt haben, hier im Gegensatz zum Fall des Urteils IV R 78/72 auch die an den Dritten, die W-Anstalt, erbrachte Gegenleistung der Klägerin zeitbezogen i. S. des § 152 Abs. 9 AktG, nämlich zeitbezogen zwar nicht im Hinblick auf das Darlehen, aber im Hinblick auf die Bürgschaftsübernahme.

  • BFH, 25.09.1968 - I 52/64

    Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Wenn Kreditinstitute bei der Gewährung von Darlehen von den Darlehensschuldnern neben den vereinbarten Zinsen noch weitere Leistungen, z. B. ein Damnum (Disagio, Agio), Gebühren und/oder Provisionen verlangen, so handelt es sich hierbei wirtschaftlich betrachtet ebenso wie bei den Zinsen regelmäßig um Vergütungen für die Überlassung des Darlehenskapitals (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 2/64 S, BFH-Urteile vom 25. September 1968 I 52/64, BFHE 93, 444 [452], BStBl II 1969, 18 [21], und vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BFHE 113, 115, BStBl II 1974, 684).

    Auch ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Vereinbarung dahingehend zu treffen oder auszulegen, daß der Darlehensschuldner dem Darlehensgläubiger - losgelöst vom Darlehensvertrag - bestimmte laufende, mit dem Darlehensgeschäft verbundene Unkosten zu ersetzen hat (vgl. die BFH-Urteile I 52/64 und I R 195/72).

    Ausnahmen könnten sich allenfalls in Fällen ergeben, in denen der Darlehensgläubiger lediglich Kosten (z. B. Beurkundungsgebühren) für den Darlehensschuldner verauslagt hat (vgl. BFH-Urteil I 52/64).

  • BFH, 17.07.1974 - I R 195/72

    Teilzahlungsbank - Passive Abgrenzung - Vereinnahmte Kreditgebühr -

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Wenn Kreditinstitute bei der Gewährung von Darlehen von den Darlehensschuldnern neben den vereinbarten Zinsen noch weitere Leistungen, z. B. ein Damnum (Disagio, Agio), Gebühren und/oder Provisionen verlangen, so handelt es sich hierbei wirtschaftlich betrachtet ebenso wie bei den Zinsen regelmäßig um Vergütungen für die Überlassung des Darlehenskapitals (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 2/64 S, BFH-Urteile vom 25. September 1968 I 52/64, BFHE 93, 444 [452], BStBl II 1969, 18 [21], und vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BFHE 113, 115, BStBl II 1974, 684).

    Auch ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Vereinbarung dahingehend zu treffen oder auszulegen, daß der Darlehensschuldner dem Darlehensgläubiger - losgelöst vom Darlehensvertrag - bestimmte laufende, mit dem Darlehensgeschäft verbundene Unkosten zu ersetzen hat (vgl. die BFH-Urteile I 52/64 und I R 195/72).

  • BFH, 04.05.1977 - I R 27/74

    Revisionsbeklagter kann mangelnde Sachaufklärung nicht rügen, soweit er seine

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Wie jedoch der Senat in der Entscheidung IV R 78/72 erkannt hat, gilt als Anschaffungskosten einer Verbindlichkeit der Nennwert, da es bei den Verbindlichkeiten Anschaffungskosten im eigentlichen Sinne nicht gibt (vgl. auch das BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 27/74, BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802).

    Der Senat ist, wie der BFH in dem bereits erwähnten Urteil I R 27/74 ausgesprochen hat, nicht berechtigt, aufgrund der allgemeinen Bezugnahme der Vorentscheidung auf den Inhalt der Akten in der Revisionsinstanz Sachverhaltspunkte aufzugreifen, für deren Vorhandensein und entscheidungserhebliche Bedeutung die Feststellungen der Vorinstanz keinen Anhalt bieten.

  • BFH, 27.01.1966 - IV 31/63

    Veräußerung eines im Bau befindlichen Schiffes als tarifbegünstigte Veräußerung

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    An der Auffassung, daß die von dem Darlehensschuldner zu leistenden Bürgschaftskosten als Anschaffungskosten des Darlehens anzusehen seien (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1966 IV 31/63, BFHE 85, 164, BStBl III 1966, 271), hält der erkennende Senat nicht fest.
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Dies bedeutet, daß ein Rechnungsabgrenzungsposten steuerrechtlich gebildet werden muß, wenn ein Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlußstichtag vorliegt (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Februar 1969 Gr. S. 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291).
  • BFH, 06.12.1965 - GrS 2/64

    Einbehaltung eines Damnums bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Die Forderung nach einheitlicher Behandlung aller im Rahmen eines Darlehensgeschäftes anfallenden Gebühren widerspreche den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 6. Dezember 1965 Gr. S. 2/64 S (BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Diese Berechtigung ergibt sich auch nicht etwa aus der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 Gr. S. 3/66 (BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285).
  • BFH, 15.05.1968 - I 158/63

    Zuschüsse einer Kreissparkasse - Zinsverbilligung von Darlehn - Gemeinde -

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Wenn Kreditinstitute bei der Gewährung von Darlehen von den Darlehensschuldnern neben den vereinbarten Zinsen noch weitere Leistungen, z. B. ein Damnum (Disagio, Agio), Gebühren und/oder Provisionen verlangen, so handelt es sich hierbei wirtschaftlich betrachtet ebenso wie bei den Zinsen regelmäßig um Vergütungen für die Überlassung des Darlehenskapitals (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 2/64 S, BFH-Urteile vom 25. September 1968 I 52/64, BFHE 93, 444 [452], BStBl II 1969, 18 [21], und vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BFHE 113, 115, BStBl II 1974, 684).
  • BFH, 03.05.1957 - VI 48/55 U

    Möglichkeit der Stellung eines neuen Antrags/Zurückziehung von Anträgen im

    Auszug aus BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
    Die Nachholung eines solchen Antrags in der Revisionsinstanz bei auch aus der Sicht des Revisionsklägers unveränderter Rechtslage ist nicht mehr möglich (vgl. auch Urteil des BFH vom 3. Mai 1957 VI 48/55 U, BFHE 64, 604, BStBl III 1957, 227).
  • BFH, 18.03.2010 - X R 20/09

    Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

    Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten setzt grundsätzlich voraus, dass einer Vorleistung des Kaufmanns eine noch nicht erbrachte zeitbezogene Gegenleistung des Vertragspartners gegenübersteht (BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262).

    § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG statuiert mit der Definition aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für die Steuerbilanz ein (abschließendes) Aktivierungsgebot für Ausgaben, die der Definition entsprechen (BFH-Urteile in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262; vom 26. April 1995 I R 92/94, BFHE 177, 444, BStBl II 1995, 594; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 28. Aufl., § 5 Rz 242); der Steuerpflichtige hat insoweit kein Wahlrecht.

  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    Etwas anderes gilt aber, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und wenn konkrete Anhaltspunkte dafür fehlen, dass diese Kündigung in den Augen der Vertragsparteien mehr ist als nur eine theoretische Option (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262).

    Dabei hat sich die Vorinstanz im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BFH gestützt, nach der es sich bei Leistungen, die Kreditinstitute bei der Gewährung von Darlehen neben den Zinsen vom Darlehensnehmer verlangen, wirtschaftlich betrachtet regelmäßig um Vergütungen für die Überlassung des Darlehenskapitals handelt; denn Darlehensgeschäfte sind als einheitliche Geschäfte anzusehen, deren rechtliche Beziehungen nicht in mehrere Einzelgeschäfte aufgeteilt werden können (BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262; ferner BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 93/03, BFH/NV 2005, 894).

    cc) Von dem vom FG herangezogenen BFH-Urteil in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262 weicht diese Beurteilung nicht ab.

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2018 - 5 K 548/17

    Bilanzierungswahlrecht für die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens

    Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung besteht ein abschließendes Aktivierungsgebot, der Steuerpflichtige hat insoweit kein Wahlrecht (so bereits BFH-Urteil vom 19.01.1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 34/19

    Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

    Bilanzierungswahlrechte im Steuerrecht stünden auch schwerlich im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung (Art. 3 des Grundgesetzes)." Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten setzt grundsätzlich voraus, dass einer Vorleistung des Kaufmanns eine noch nicht erbrachte zeitbezogene Gegenleistung des Vertragspartners gegenübersteht (BFH-Urteil vom 19.01.1978 - IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262).

    c) § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG statuiert mit der Definition aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für die Steuerbilanz ein (abschließendes) Aktivierungsgebot für Ausgaben, die der Definition entsprechen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1796, Rz 29; BFH-Urteile in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262, und vom 26.04.1995 - I R 92/94, BFHE 177, 444, BStBl II 1995, 594; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 40. Aufl., § 5 Rz 242); der Steuerpflichtige hat schon nach dem Gesetzeswortlaut insoweit kein Wahlrecht.

  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Bei der Bestimmung der zeitraumbezogenen Gegenleistung ist nicht allein auf die zivilrechtliche Beurteilung der Schuldverhältnisse abzustellen; entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der damit zusammenhängenden Leistungsvorgänge (BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262; in BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327).
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Der Avalkredit besteht nicht in der Hingabe von Geld, sondern darin, daß das Kreditinstitut mit seinem Namen und seinem Kredit für die Verbindlichkeit des Kunden gegenüber einem anderen einsteht und insoweit die Haftung gegenüber dem Gläubiger des Kunden übernimmt (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262, 264).

    Aus dem Zinscharakter ergibt sich auch, daß eine im voraus gezahlte Avalprovision im Wege der Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit des Avalkredits zu verteilen ist (Urteil in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262, 264; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 2. Aufl., 40).

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2019 - 5 K 1626/19

    Verzicht auf den Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen von

    Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung besteht ein abschließendes Aktivierungsgebot, der Steuerpflichtige hat insoweit kein Wahlrecht (so bereits BFH-Urteil vom 19.01.1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262).
  • FG Sachsen, 05.08.2002 - 3 K 1377/01

    Zulassung von Zahlungen zum Betriebskostenabzug; Vornahme einer aktivischen

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  • FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002 - 3 K 1377/01

    Aktive Rechnungsabgrenzung der in Zusammenhang mit der zeitlich begrenzten

    Dies ergebe sich auch aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19.01.1978 (BStBl II 1978, 262).

    a) Der Bundesfinanzhof hat wiederholt zur Frage der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten und insbesondere zur Zeitbezogenheit von Leistungen eines Sicherungsgebers/Schuldners an den Sicherungsnehmer/Gläubiger Stellung genommen (s. insbesondere BFH, Urteil vom 19.01.1978, BStBl II 1978, 262: Einmalige Bearbeitungsgebühr für ein Hypothekendarlehen und einmalige Verwaltungsgebühr für eine Bürgschaft; Urteil vom 12.12.1991, BStBl II 1992, 660: Bürgschaftsprovision; Urteil vom 23.03.1995, BStBl II 1995, 772: Gebühren für die Gewährung einer Ausbietungsgarantie).

    So ist ein Darlehensgeschäft wirtschaftlich als ein einheitliches Geschäft zu betrachten, das nicht künstlich in Einzelgeschäfte für verschiedene Gegenleistungsposten wie etwa Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren aufzuteilen ist (BFH vom 19.01.1978, a.a.O.).

    Dieser Grundsatz wurde in der Rechtsprechung des BFH für Gebühren für den Verwaltungsaufwand ebenso wie für eine Bearbeitungsgebühr aufgestellt (zum Vorstehenden: BFH, Urteil vom 19.01.1978, a.a.O.).

    b) Eine Ausnahme von dieser zum Ansatz eines RAP führenden Betrachtungsweise ist denkbar für Kosten, die der Sicherungsnehmer/Gläubiger für den Sicherungsgeber/Schuldner verauslagt hat, wie etwa Kosten einer Beurkundung (Beispiel aus BFH, Urteil vom 19.01.1978, a.a.O.).

    Diese Besonderheiten sind im Streitfall jedoch nicht gegeben, so dass es bei der Bewertung entsprechend der Grundsätze insbesondere aus der Entscheidung des BFH vom 19.01.1978 (a.a.O.) verbleibt.

  • BFH, 14.11.2012 - I R 19/12

    Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung -

    Gleiches gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für Bearbeitungsgebühren, die die mit der Bearbeitung des Kreditantrags --sowie unter Umständen auch mit der Verwaltung des Kreditvertrags-- dem Kreditgeber entstehenden Unkosten in tatsächlicher Höhe oder in Form eines Pauschalbetrags abgelten (BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870).

    Dementsprechend ist es ausgeschlossen, aus dem (wirtschaftlichen) Gesamtentgelt für die Kreditgewährung einzelne Positionen herauszulösen und bestimmten Kosten des Kreditgebers zuzuordnen (ständige Rechtsprechung, vgl. --zu Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren-- BFH-Urteil in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870; Bauer in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 5 F 242 f.).

    Da in diesem Fall die B-GmbH gegenüber der Klägerin ein sog. Avalkreditverhältnis (Haftungskreditverhältnis) begründet hätte (vgl. zur Bürgschaft BFH-Urteile in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600; allgemein sowie zur Bankgarantie Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 675 Rz 10, Vor § 765 Rz 24), wäre auch dann, wenn man die nach § 17 GV zu zahlende Garantiebearbeitungsgebühr diesem (Haftungs-)Kreditverhältnis zuordnen würde, die Frage der aktiven Abgrenzung gleichfalls danach zu entscheiden, ob --im Hinblick auf diesen Gebührenteil-- im Falle der vorzeitigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses oder des Avalkreditverhältnisses ein anteiliger Rückerstattungsanspruch der Klägerin bestanden hätte (Bauer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 5 F 301 i.V.m. F 287, m.w.N.; BFH-Urteil vom 23. März 1995 IV R 66/94, BFHE 177, 273, BStBl II 1995, 772, betreffend passiver RAP bei Ausbietungsgarantie).

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

  • FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06

    Aktive RAP für Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

  • BFH, 18.05.1994 - II B 183/93

    Beschwerde wegen einer Divergenz und Geltendmachung einer grundsätzlichen

  • BFH, 03.11.1982 - I B 23/82

    Keine Passivierung der erhobenen Abschlußgebühr in der Bilanz der Bausparkasse

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84

    Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer

  • FG München, 23.05.2012 - 1 K 3735/09

    Bilanzielle Behandlung eines Vermarktungskostenzuschusses im Rahmen eines

  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

  • FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06

    Keine Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für auf das nachfolgende

  • BFH, 12.07.1984 - IV R 76/82

    Zur Behandlung eines aktivierten Disagios bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

  • FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05

    Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens auch bei erbrachter geldwerter

  • BFH, 27.05.2015 - X B 72/14

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Veräußerung eines Verwertungsrechts

  • BFH, 07.07.1983 - IV R 47/80

    Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer

  • FG Düsseldorf, 14.07.2020 - 10 K 2970/15

    Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare

  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 93/03

    Tatbestandsberichtigung; Rüge der Verfassungsmäßigkeit

  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 7115/00

    Keine RAPs bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Agio/Disagio

  • FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/01

    Möglichkeit der Änderung der Bilanzen nach Außenprüfung - Bildung eines aktiven

  • FG Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 K 11/94

    Vereinnahmte Abschlussgebühren einer Bausparkasse; Bildung eines passiven

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2021 - 3 K 199/20

    Avalprovisionen bzw. Provisionen für eine von einem Tankstellenpächter zur

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 1/91

    Zufluß des Damnums bei festverzinslichem Schuldscheindarlehen bei Hingabe des

  • BFH, 23.03.1995 - IV R 66/94

    1. Passive RAP dienen ausschließlich der zeitlichen Abgrenzung gebuchter

  • BFH, 31.01.1980 - IV R 126/76

    Barwert einer betrieblichen Leibrentenverpflichtung entspricht im Zeitpunkt ihrer

  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80

    Disagio bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens

  • BFH, 08.11.1989 - II R 29/86

    Schuldabzug für ein von einem Kreditinstitut gewährtes Disagio bei der

  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 17/80

    Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Disagios auf die ursprünglich

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2021 - 3 K 199/20

    Behandlung von Avalprovisionen als Schuldzinsen im Sinne des § 4 Abs. 4a

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 6 K 38/91

    Durch Bausparkasse vereinnahmte unverzinsliche Einlagen; Passive

  • BFH, 08.11.1989 - II R 244/84

    Rechtliche Behandlung des Disagios bei der Feststellung des Einheitswertes des

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - 2 K 314/01

    Aktive Rechnungsabgrenzung für Bearbeitungsprovision und Risikoprämie für das

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