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   BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78   

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https://dejure.org/1978,624
BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78 (https://dejure.org/1978,624)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1978 - VI R 73/78 (https://dejure.org/1978,624)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1978 - VI R 73/78 (https://dejure.org/1978,624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Postschließfach - Leerung des Postschließfachs - Zugangszeitpunkt - Klagerücknahme - Revisionseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 72

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 498
  • DB 1978, 2252
  • BStBl II 1978, 649
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.03.1971 - VI R 184/68

    Schriftliche Klagerücknahme - Einreichung bei beklagtem FAA

    Auszug aus BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78
    Nach § 155 FGO i. V. m. § 269 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) in der durch die Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl I 1976, 3281) geänderten Fassung wird die Klage, wenn die Zurücknahme nicht in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes zurückgenommen (vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1971 VI R 184/68, BFHE 101, 483, BStBl II 1971, 461).

    Das ist das Gericht, das zur Zeit mit der Sache befaßt ist (BFH-Beschluß VI R 184/68; Gräber, a. a. O.).

    Da der BFH durch die Revisionseinlegung mit der Sache befaßt war, war er die zuständige Stelle für die Einwilligungserklärung (Beschluß VI R 184/68).

    Das FG-Urteil wurde unwirksam (BFH-Beschlüsse VI R 184/68; vom 29. September 1977 V R 46/75, BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13).

  • BFH, 03.03.1967 - III R 136/66

    Verpflichtung des Beklagten zur Stellungnahme bezüglich eines Antrages auf

    Auszug aus BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78
    Der Vorsitzende war auch nicht verpflichtet, zuvor eine Stellungnahme des FA zu der Rücknahmeerklärung einzuholen (BFH-Beschluß vom 3. März 1967 III R 136/66, BFHE 87, 559, BStBl III 1967, 225).
  • BFH, 29.09.1977 - V R 46/75

    Klagerücknahme - Revision des Beklagten - Aussprache der Kostenfolge - Beschluß

    Auszug aus BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78
    Das FG-Urteil wurde unwirksam (BFH-Beschlüsse VI R 184/68; vom 29. September 1977 V R 46/75, BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13).
  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 320.58
    Auszug aus BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78
    Holt der Empfänger die Post aus dem Postschließfach ab, so sind Briefe nicht schon mit dem Einsortieren, sondern erst in dem Zeitpunkt zugegangen, in welchem das Postschließfach normalerweise geleert zu werden pflegt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1960 V C 320/58, Neue Juristische Wochenschrift 1960 S. 1587; Palandt, a. a. O., Anm. 2 a aa; BGB-RGRK, a. a. O.; Larenz, a. a. O.), sofern nicht nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine frühere Entnahme erwartet werden konnte.
  • RG, 03.05.1934 - IV 17/34

    1. Ist eine Willenserklärung dem Empfänger zugegangen, wenn sie entsprechend

    Auszug aus BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78
    Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme nach den von ihm selbst getroffenen Vorkehrungen oder nach den Gepflogenheiten des Verkehrs auch erwartet werden kann (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 3. Mai 1934 IV 17/34, RGZ 144, 289; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 37. Aufl., § 130 Anm. 2 a; Kommentar von Reichsgerichtsräten und Bundesrichtern zum BGB - BGB-RGRK -, 12. Aufl., § 130 Rdnr. 9; Larenz, Bürgerliches Gesetzbuch AT, 4. Aufl., § 21 II b; Lange/Köhler, Bürgerliches Gesetzbuch AT, 16. Aufl., § 40 III 2 a, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    In diesem Zusammenhang kann auch eine Rolle spielen, ob der Betroffene durch eine richterliche Belehrung oder Empfehlung zu einer bestimmten prozessualen Erklärung bewegen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1985 - BVerwG 6 B 222.84 - NVwZ 1985, 196; BFH, Beschluß vom 3. August 1978 - VI R 73/78 - BFHE 125, 498; BGH, Beschluß vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80 - NJW 1981, 576).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    b) Der Kläger war an seine Erklärung über die Klagerücknahme gebunden, solange die nach § 72 Abs. 1 Satz 2 FGO erforderliche Einwilligung des Beklagten noch nicht versagt war (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 498, BStBl II 1978, 649; Niedersächsisches FG vom 3. März 2004 9 K 365/01, EFG 2004, 1239; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 72 Rz. 19; von Wedel in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 72 Rz. 17; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 92 Rz. 23; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 92 Rz. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 92 Rz. 11).
  • BFH, 13.10.1994 - IV R 100/93

    1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch

    Nach dieser Definition sind in ein Postfach des Adressaten eingelegte Briefsendungen in dem Zeitpunkt zugegangen, in welchem das Postfach normalerweise geleert zu werden pflegt; hierbei ist es unerheblich, ob das Postfach geleert oder der entnommene Brief überhaupt zur Kennt- nis genommen wird (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 119, 201, BStBl II 1976, 764, und vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 498, BStBl II 1978, 649, jeweils m. w. N.).
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