Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.03.1978

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 48, 102
  • NJW 1978, 2089
  • MDR 1978, 739
  • WM 1978, 668
  • DVBl 1978, 531
  • BB 1978, 947
  • DB 1978, 1527
  • BStBl II 1978, 441



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Wird zitiert von ... (99)  

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91  

    Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs. 1 , Abs. 2 ErbStG

    Sollte dies zutreffen, kommt eine Korrektur durch eine Billigkeitsmaßnahme in Betracht, ohne daß die Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG durch diese besonderen Auswirkungen in einem atypischen Fall in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 48, 102 [115 f.]).
  • BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10  

    Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns

    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts fällt insbesondere die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten ins Gewicht (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102; BFH-Urteile vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151; vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396; vom 27. Mai 2004 IV R 55/02, BFH/NV 2004, 1555).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93  

    Kinderexistenzminimum II

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungspflicht zum Billigkeitserlaß festgestellt, wenn die Anwendung eines nicht zu beanstandenden Gesetzes in Einzelfällen zu einem "ungewollten Überhang" führen würde (vgl. z.B. BVerfGE 48, 102 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 30.03.1978 - IV R 141/73   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 125, 18
  • BStBl II 1978, 441



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94  

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    b) Die vorliegende Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesfinanzhofes in BFHE 125, 18, der zu § 5 Abs. 2 VwZG ergangen ist.

    Der Bundesfinanzhof ist davon ausgegangen, daß diese Empfangsbereitschaft bereits dann vorliegt, wenn der Vorsteher des Finanzamtes den Eingangsstempel auf dem Empfangsbekenntnis mit Grünstift abgestrichen hat (BFHE 125, 18, 19).

  • BFH, 09.04.1987 - V B 111/86  

    FGO § 56; VwZG § 5 Abs. 2

    Abgesehen davon, hat der BFH - wenn auch in anderem Zusammenhang - wiederholt entschieden, ein Schriftstück sei dem FA gemäß § 5 Abs. 2 VwZG an dem Tag zugestellt, an dem es "erstmals" in die Hände eines zeichnungsberechtigten Beamten gelangt sei (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1978 IV R 141/73, BFHE 125, 18, BStBl II 1978, 441 mit weiteren Nachweisen).
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